Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Urheberrechtsverletzung Kosten
Warnung Urheberrechtsverletzung KostenSo 97a doch: UrhG: Anwaltsgebühren für Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Musik-CD durch Tauschbörsen auf 100? festgelegt
Im Rechtsstreit vertreten durch Rechtsanwalt Sven Hezel und vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gernot Schmitt-Gaedke, Landgericht Frankfurt (Az. 30 C 2353/09-75, Urteile vom 01.02. 2010 ) die Rechtsstreitigkeit einer Anwaltskanzlei auf Entrichtung der Anwaltskosten in Höhe von EUR 651,80 für eine der notorischen Filesharing-Warnungen wurde weitgehend zurückgewiesen und statt der vom Antragsteller verlangten EUR 651,80 hat das Landgericht die gemäß 97a Umsatzsteuergesetz zu entrichtenden Kosten auf EUR 100,00 veranschlagt.
Der Angeklagte musste dem Beschwerdeführer daher wesentlich weniger zahlen, als er in der Verwarnung verlangt hatte. Es wurde in der Begründung festgehalten, was von namhaften Anwaltskanzleien immer wieder heftig bestritten wird: Im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing sind dies " einfache Verfahren mit nur geringfügiger Verletzung von Rechten außerhalb des Geschäftsverkehrs ".
Mit dieser wegweisenden Entscheidung sollte gezeigt werden, dass die Adressaten von Warnungen nicht ungeschützt sind, sondern dass Prozesskostenhilfe viel zu tun haben kann. Das betrifft insbesondere auch die aktuellen Warnungen der Urheberrechtsinhaber und Darsteller Buschido, David Vogt, Stylesheads, Cascada, Culcha Candela, Uptunes, Matthew Tasa usw., da sich die Urheberrechtsverletzung in der Regel nur auf einen Song zur gleichen Zeit erstreckt.
Seltsame Bilder bei eBay: Landgericht Köln kappt Kosten für Warnungen
Der Grenzwert von 100 EUR für Warnungen bei Verstößen gegen das Urheberrecht wurde noch nicht oft in Gerichtsurteilen angewandt. Daher ist die Nutzung einiger weniger Bilder von Dritten zum Verkauf von Autoreifen in einer Privatauktion bei eBay nur eine einfache Urheberrechtsverletzung. Nach § 97a Abs. 2 UrhG dürfen dem Verletzer hierfür nicht mehr als 100 EUR an Abmahnungskosten berechnet werden.
Damit hat das Landgericht die von einem Rechteinhaber erhobene Schadensersatzklage abgewiesen, der vom eBay-Verkäufer nicht nur 1.800 EUR für die unberechtigte Verwendung von sechs Bildern, sondern auch 1.192,60 EUR Rechtskosten erheben wollte. Die Angeklagte hatte sich bisher weigert, nur 265,70 EUR an Mahnkosten und 300 EUR an Schadenersatz zu zahlen. In seiner Entscheidung vertritt das Landgericht die Ansicht, dass die von der Klägerin geltend gemachten Schäden weit überhöht seien.
Für die nicht-kommerzielle, nicht-kommerzielle Verwendung der Bilder wären nur 45 EUR pro Foto angebracht. Für viele Rechtsinhaber und Rechtsanwälte sind die gewinnbringenden Massenwarnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Netz nicht gestoppt worden. Jedenfalls bei aktueller Musik und Film gehen die Juroren in der Regel von einem schwerwiegenderen Verstoß gegen das Urheberrecht aus.
Neben dem Schadenersatz entstehen dann Mahngebühren von mehreren hundert bis über tausend Euros.