Urheberrecht Verletzt Strafe

Copyright-Verletzungsstrafe

Aber das verletzt so genannte Urheberrechte. Freilassung von Urheberrechtsverletzungen (Filesharing). Gesetzesverstöße werden nicht immer sofort aufgedeckt oder gar bekämpft. Karikatur, muss das Land für die begangene Urheberrechtsverletzung haftbar sein. Die Strafe kann nicht von den Steuerzahlern bezahlt werden.

Copyright: Was ist zulässig, was nicht, was sind die Nachteile?

Mit der Verabschiedung eines neuen Urheberrechtsgesetzes im Juni 2007 hat der Deutsche Bundestag die Rechte der Konsumenten verstärkt eingeschränkt und die Rechte der Autoren gestärkt. Was sind die Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung? Falls nicht - habe ich ein Verbrechen begangen? Dr. Andreas Lober: Individuelle Kopien von Arbeiten dürfen für den Eigenbedarf (Familie, Freundeskreis) angefertigt werden.

Dies ist rechtlich zulässig, sofern die Reproduktionen weder direkten noch indirekten gewinnbringenden Zwecken dienten und eine offenkundig illegal erstellte oder zur Verfügung gestellte Schablone nicht zur Reproduktion genutzt wird (§ 53 UrhG). Das heißt, Sie können weiter Mix-CDs für Ihre besten Freundinnen und Bekannten oder einen Party-Mix zu Hause kreieren - Sie können die Songs trotzdem brennen und für den persönlichen Bedarf nutzen.

Dr. Andreas Lober: Ja, denn wer ein Kunstwerk - zum Beispiel ein Musikstück oder ein Videobild - ohne Zustimmung des Rechteinhabers dupliziert, verletzt das Urheberrecht. Dr. Andreas Lober: Stellen Sie mindestens in absehbarer Zeit fest, dass keine illegale File-Sharing-Dienste mehr genutzt werden können. Was für eine Strafe muss ich fürchten?

Dr. Andreas Lober: Das Recht schreibt eine Strafe von bis zu drei Jahren vor. Im Falle der kommerziellen illegalen Ausbeutung ist der strafrechtliche Rahmen größer und beträgt bis zu fünf Jahre oder eine Buße. Im Regelfall ist eine Gefängnisstrafe für straflose Täter ausgeschlossen, es sei denn, die Verletzung des Urheberrechts ist so schwerwiegend, dass das Allgemeininteresse an der Strafe nicht mehr nur durch eine Geldbuße oder eine Bewährungsstrafe erfüllbar ist.

Darf ich diese Übung machen oder muss ich die MP3-Dateien nach dem Kauf der CD ausradieren? Dr. Andreas Lober: Sie müssen die MP3-Dateien nach dem Kauf der CD entfernen. Mit der Immobilie an der Diskette allein erhält der Erwerber das Recht, die Noten im Privatrahmen zu hoeren. Das Vervielfältigen eines Datenträgers, d.h. das Vervielfältigen der Inhalte auf Ihre Harddisk, ist daher nur nach vorheriger Genehmigung durch jeden Urheber gestattet.

Ausgenommen von diesem allgemeinen Verbots ist jedoch die Reproduktion für den Privatgebrauch. Eine nicht kopiergeschützte DVD darf daher prinzipiell auch als MP-3 auf dem eigenen Computer für den Privatgebrauch wiedergegeben werden. Ungültige Dateien wurden von meiner Verbindung über einen File-Sharing-Dienst verteilt. Dr. Andreas Lober: Als Betreiber einer Verbindung, über die rechtswidrige Inhalte über einen Filesharing-Dienst verteilt wurden, haften Sie als so genannter Unruhestifter.

Bei manchen Gerichten genügt es bereits zur Bestätigung dieser Störaufgabe, dass man seinen Internet-Anschluss an allen Dritten verlässt, da die Herausgabe des Zugangs bereits das Gefahr einer Copyright-Verletzung birgt (so das Landgericht Hamburg). Bei anderen Gerichten (z.B. Oberlandesgericht Frankfurt) wird jedoch davon ausgegangen, dass derjenige, der die Schutzrechtsverletzung nicht selbst vorgenommen hat, gegen seine eigenen Prüfpflichten verstößt.

Wenn man sich dieser neuen Rechtssprechung anschließt, dann kann sie der Verpflichtung zur Überwachung des Nutzers Ihrer Verbindung nachkommen, wenn zu erwarten ist, dass der Benutzer eine Copyright-Verletzung vornimmt. Dr. Andreas Lober: Das hängt davon ab, wann Sie die illegalen Aktionen durchgeführt oder abgebrochen haben. So kann man, wenn das Downloaden und Abspeichern auf Datenträger mehr als fünf Jahre zurückreicht, dafür nicht mehr geahndet werden, auch wenn die MP3-Dateien heute noch auf den Datenträger sind.

Dr. Andreas Lober: Ja. Dr. Andreas Lober: Beim Downloadportal All of MP3 hat das LG München I zugunsten der Musikbranche entschieden; die rechtliche Situation ist insbesondere in Bezug auf internationale Fragen noch weitgehend unklar. Im Urheberrecht findet prinzipiell das sogenannte Gebietsprinzip Anwendung, wonach der Anbieter eines Online-Angebots für alle Staaten, aus denen ein Download möglich ist, die entsprechenden Nutzungsrechte erlangt.

Zum anderen ist zu prüfen, ob das deutsche Recht nicht bereits die Erlaubnis zum Download vom fremden Rechner erteilt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die heruntergeladenen Daten nicht aus "offensichtlich illegal erstellten oder zugänglichen Vorlagen" stammen. Doch was ist eine "offensichtlich illegal produzierte oder zugängliche Vorlage"?

Eine klare Antwort auf diese Fragen gibt es nicht, da das Urheberrecht den Wortlaut nicht weiter spezifiziert. Dr. Andreas Lober: Mit Beschluss vom 18. Juni 2007 hat das Landgericht Köln beschlossen, dass für den Austausch von Musiktiteln in Filesharing-Austausch ein Wert von jeweils rund EUR 10000 festgesetzt werden kann.

Für die mutmaßliche Verwertung des Werkes hat der Verletzer dann eine fiktive Gebühr zu entrichten.

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