Streitwert Arbeitsrecht

Wert im Streitarbeitsrecht

Kostenvarianten der Rechtsberatung wie Stundenhonorar, Pauschalhonorar oder Streitwert können kompliziert erscheinen. Die Kosten im Arbeitsrecht: die eigenen Anwaltskosten. Das Honorar in arbeitsgerichtlichen Verfahren richtet sich nach dem so genannten Streitwert. Die Kosten sind umso höher, je höher der Streitwert ist. Der Streitwert wird vom Arbeitsgericht im Urteil festgelegt.

Der Streitwert im Rahmen eines Arbeitsgerichtes | Der Streitwert im Gerichtsverfahren

Die Streitwertermittlung, wie sie in Arbeitsgerichtsverfahren bei Streitigkeiten über den Fortbestand sowie bei Zahlungs- und Vergütungsansprüchen und den damit verbundenen üblichen Nebenverfahren häufig vorkommt, stellt in der Rechtspraxis ein häufig auftretendes Problemfeld dar. Im folgenden Artikel in "Arbeitsrecht aktiv" wird die besondere Problematik der Streitwertermittlung für ausgewählte Streitgegenstände erörtert. Zusätzlich ist in dieser Nummer der "Streitwert-Checker 2011" enthalten, der Sie schnell und prägnant über die Ermittlung des Streitwertes in den wesentlichen Arbeitsrechtsangelegenheiten aufklärt.

Wird die Ausstellung eines Kontos nach 108 Gewerbeordnung beanstandet, wird für jedes Konto im Landkreis der LAG Düsseldorf 1/10 des Bruttomonatsgehaltes beantragt. In der LAG Hamm wird durchgängig die Auffassung vertreten, dass ein Vergleichsanspruch nur als Recht auf Auskunft über die Zusammenstellung der tatsächlichen Vergütung vorliege. In einigen Fällen werden für jede angeforderte Zahlung 50 Euro verwendet, in anderen Fällen wird auch ein Pauschalbetrag von 250 Euro für die gesamte Forderung verwendet.

Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfüllen und Ausstellen von Arbeitspapieren (Arbeitsbescheinigung nach 312 SGB III, Sozialversicherungsbescheinigung oder Sozialversicherungskarte und andere Zeugnisse, z.B. über die Prüfung des ArbN) werden auch innerhalb der Berufungsgerichte unterschieden. Beispielsweise legen die meisten Gerichtshöfe in den LAG-Kreisen Düsseldorf und Hamm einen Betrag von 250 Euro pro Arbeitsdokument fest, in einigen Fällen werden nur 100 Euro für Urkunden für das Steueramt oder die Agentur für Arbeit ausgenutzt.

Bei vom ausscheidenden Schiedsrichter geforderten Zertifikaten und Dokumenten werden die Wiederbeschaffungskosten für den Kläger ebenfalls mit einer Pauschale von 100 Euro berechnet. Die Informationsansprüche sind in Bezug auf den Streitgegenstand zu differenzieren: In einigen Fällen werden zwischen 10 und 50 % des erwarteten Betrages, auf den sich die Informationen beziehen, für das Auskunftsrecht berücksichtigt, in anderen Fällen ein Pauschalbetrag von 250 Euro.

Erhöht sich der Streitwert durch eine Aufrechnungserklärung? Im Falle der Primärverrechnung findet in der Regel keine Hinzufügung von Klagen und Aufrechnungsforderungen statt, so dass diese im Streitwert neutral bleiben. Durch die in 45 Abs. 3 und 4 GKG geregelte Verrechnung der Beihilfe wird der Verrechnungsanspruch im Zuge der Ermittlung des Streitwertes voll anerkannt, sofern über die Verrechnung rechtskräftig entschieden wird.

Verrechnungsverbot gemäß 394 BGB, 850c ZPO), da keine rechtskräftige Verfügung über die Verrechnungsforderung vorliegt. Wird eine mehrfache Staffelung der Verrechnung vereinbart, so erhöht der ungenutzte Teil der Verrechnungsforderung nicht den Streitwert des Rechtsstreits - im Unterschied zu den konsumierten Teilen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass ein Ausgleich oder Mehrfachvergleich, der den gesamten Streitfall regelt, mit einem größeren Streitwert berücksichtigt werden kann.

In diesem Fall werden auch die ungenutzten Anteile einer Netting-Forderung berücksichtigt. Im Falle einer vorläufigen Anordnung, bei der der endgültige Verbleib noch nicht geklärt ist, muss ein Teil des Marktwertes (in der Regel rund 50 Prozent) berücksichtigt werden. Diese richtet sich nach der Schadenshöhe, gegebenenfalls reduziert um das tatsächliche Schadensrisiko.

Wenn dies nur als geringfügig angesehen werden soll, wird nur ein kleiner Teil des behaupteten Schadensersatzanspruchs berücksichtigt. Als Richtschnur für die Ermittlung des Streitwertes gilt jedoch der konkrete Nutzen, der sich aus dem potenziell wettbewerbswidrigen Handeln des ausscheidenden Schiedsgerichts ergebe. Kann aus den Aussagen der Beteiligten kein konkretes tatsächliches Schadensvolumen ermittelt werden, verbleibt der Regress auf den Betrag der Entschädigung für das Wettbewerbsverbot in der streitigen Zeit.

Die Streitwertermittlung, wie sie in Arbeitsgerichtsverfahren bei Streitigkeiten über den Fortbestand sowie bei Zahlungs- und Vergütungsansprüchen und den damit verbundenen üblichen Nebenverfahren häufig vorkommt, stellt in der Rechtspraxis ein häufig auftretendes Problemfeld dar. Im folgenden Artikel in "Arbeitsrecht aktiv" wird die besondere Problematik der Streitwertermittlung für ausgewählte Streitgegenstände erörtert.

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