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Lohnfortzahlung rechts ArbeitnehmerTrotz Krankheit ins Kino: Arbeitnehmerrechte
Manche Menschen, die krank sind, wagen es kaum, das Gebäude zu verlassen. Die Zurückhaltung der Mitarbeiter ist oft überzogen. Wie kann man mit einer Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit umgehen - und wann gerät man in echte Schwierigkeiten? Allgemein: Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (oder umgangssprachlicher Arztbrief ) wird von einem Facharzt erstellt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist.
"Was ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall tun darf und was nicht", erläutert eine Pressesprecherin des Bundesarbeitsministeriums auf Ersuchen. "In der einschlägigen Rechtssprechung wird davon ausgegangen, dass sich der Patient so zu benehmen hat, dass er die Heilung und die Wiederherstellung seiner Erwerbsfähigkeit fördert.
Umgekehrt: "Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer während der Erwerbsunfähigkeit alles tun, was seine Gesundheit nicht beeinträchtigt", erläutert der DGB. In Einzelfällen hängt es immer von der jeweiligen Erkrankung ab, und davon, was der behandelnde Arzt vorgibt. "Bei einer fieberhaften Kälte ist zwar eine Ruhepause bei Erwerbsunfähigkeit erforderlich, doch bei einer Geisteskrankheit kann Sport im Außenbereich das geeignete Mittel zur Erholung sein", sagt der DGB.
Ist eine Schreiberin wegen Tendosynovitis krank, kann ihr der Gang in ein Lokal oder ins Theater nicht verweigert werden. "Ob der Arbeitnehmer zu Hause bleibt oder einen reservierten Ferienaufenthalt machen kann, ist auch von der Erkrankung des Arbeitnehmers abhängig", erläutern die Arbeitsrechtler des Gewerkschaftsbundes.
Zum Beispiel kann ein Pflegebedürftiger mit Rückenproblemen einen Urlaub machen, wenn der Doktor ihn überhaupt anregt. Dem sollte jedoch der Auftraggeber oder die Krankenversicherung zugestimmt haben, da sonst die Weiterzahlung der Löhne im Krankheitsfalle entfallen kann. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch immer Ihren Hausarzt aufsuchen. Und was kann auf der anderen Seite überhaupt nützlich sein?
Wenn Sie an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Haltungsproblemen leiden und von Kolleginnen und Kollegen im Fitness-Studio wahrgenommen werden, brauchen Sie keine Konsequenzen zu fürchten, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen dies überhaupt mitteilt. Allerdings sollte das Benehmen während eines Krankenstandes auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat der Unternehmer das Recht, den Arbeitnehmer zu entlassen - wenn sich der Patient nicht gesundheits- und heilungsfördernd verhält oder nur vorgibt, arbeitsunfähig zu sein.
"Bei Zweifeln an der konkreten Erwerbsunfähigkeit kann der Unternehmer die Erstellung eines Gutachtens durch den ärztlichen Dienst der Krankenkasse verlangen", so die Warnung des Bundesministeriums. Darüber hinaus ist er befugt, so genannte Gesundheitsinterviews durchzuführen und den Mitarbeiter zu fragen, wie die Erholung abläuft. In der Tat ist die rechtliche Situation im Falle der Münsteraner Staatssekretärin nicht ganz klar: "In einzelnen Fällen kann der Auftraggeber Kontrollen oder Observationen durch Ermittlungsbehörden durchführen", so der DGB.