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Rauchverbot Arbeitsplatz Gesetz
Das Rauchverbot ArbeitsrechtE-Zigaretten bei der Arbeit - zugelassen oder nicht?
Welche Regeln beim Thema Rauch verhalten sich beim Dämpfen noch immer in vielen Gesprächen. Wird die E-Zigarette jetzt am Arbeitsplatz zugelassen oder nicht? Es steht hier drin, dass ein Unternehmer effektive Massnahmen ergreifen muss, um seine Nichtraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Zigarettenrauch zu bewahren. Was ist mit dem Dämpfen? So lange keine gesetzliche Vereinheitlichung erfolgt ist, wird es voraussichtlich weitergehen.
Doch in welchem Umfang darf der Unternehmer ein Verbot verhängen? Sicher ist, dass das Rauchgesetz nicht mit einem Wasserdampfgesetz in Zusammenhang stehen kann oder darf. Weil sich die Bestimmungen zum Rauchen auf die Tabakverbrennung bezieht und dies beim Dämpfen ausgenommen ist, weil hier "nur" Flüssigkeit brennt. Auch hier gibt es keinen Qualm, sondern Dämpfe.
In der Entscheidung des OVG Münster (vgl. Az.: 4 A 775/14) findet sich außerdem ein Gerichtsurteil, das die Rechtslage deutlich abklärt. Mit anderen Worten, der Unternehmer darf das Dämpfen nicht untersagen und sich nicht auf noch nicht bestehende Rechtsvorschriften berufen. Die Arbeitgeberin kann das Zigarettenrauchen untersagen, wenn dadurch die Betriebsinteressen z. B. bei Kundenkontakten gestört werden.
Oder, was würden Sie dazu sagen, wenn der Ober mit einer E-Zigarette zu Ihnen an den Esstisch käme, um Ihre Bestellungen entgegenzunehmen? Es geht nicht immer darum, dass Passivrauchende den Wasserdampf inhalieren, sondern auch um Arbeitszeiten. Wie in der Zeitschrift Innocigs' e-cigarette berichtete, behaupten Opponenten von e-cigarettes, dass ihre verdampfenden Kolleginnen und Kollegen sich nicht an die vertragsgemäßen Arbeitszeiten halten.
Nur der Auftraggeber kann entscheiden, ob dies der Fall ist. Jedem Unternehmer steht auch die Option offen, Dampfschiffe mit speziellen Pausen zu versehen. Wenn keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, sind die Uhrzeiten vom Mitarbeiter zu überarbeiten. Was die passive Dampfinhalation betrifft, so kann der Unternehmer nur tätig werden, indem er Dämpfer und Nichtdämpfer in separaten Büroräumen platziert oder eine zusätzliche Lounge für Dämpfer zur Verfügung stellt.
Der Raucherraum darf nicht zu einem Dampfschiffraum ausgebaut werden. Der Grund dafür ist ganz simpel, dass viele Menschen E-Zigaretten benutzen, um dem Tabakkonsum den Rücken zudrehen. Wenn sie verschmolzen würden, wären sie dem Tabakqualm ausgesetzt und würden gegen das Gesetz verstoßen. Im Prinzip können aufgrund fehlender Gesetze keine einheitliche Regelung getroffen werden.
Die Arbeitgeberin ist daher gefordert, für alle akzeptable Lösungsansätze zu erarbeiten.