Zulässige Höchstarbeitszeit

Maximal zulässige Arbeitszeit

Die gesetzliche Grundlage für die zulässigen Arbeitszeiten der Mitarbeiter ist das Arbeitszeitgesetz. Darin heißt es, dass Überstunden zwischen der vereinbarten Arbeitszeit und der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit liegen. www.?wenn ist bereit, länger als die gesetzlich zulässige Arbeitszeit zu arbeiten.

Arbeitszeitengesetz und Höchstarbeitszeit: Wie lange dürfen Sie mitarbeiten?

Bei Vollzeitbeschäftigten beträgt die Wochenarbeitszeit in Deutschland 43,5 Std. und damit fünf Std. mehr als die vertragliche Zeit. Das wurde im vergangenen Jahr durch den ersten "Arbeitszeitbericht" der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz/Gesundheit) bestätigt, in dem über zwanzigtausend Mitarbeiter über ihre Arbeitszeiten informierten. Bei der Debatte über mehr oder weniger lange Arbeitszeiten erhebt sich die Fragestellung, welche Höchstarbeitszeiten tatsächlich rechtlich erlaubt sind.

Kann ich 8,5 Std. pro Tag und ist eine wöchentliche Arbeitsleistung von 42,5 Std. in einem Betrieb nach dem Arbeitsstundengesetz möglich? Sind in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen regelmässig privatrechtliche Regelungen darüber getroffen, wie lange in einem Bereich oder in einem Beschäftigungsverhältnis für ein gewisses Arbeitsentgelt zu leisten ist, setzt das Gesetz über die Arbeitszeiten (ArbZG) die höchstzulässigen Arbeitszeiten im öffentlichen Recht fest.

Danach ist die Arbeitszeiten - nicht verwunderlich - die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende ohne Pausen und wird durch den Belastungsgrad des Arbeitgebers bestimmt. Beispielsweise steht ein Mitarbeiter dem Unternehmen in vollem Umfang zur Seite oder steht für Bereitschaftsdienste zur Verfügung. 2. Im Unterschied zum An- und Ausziehen der vorgeschriebenen Arbeitsbekleidung gelten Reise- oder Reisezeiten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Mitarbeiters sowie die persönliche Hygiene nicht als Arbeitszeiten.

Umzug, Dusche, Pause - wann fängt die Zeit an? Gemäß 3 S. 1 ARZG darf der Arbeitstag von acht Arbeitsstunden nicht unterschritten werden. Daraus ergibt sich auch, dass ein Unternehmen den sechsten Tag der Kalenderwoche für die Arbeitszeitberechnung nutzen kann, auch wenn das betreffende Unternehmen nur eine Fünf- oder gar Viertagewoche verwendet.

Flexibel einsetzbare" Arbeits- und Mehrarbeitszeiten, wie Reisen, Jobwechsel, grenzüberschreitende Kooperationen über mehrere Zeiten hinweg und 24 Std. am Tag, 7 Tage die Woche via Brombeere, Handy etc. sind eine Selbstverständlichkeit. Sie garantieren Ihnen ein Höchstmaß an Einsatzflexibilität, Geschwindigkeit und Qualität. Unwirksame Arbeitsstunden können durch Mehrarbeiten ausgeglichen werden. Ausgehend von der in 3 des Arbeitszeitgesetzes festgelegten Acht-Stunden-Arbeitszeit und dem Prinzip der Sechstage-Woche ergibt sich somit, dass das Gesetz in der Regel von einer 48-StundenWoche (d.h. sechs Tagen à acht Stunden) ausgeht.

Dies ist wieder für 48 Kalenderwochen pro Jahr möglich (52 Kalenderwochen minus vier Kalenderwochen). Die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsstundengesetz beträgt somit 2.304 Arbeitsstunden pro Jahr. Dieser in § 3 arbZG genannte Acht-Stunden-Arbeitstag kann in Ausnahmefällen gemäß 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes auf höchstens zehn Arbeitsstunden ausgedehnt werden.

Dieses Zehnstundenlimit ist obligatorisch und darf unter keinen Umständen während der Arbeitszeiten durchbrochen werden. Nach dem Arbeitsstundengesetz ist es dem Unternehmer somit erlaubt, einen Mitarbeiter bis zu zehn Arbeitsstunden pro Arbeitstag vorübergehend zu beauftragen, was zu einer absoluten Höchstarbeitszeit von 60 Arbeitsstunden (sechs Tage à zehn Stunden) führt.

Die Arbeitszeitbegrenzung kann jedoch nur dann von acht auf bis zu zehn Arbeitsstunden überschritten werden, wenn die Ausweitung der Tagesarbeitszeit durch die entsprechenden Kürzungen der Tagesarbeitszeit in der Folgeperiode ausgeglichen wird. Die Durchschnittsarbeitszeit (ausgelegt für eine Sechs-Tage-Woche) darf acht Arbeitsstunden nicht überschreiten. Eine solche Vergütung des Arbeitstages kann aber auch auf Wochenbasis erfolgen.

Weil das Arbeitsstundengesetz eine Standardarbeitswoche von 48 Arbeitsstunden, aufgeteilt auf sechs Tage, und eine Fünftagewoche für viele Arbeitgeber sieht, folgend: Die folgenden Punkte: Der Arbeitsausfall von acht Arbeitsstunden an einem nicht arbeitenden Sonnabend kann auf die restlichen fünf Tage der Woche "verteilt" werden, so dass die rechtlich zulässige Zeit an diesen Tagen bis zu 9,6 Std. beträgt ("48 Std. pro Woche dividiert durch fünf Tage").

Im anfangs genannten Beispiel ist dies wie folgt: 8,5 Std. über fünf Tage ergeben eine wöchentliche Arbeitszeit von 42,5 Std., im Schnitt werden aber nur 7,08 Std. pro Tag geleistet ("42,5 Std. dividiert durch sechs Tage), so dass die Achtstundengrenze des 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes einhalten wird.

Das bedeutet, dass ein Werktag von 8,5 Std. immer dann möglich ist, wenn der sechste Werktag, also der Sonnabend, frei ist, so dass im Schnitt die für sechs Tage geplante Arbeitswoche von 48 Std. nicht überstiegen wird. Einstellung der Mitarbeiter von montags bis donnerstags mit je zehn Arbeitsstunden, freitags mit acht Arbeitsstunden.

Auch die Höchstarbeitszeit, bis zu der ein Unternehmer einen Mitarbeiter (über 18 Jahre) ohne Sanktionen einstellen darf, ist im Gesetz geregelt. Vertragliche Arbeitsverträge sind ebenfalls nur im Sinne des Schiedsgerichtsgesetzes zulaessig.

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