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Jährliche überprüfung Rauchmelder
JahresrauchmelderprüfungMüssen Rauchmelder von einem Fachbetrieb gewartet werden?
Wir bekommen immer wieder Mails von unseren Kundinnen und Kunden rund um das Themengebiet Rauchmelder. Weil die Anfragen viele unserer Auftraggeber betreffen, werden wir in naher Zukunft immer wieder Mails und die dazugehörigen Beantwortungen publizieren (natürlich nach Rücksprache mit dem Auftraggeber). Letzte Wochen hat uns die Hessin Mrs. K. folgende Post geschrieben:
In Hessen besteht die Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern ab dem 1. Januar 2015, d.h. der Einbau von Rauchmeldern in bestehende Gebäude ist zwar empfehlenswert, aber noch nicht verpflichtend. Außerdem ist die Instandhaltung durch einen Kaminfeger nicht obligatorisch. In Ihrem Falle, da Sie der Eigentümer der Ferienwohnung sind, kann die Instandhaltung selbst vorgenommen werden.
Es sollte auf den Angaben des Herstellers in der Packungsbeilage des Brandmelders basieren. Bei Unsicherheiten bei der Installation oder Instandhaltung ist es jedoch sinnvoll, einen Fachbetrieb zu beauftragen oder uns zu kontaktieren. Hierbei bestimmt der Hausherr, ob die Installation und Instandhaltung von einem Fachbetrieb durchgeführt werden muss / soll. Durch Projekte wie www.buschi-wird-feuerwehrmann.de will er das Themenfeld Brandschutz auch im Bereich der Umwelt von Kindern einführen.
Wartung und Funktionsüberprüfung von Rauchwarnmeldern
Auch die Funktionsweise von Rauchwarnmeldern muss vom Gesetzgeber regelmässig kontrolliert werden. D. h. in der Realität muss jeder eingebaute Detektor in regelmässigen Abständen auf seine Funktionstüchtigkeit hinübergeprüft werden. Derjenige, der jetzt für die Untersuchung verantwortlich ist, wird noch vor einigen Instanzen gestellt. Heute kann jedoch mit hinreichender Gewissheit gesagt werden, dass der Pächter oder Einwohner für die jährliche Inspektion verantwortlich ist.
Der Prüfauftrag ist zu dokumentieren. Wie eine solche Untersuchung in der Realität aussehen kann und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Aufsatz. Die DIN 14676 legt fest, wie die Funktionskontrolle eines Rauchmelders aussehen muss. Sichtkontrolle: Prüfen Sie, ob der Rauchmelder sichtbar beschädigt ist.
Dies können z.B. Schäden im Bereich der Räucherkammer sein, die das Eindringen von Rauch während des Brandes beeinträchtigen. Dies kann durch einen Schock oder andere äußere Einflüsse auf den Detektor auslösen. Überprüfen Sie in diesem Fall, ob der Rauchentzug in die Räucherkammer gestört ist. So könnte zum Beispiel die Staubentwicklung im Eintrittsbereich der Räucherkammer eine Einbusse sein.
In einem Radius von einem Halbmeter um den montierten Detektor herum dürfen sich keine störenden Gegenstände befinden. Das ist auch ein weiterer Beweggrund, warum Rauchmelder nicht in einer Raumecke installiert sind. Überprüfen Sie den Rauchmelder, d.h. ob er ein Zeichen wegen zu niedriger Batterieladung oder Nichtbetriebsbereitschaft gibt.
Der wichtigste Aspekt des Funktionstests ist die Aktivierung eines Testalarmes durch Betätigen der obligatorischen Testtaste an jedem Rauchmelder. Andernfalls könnte der Nachbarn für jeden Funktionstest die Werkfeuerwehr aufsuchen. Wie kann ich vorgehen, wenn ein Rauchmelder während des Tests ausfällt? Der Rauchmelder muss in diesem Falle ausgetauscht werden. In den meisten Ländern ist der Eigentümer für den Tausch verantwortlich.
Das bedeutet in der Regel, dass sie ihrem Besitzer mitteilen, dass ein oder mehrere Rauchmelder bei der Funktionskontrolle ausgefallen sind. Sicherlich wird er Ihnen eine angemessene Zahl von Brandmeldern zur Verfügung stellen und Sie können diese dann installieren. Für die drahtlose Vernetzung von Rauchwarnmeldern gibt es eine weitere besondere Inspektionsmöglichkeit.
Drahtlose Rauchmelder haben den Vorzug, dass sie sich über die Registrierung eines Brandrauches unterrichten. Vor allem in großen Wohnhäusern - oder großen Ein- und Zweifamilienhäusern - kann ein simpler Detektor im Untergeschoss nicht ausreichen, um sie im Bett zu erwachen. An dieser Stelle können drahtlose Rauchmelder helfen: Wenn man den Feuerrauch erkennt, alarmieren alle Rauchmelder im ganzen Hause.
Der Funktionstest eines Funk-Rauchmelders wird von zwei Mitarbeitern durchgeführt. Danach drückt eine der beiden die Testtaste an einem Funk-Rauchmelder und die andere prüft, ob die anderen Detektoren einen Alarmsignal auslösen. Diese Alarmierung erfolgt nicht nur durch einen lauten Ton, sondern auch durch ein blinkendes Signal an den Meldestellen. Dabei ist es von Bedeutung zu wissen, dass der Probealarm bei weitem nicht die Menge eines realen Alarms ausmacht.
Daher muss eine der Personen alle Rauchmelder laufen lassen und sehen, ob sie das Blink- und das Warnsignal ausgeben, wenn die andere die Testtaste an einem Detektor auslöst. Zuerst sollten Sie prüfen, ob die Netzwerkverbindung noch in Ordnung ist. Lesen Sie dazu die Betriebsanleitung des Funk-Rauchmelders und stellen Sie das Netzwerk wieder her.
Wenn ein oder mehrere Detektoren immer noch keinen Alarm auslösen, prüfen Sie das Funkmodul an diesem Detektor und die Netzteil. Gleiches wie bei den nicht netzwerkfähigen Rauchmeldern. Im Falle von Mietern liegt dies in der Verantwortung des Vermieters. Wenn es ihr Platz ist, dann ist es natürlich ihr Platz.
Es wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt, dass die Funktionskontrolle nachzulesen ist. Im Regelfall wird hier das Prüfdatum des Detektors festgehalten. Du unterschreibst, dass der Detektor perfekt gearbeitet hat. Natürlich wissen wir, dass viele Menschen diesen Test nicht ernst meinen und ihn auch nicht durchziehen.
Es ist ratsam, diesen Test einmal im Jahr abzulegen. Weil während des Schlafes der Qualm nicht durch die Schnauze aufgenommen wird und daher viele Menschen an Feuerrauch erkranken, weil sie nicht erwachen.