Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Vergleichsangebot
AbfindungsangebotWie hoch soll das Abfindungsangebot sein? Aufforderung zur Einziehung (Schuld, Begleichung, Inkasso)
Ich bedaure, dass ich eine häufig gestellte Anfrage habe, aber ich habe keine Antwort auf die mir unangenehmen Probleme gefunden. Weil ich immer noch "dank" von meinem Job abhängig bin, habe ich dort auch kaum eine Chance, die Forderungen an sich schon seit Jahren zu begleichen.
Wie hoch soll ich ein Vergleichsangebot machen? Normalerweise wird gesagt, man soll nur 20-30% der Forderungen "anbieten", da jetzt die Verzinsung enthalten ist? oder beziehen sich die 20-30% auf die "Hauptforderung"? Wenn ich eine "saubere" SCHUFA brauche, ist ein Vergleichsangebot wahrscheinlich das schönste in meiner Lage oder gibt es eine andere Art, alles "sauber" zu bekommen?
? Vergleichsangebot / Testamentserklärung - Zivilrecht im Allgemeinen
Im vorliegenden fiktiven Falle handelt es sich um einen Schlichtungsvorschlag für eine Verwarnung, die RA X dem Angeklagten C zugegangen ist. Angeklagter B ist sich dessen bewußt, daß er vor dem Gerichtshof angeklagt werden kann. Der Brief von RA X geht am 27. Juli bei Beklagter C ein und der Angeklagte beantwortet rechtzeitig am 8. August 2015 und macht das folgende Vergleichsangebot: Mit einer Auszahlung von 600,00 EUR endet die oben genannte Sache ohne weitere gerichtliche Einwirkung Ihrerseits.
Die Summe habe ich bereits zusammen mit dem Brief auf Ihr gewünschtes Bankkonto eingezahlt. Die gezahlten Beträge sind nur als Vergleichsangebot zu betrachten und stellen keine Teilzahlungen dar. Dieses Vergleichsangebot ist kein Schuldanerkenntnis und gilt für mich mit der Übergabe des Vergleichsbetrags und dem Erhalt dieses Schreibens durch Sie.
Wenn ich am 31. August 2015 keine anderslautende Antwort von Ihnen erhalte ( "Eingang bei mir") und der von mir gezahlte Überweisungsbetrag bis dahin nicht in voller Höhe zurückbezahlt worden ist (Eingang auf dem nachfolgend angegebenen Konto), ist der Vertrag bedingungslos und endgültig zustande gekommen (Annahme des Vergleiches durch Schweigen). Wenn Ihr Kunde und Sie das Vergleichsangebot nicht akzeptieren möchten, muss die Ausgleichszahlung von 600,00 EUR ohne Abzug auf das folgende Bankkonto überwiesen werden:....
Rechtsanwältin X bestätigte mit Schriftsatz vom 12. August 2015 den Zugang der Abmahnung und nahm sie an. Außerdem wird der Empfang des Audioträgers und der Empfang einer Anzahlung von EUR 600,- quittiert. Wie Sie uns mitteilten, wird zunächst der Schaden in Hoehe von EUR 250,-, dann die Aufwendungen fuer die Ermittlungsarbeit der AABBCCDD in Hoehe von EUR 100,- und dann die restlichen EUR 350,- auf die entstandenen Anwaltskosten verrechnet.
Unsere Mandanten sind ausschließlich zur Unterstützung eines kurzfristig angelegten Vergleichs vorbereitet und kommen auf Sie zu. Geht bis zum 26. August 2015 ein Geldbetrag von EUR 400,00 auf unserem RA-Konto ein, wird unser Kunde keine weiteren Forderungen gegen Sie erheben und die Transaktion als abgewickelt erachten.
Ich habe folgende Fragen: Das Vergleichsangebot wurde im Brief des VA vom 12. August 2015 und im Angebot nicht angenommen und ist daher null und nichtig, auch wenn der bereits bezahlte Geldbetrag (noch) nicht erstattet wurde. Der Angeklagte A soll auf das Brief des RA X antworten, auch wenn er nicht gewillt ist, sein Angebot anzunehmen.
RA X kann den Geldbetrag zurückhalten oder das Vergleichsangebot des Antragsgegners für den Fall, dass er den Geldbetrag nicht bis zum 31. August 2015 zurückzahlen sollte, annehmen.