Twitter Impressum

Impressum Twitter

Das TMG (Telemediengesetz) schreibt die Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums vor, auf dem das Impressum abgerufen werden kann. Aber es ist unbestritten, dass Twitter bestimmen kann, wo Sie sind. Wir haben alle Informationen, die wir auf Twitter zur Verfügung stellen, sorgfältig geprüft. Das Impressum ((auch für Facebook, YouTube und Twitter).

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Wo kann ich ein Impressum auf Twitter erstellen?

Eine davon ist das Impressum, das auch im Bereich der sozialen Medien geschaffen werden muss - aber wie? Auf Twitter zum Beispiel ist es nicht so leicht. Daher geben wir im nachfolgenden Leitfaden an, wie und mit welchen Tipps für den Kurzmitteilungsdienst Twitter ein rechtlich abgesichertes Impressum geschaffen werden kann. Das TMG (Telemediengesetz) schreibt die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Impressums vor.

Das betrifft gewerbliche Dienstleister im Telemedienbereich, die die Kontaktdaten leicht verständlich, jederzeit zugänglich, auffindbar und über das Impressum zugänglich haben. Im Impressum muss daher immer stehen: der Sitz. Der Aufdruck muss leicht auffindbar sein. Es muss also auch leicht zu erkennen, leicht zugänglich und immer dabei sein.

Problematisch ist dies im Hinblick auf die Gestaltungselemente der jeweiligen Anbieter von sozialen Diensten: Im Unterschied zur eigenen Webseite ist eine Personalisierung der Konten nicht in hohem Maße möglich, jedenfalls nicht in dem Maße, wie ein Impressum direkt dort abrufbar ist, da oft zu wenig Platz für die vollständige Bereitstellung von Pflichtangaben vorhanden ist.

Das Warnrisiko ist auch deshalb hoch, weil der ausgewählte Platz der Prägung der allgegenwärtigen Empfindung oft im Weg war. Ein Impressum in Social Networks ist immer nur dann zugänglich, wenn sein Zugriff auf das Konto nicht vom Benutzerverhalten abhängig ist. Diese Problematik kann durch Verlinkung oder Einbettung des Imprints in spezielle Bereiche der Startseite gelöst werden.

Ein Impressum in Social Networks kann nur dann direkt aufgerufen werden, wenn es ohne weitere Schritte eingesehen werden kann. Daher ist kein Such- oder Recherche-Aufwand erforderlich, um das Impressum zu ereichen. Der Verweis auf ein fremdes Impressum in Social Networks steht diesem Gesichtspunkt aufgrund der dort gegebenen Platzbeschränkung nicht entgegen, wenn der Verweis eindeutig so gekennzeichnet ist, dass der Benutzer weiss, dass er auf das Impressum hinweist.

Dies kann entweder durch einen korrespondierenden Verweis "Impressum" oder durch die Darstellung des Verweises auf das Impressum (z.B. "Impressum - www.[....].de") erfolgen. Ein Aufdruck ist nur dann leicht zu erkennen, wenn der Name auf die Inhaltsangabe zurückgeführt werden kann. Obwohl der Ausdruck "Impressum" nicht verwendet werden muss, ist z.B. auch ein "Kontakt" erlaubt, wurden die Worte "Infos" und "Informationen" für nicht erlaubt befunden (LG Aschaffenburg 19.08.11).

Diese Rechtshinweise dienen als Basis für das nachfolgende illustrierte Handbuch, das die Einhaltung der Abdruckpflicht auf Twitter verdeutlichen soll. Mit Twitter können die Nutzer eine Internetadresse innerhalb ihres Kontos eingeben, die dann auf der Startseite sichtbar ist. Das scheint eine optimale Möglichkeit zu sein, um direkt auf eine fremde Webseite mit dem dazugehörigen Impressum zu verweisen, aber es gibt etwas, das man beachten sollte:

Der Aufdruck muss als solcher sofort wiedererkennbar sein. Das Programmieren der Twitter-Website ermöglicht es dem Benutzer nicht, ein einzelnes, einzelnes Passwort vor den Verweis zu stellen, um das Impressum oder den Verweis als solches zu kennzeichnen. Daher muss der Verweis das Stichwort "Impressum" enthalten - mit so wenig anderen Buchstaben wie möglich (z.B. www.etwas.de/impressum.html).

Doch selbst wenn dies der Fall ist, gibt es ein Problem: Die Texte von Twitter werden je nach Endgerät, von dem aus auf die Webseite zugegriffen wird, verschieden groß oder lang wiedergegeben. Möglicherweise ist das Stichwort "Impressum" am Ende des Verweises weggeschnitten oder nicht unmittelbar sichtbar, so dass der Hinweis auf das Impressum nicht unmittelbar als solches wiedererkennbar ist.

Hier wird die Abdruckpflicht nur ungenügend beachtet, weshalb die Gefahr einer Warnung gegeben ist. Mit der ersten Option wird die Pflicht zur Abgabe eines Impressums nicht ausreichend erfüllt. Klicken Sie dazu zunächst auf der Twitter-Homepage auf den Button "Profil bearbeiten". Wir sind dann im Profilbearbeitungsmodus und können im linken Bereich einen frei wählbaren Eintrag in das Eingabefeld "Bio" eintragen.

Im Gegensatz zum Eingabefeld für die URL ist es hier nun möglich, eine Webseite mit einem einzelnen, vorhergehenden Begriff als Impressum zu kennzeichnen. Dabei ist es nicht mehr wichtig, dass der Verweis das Stichwort "Impressum" enthält. Nun wird der Verweis des äußeren Aufdruckes übernommen und in das Eingabefeld eingetragen, wodurch die Zeichenfolge "Impressum:" vor den Verweisgestellt wird.

Auch hier ist es möglich, dass der Verweis je nach Grösse des Textfelds abgeschnitten werden kann, wenn er zu lang ist. In einem solchen Falle droht eine Verwarnung, da die Vorgaben der Kennzeichnungspflicht nicht in vollem Umfang eingehalten werden. Dies kann durch Kürzen des Verweises mit einem geeigneten Service (tinyurl.com, bit. ly,....) behoben werden, so dass der Verweis immer auftaucht.

Mit einem anschließenden Klicken auf "Änderungen speichern" gelangt man zurück auf die Profil-Startseite, wo nun der gekürzte Link zum Impressum mit dem präfixierten Namen angezeigt wird. Eine gesetzeskonforme Impressumspflicht ist auch Voraussetzung für ein geschäftsmäßiges Twitter-Profil. Der Aufdruck muss außerdem leicht zu erkennen, jederzeit zugänglich und ohne Umwege zu finden sein. Prinzipiell kann diese Voraussetzung erfüllt werden, indem die URL in das zugehörige Eingabefeld auf Twitter eingebettet wird, aber die komplette Anzeige ist von der Aufbereitung der Webseite und damit vom Retrieval-Gerät abhängig. 2.

Besser ist es in diesem Kurs, den Link mit einer vorangestellten Abschiebung in die "Biographie" und durch einen geeigneten Service wie z. B. winzigen url einfügen.

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