Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Handynutzung am Arbeitsplatz Vorlage
Warnung für die Benutzung des Mobiltelefons am Arbeitsplatz VorlagePrivater Internet- oder Mobiltelefongebrauch am Arbeitsplatz - Abmahnung oder gar Beendigung erwünscht?
Die Privatnutzung von Internet oder Mobiltelefonen am Arbeitsplatz ist immer wieder Thema arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter bekommt eine Abmahnung - in einigen FÃ?llen auch eine ("fristlose KÃ?ndigung"). Sind die Maßnahmen des Unternehmers begründet? Vor allem in einer Zeit, in der die permanente Zugänglichkeit des Individuums der Status quo ist und die Inanspruchnahme von Social Media Services wie Facebook und Whatsapp zum alltäglichen Leben gehört, erhebt sich die berechtigte Forderung, dem Mitarbeiter die Benutzung von privatem Internet oder Mobiltelefonen während der Arbeitszeiten zu verbieten.
Der Mitarbeiter ist prinzipiell während seiner Arbeitszeiten zur Mitarbeit gezwungen. Lediglich die Ausführung der Arbeiten zwingt den Auftraggeber zur Zahlung des Entgelts. Genaugenommen ist jede Privataktivität während der Arbeitszeiten daher eine Weigerung zu arbeiten und kann daher berechtigterweise abgemahnt werden. Der Vorwand " Jeder macht es so" trifft nicht zu.
Dabei ist zu beachten, dass insbesondere Mitarbeiter, die über einen Computerarbeitsplatz verfügen, von ihrem Auftraggeber häufig eine Internetnutzungsverordnung erhalten. Letztendlich bleibt es dem Unternehmer freigestellt, was er seinen Mitarbeitern erlaubt. Auch die Privatnutzung des Firmen-PCs kann im Falle einer Virusinfektion fragwürdig sein. In diesem Fall kann der Mitarbeiter für Schäden haftbar gemacht werden.
Es ist daher zu beachten, dass das private Surfing oder das Telephonieren während der Arbeitszeiten durchaus zu einer berechtigten Abmahnung führen kann. Im Falle einer Abmahnung und wiederholter Verletzung wäre dann auch die ordnungsgemäße Beendigung zulässig. Auch in schwerwiegenden Fällen kann eine ausserordentliche (sofortige) Auflösung gerechtfertigt sein. Schlussfolgerung: Ich rate sowohl den Unternehmern als auch den Beschäftigten, solche Fragen im Vorfeld zu besprechen oder gar durch eine Benutzungsordnung zu regulieren.
Wenn Sie eine Abmahnung nach dem Arbeitsrecht bekommen haben, können Sie sich jederzeit an meine Anwaltskanzlei richten.
Musterwarnung| Kündigungsbrief
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Unternehmen einen Abmahnbrief für einen Mitarbeiter verfassen muss. Das kann aus verschiedenen Gruenden der Grund sein, sei es Unpuenktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen oder sonstiges beleidigendes Verhalten. "Über die Ursachen für eine Verhaltenswarnung und die Verhaltensbeendigung können Sie hier mehr nachlesen.
Es kann bis zu drei Mal eine Verwarnung ausgesprochen werden, d.h. die tatsächliche Entlassung des Mitarbeiters. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Warnung nur dann rechtlich wirksam ist, wenn sie bestimmten Anforderungen genügt. Das folgende Beispiel ist ein Warnschreiben. Allerdings sollte der Auftraggeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter die Warnung erhält. Diese Musterwarnung kann für jede vertragswidrige Tat verwendet werden, die zu einer Verwarnung führen kann.
"Detaillierte Erläuterungen zu einer Warnung nach dem Arbeitsgesetz hier. Eine Beispielwarnung ist unten abgebildet. Deshalb muss ich Sie auf die Verletzung Ihrer Arbeitsverpflichtungen hinweisen. Ich werde sie weiter unten näher erläutern: ........................................................................................................................................................................................... Deshalb möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Vertragsverhältnis im Falle einer Verletzung der Vertragspflichten beendet wird.
Dies muss nicht die gleiche Verletzung der Arbeitsvertragspflicht sein, sondern kann auch eine weitere Verletzung sein. Die Abmahnung gilt als einmalig und bedarf daher im Falle eines weiteren Verstoßes keiner weiteren Abmahnung zur Aufkündigung. Auch diese Warnung ist nun Thema ihrer Mitarbeiterakte und wird dort notiert.
Dieser Warnhinweis ist unwiderrufbar und kann daher nicht ungültig werden. Die Einhaltung der zu erwartenden Arbeitsverpflichtung schützt Sie jedoch vor weiteren Folgen. Auch dieses Verhaltensmuster kann variieren; viele Betriebe warnen nicht, sondern bis zu drei Mal vor einer Aufkündigung. Falls ein Betrieb vor der Beendigung des Mitarbeiters drei Warnungen ausspricht, muss er in der ersten Warnung und auch in den nachfolgenden Warnungen darauf aufmerksam machen, dass bis zu drei Warnungen ausgegeben werden, bevor der Mitarbeiter mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechnet werden kann.