Krankmeldung per Fax

Erkrankungsmeldung per Fax

Sie können Ihren Krankenstand vorab per Fax senden. Dies kann per Telefon, Fax oder E-Mail erfolgen. Den Krankenstand müssen wir immer persönlich abgeben und uns per Post oder Fax zusenden. Aus dem Ausland per Fax oder E-Mail.

Krankheitsurlaub: Dies müssen Angestellte und Unternehmer berücksichtigen.

Seit einigen Jahren sind die Arbeitnehmer immer weniger krankheitsbedingt abwesend. Dennoch kommt es gelegentlich zu Streitigkeiten zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern - zum Beispiel, wenn sich der Arbeitnehmer nicht an die Vorschriften für einen Krankenstand hält. Die Arbeitgeberin muss sich darauf einstellen, dass sie weniger über die Erkrankung ihres Mitarbeiters erfahren darf, als sie will.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist der Angestellte dazu angehalten, den Auftraggeber "sofort" über seine Erkrankung zu informieren. "Auf jeden Fall sollte der Unternehmer wissen, wann der Angestellte normalerweise zur Stelle ist", sagt Martina Perreng, Rechtsanwältin beim DGB in Berlin. Der Grund der Erkrankung ist jedoch eine Privatangelegenheit. Andererseits hat der Vorgesetzte das Recht, so bald wie möglich von der Erkrankung Kenntnis zu erhalten und auch, wie lange der Angestellte wahrscheinlich abwesend sein wird.

"Wenn dies aber mehrmals geschieht, kann es für eine Verwarnung relevant sein", erläutert Rechtsanwalt Perreng. Wem zuhause noch übel ist und nichts von sich hört, der geht neben finanziellen Nachteilen auch Risiken ein. Perreng zufolge kann der Unternehmer dann die weitere Lohnzahlung ablehnen. Der Gesetzgeber sieht jedoch nicht vor, wie der Mitarbeiter sich krankmelden muss, sagt Michael Eckert, Arbeitsrechtler in Heidelberg.

"Dabei ist es entscheidend, dass der Auftraggeber die Informationen auch wirklich erhält", unterstreicht Eckert. "Die Arbeitgeberin kann auch am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bestätigung einholen. Müsste ein Mitarbeiter am ersten Tag einen Hausarzt aufsuchen, wäre es durchaus vorstellbar, dass der Hausarzt dann oft längere Krankheitszeiten in Kauf nehmen müsste. Daher möchte er vielleicht im Detail wissen, was den Mitarbeiter daran hindert, seine Arbeit zu tun.

"Allerdings muss die Diagnostik nicht kommuniziert werden", sagt Martina Perreng. "Hat der Mitarbeiter eine Infektionskrankheit, ist er bereits krank und hat kein Ansteckungsrisiko mehr", erklärt der Spezialist. Aber auch von anderen Seiten, zum Beispiel von der Krankenversicherung oder vom Hausarzt, lernt der Auftraggeber nichts zur Diagnostik. Die Arbeitgeberin hat kein Recht, die Krankenversicherung aufzufordern.

Wenn der Vorgesetzte an der Wahrheit der Krankheitsmeldung zweifelt, kann er jedoch die Krankenversicherung einrichten. Allerdings darf der Auftraggeber auch keine Befunde über die Erkrankung an den Auftraggeber weitergeben. Kranke Mitarbeiter bekommen weiterhin sechs volle Woche lang eine Entschädigung. "Dann gibt es Krankengeld", sagt Christine Göpner-Reinecke. Sie wird innerhalb von drei Jahren für höchstens 78 Schwangerschaftswochen ausgezahlt, wenn der Mitarbeiter wegen der gleichen Erkrankung erwerbsunfähig ist.

Wenn die Erkrankung über diesen längeren Zeitabschnitt andauert, entfällt der Leistungsanspruch auf Krankengeld.

Mehr zum Thema