Gründe für Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Mieter

Kündigungsgründe Mietvertrag durch den Mieter

ist die fristlose Benachrichtigung des Vermieters bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer. Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe für eine Kündigung des Mietvertrages. für die sofortige Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. die formalen Anforderungen und die im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen, kurz: die Regeln. Das Kündigungsrecht gilt für beide Parteien des Mietvertrages.

Kündigungsfrist und fristlose Kündigung

Wer ausziehen will, benötigt nicht nur eine neue Bleibe. Die Kündigung der Altbauwohnung ist ebenfalls zu berücksichtigen und die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Es gibt nur wenige Gründe, die eine fristlose Kündigung begründen. Grundsätzlich besteht für den Mieter bei unbeschränkter Mietdauer eine gesetzlich vorgeschriebene dreimonatige Ankündigungsfrist. Dieser Zeitraum ist von der Mietdauer abhängig und tritt am Ende eines jeden Monats in Kraft.

Wenn Sie z.B. Ihre Ferienwohnung Ende September beenden möchten, muss die Kündigung bis Ende Juni, längstens jedoch bis zum dritten Arbeitstag im Monat September während der sogen. Erst dann wird der Monat September bei der Berechnung der Frist berücksichtigt. Bei der Berechnung der Frist ist es von Bedeutung zu wissen, dass der Samstag als Arbeitstag gilt.

Wenn der dritte auf einen Sonnabend fallen sollte, wird die Lieferfrist in Ausnahmefällen bis zum folgenden Monat, d.h. dem fünften, verschoben. Wenn Sie sich eine neue Ferienwohnung gesucht haben und eine Doppelmiete verhindern möchten, kann dieser eine Tag ausschlaggebend sein. Wenn Sie glauben, dass Sie durch eine Kündigung per Telefax oder E-Mail Zeit gewinnen und die Fristen halten können, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass diese Kündigungsform gegenstandslos ist.

Ungeachtet der rechtlichen Frist können für Mieter im Mietvertrag jeweils vorteilhaftere Laufzeiten wie z. B. 14 Tage oder ein Kalendermonat festgelegt werden. Für Grundbesitzer trifft dies jedoch nicht zu: Die Kündigung kann in der Regel nur in besonderen Fällen erfolgen und hat dann die gesetzliche Frist einzuhalten, die entsprechend der Mietzeit gestaffelt ist. Für Mieterinnen und Mieter ist bei einer Lebenserwartung von bis zu fünf Jahren eine Frist von drei Monaten vorgesehen.

Hat der Mietvertrag bereits mehr als fünf, aber weniger als acht Jahre gedauert, ist eine Frist von sechs Monaten zu beachten. Hat der Mieter bereits länger als acht Jahre in der Ferienwohnung gewohnt, kann der Mieter das Mietobjekt mit einer Frist von neun Monaten auflösen. Im Mietvertrag wurde vor Beginn des Herbstes 2001 oft eine Frist von einem Jahr für eine Mietdauer von mehr als zehn Jahren festgelegt.

Für den Eigentümer ist diese Vorschrift nach wie vor verbindlich. Einzige Kündigungsgründe des Vermieters können "Eigennutzung" oder "Behinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung" (Abbruch oder Neubau) sein. Bei Eigennutzung ist es nicht unbedingt notwendig, dass der Mieter selbst in das Mietobjekt einzieht. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes dürfen auch nahe Familienangehörige wie z. B. Familienangehörige, (Stief-)Kinder, Kindeskinder und Schwestern in die Ferienwohnung umziehen.

Der Mieter ist dann befugt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mietgegenstand die schwerwiegendsten Störungen oder Defekte aufzeigt. Die fristlose Kündigung muss immer unter Angabe des Grundes in schriftlicher Form erklärt werden. Die fristlose Kündigung ist aus drei Gründen zulässig: Nichtgebrauch, Gesundheitsgefahr und Beeinträchtigung der örtlichen Ruhe durch den Wirt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ".... können Mieter die Wohnungen nicht mehr vertragsgemäß nützen.

"Dies kann z.B. durch einen Heizausfall im Sommer verursacht werden. Die fristlose Kündigung muss mit einer Mahnung und einer Frist zur Behebung des Mangels an den Leasinggeber einhergehen. Bei gesundheitsschädlichen Fehlern wie z. B. starker Schädlingsbefall, ständiger Heizausfall im Sommer oder gefährliche Konzentrationen von Schadstoffen (z. B. Holzschutzmitteln oder Baustoffen) ist jedoch keine Frist notwendig.

Die fristlose Kündigung kann hier unverzüglich stattfinden. Dritter Kündigungsgrund ist die unangemessene Fortsetzung des Mietzeitraums. Sei es, weil es zu Beschimpfungen oder gar Körperverletzungen der Wirtsseite gegen den Mieter kommt oder weil der Wirt seine Verpflichtungen ernsthaft verletzte (unbefugtes Eintreten in die Immobilie, Mieterhöhung oder bewusster Betrug mit der Betriebskostenabrechnung).

Selbstverständlich hat nicht nur der Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Wenn der Mieter die Ruhe des Hauses unterbricht (Nachbarschaft oder Mietverhältnis), kann ihm eine fristlose Kündigung angedroht werden. Weitere Gründe sind die außervertragliche Nutzung des Mietobjektes (unbefugte Weitervermietung, Überfüllung der Wohnungen durch ungeregelten Zustrom weiterer Personen) und ständige unangemessene Mietenzahlungen.

Befindet sich der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit mehr als einer Monats-Miete oder über einen größeren Zeitabschnitt mit einem Mietzins in der Größenordnung von zwei Monaten im Rückstand, kann der Mieter fristlos kündigen.

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