Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Peer to Peer Forensic system
Forensisches Peer-to-Peer-SystemForensisches System P2P (PFS) | NEWS
Das Bundesgericht hat sich in einer laufenden Verfügung vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15 - Jenseits mit dem Zusammenhang zwischen der Nebenlast der Erklärung eines Verbindungsinhabers und der eigentlichen Urheberschaft beschäftigt und die Meinung des Oberlandesgerichts München vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 - Laut im Resultat wiedergegeben. Das Landgericht München hat in diesem Rechtsstreit den Eigentümer des Internet-Anschlusses zur Zahlung von Schadenersatz, zur Rückerstattung der Anwaltskosten und zur Kostenübernahme auferlegt.
In dieser Berufung bestätigte das LG Leipzig das erste Instanzurteil des Landgerichts Leipzig und verurteilte die Beklagte zur Leistung von Schadenersatz, Anwaltskosten und Prozesskosten der beiden Rechtsstreitigkeiten wegen des rechtswidrigen Angebots eines Kinofilms. Der Landgerichtshof München hob ein Verfahren des Amtsgerichtes München auf, in dem die Anfechtung eines Rechtsinhabers trotz umfangreicher Beweiserhebung zunächst abgetan wurde.
Der Angeklagte, der Eigentümer des Anschlusses, hatte die Zuwiderhandlung vor dem Landgericht Spätingen bestritten. Der verletzte Rechtsinhaber hatte im Rahmen des Verfahrens Klage gegen den Angeklagten auf Schadensersatz und Ersatz der Kosten der Strafverfolgung erhoben, da zwei Filmarbeiten unrechtmäßig über den Internetanschluss des Angeklagten zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wurden.
Urheberschutz
Auf dem Gebiet der Filesharing-Dienste nutzen wir ein eigenes Recherchesystem, das im langfristigen Gebrauch leistungsfähig und wirksam ist, vor Gericht stabile Resultate bringt und kontinuierlich weiter entwickelt wird, sofern die Grundprinzipien der kriminaltechnischen Tätigkeit und die Anforderungen des Datenschutzes sorgfältig beachtet werden. Aushängeschild ist das Peer-to-Peer Forensic System (PFS), das seit mehr als acht Jahren, auch in Deutschland, kontinuierlich im Dauereinsatz ist und insbesondere in P2P-Filesharing-Diensten eingesetzt wird.
Mit dem PFS stellen wir insbesondere die Urheberrechtsverletzung von Arbeiten fest, für die bereits validierte Exemplare an den Filesharing-Börsen im Verkehr sind. Der komplette Netzverkehr wird erfasst und steht auch für nachträgliche, z.B. firmenexterne Auswertungen als Nachweis mit angemessener Datensicherheit zur Verfügung. 2. Forensisches Peer-to-Peer-System in einer Schematik: Übersicht:
Die PFS ist ein flexibel einsetzbares kriminaltechnisches Untersuchungssystem. Die Gesamtlösung fügt sich problemlos in vorhandene Abläufe ein und interagiert mit anderen Anlagen.