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Zulässige Arbeitszeit Pro Woche
Erlaubte Arbeitszeit pro Woche60-Stunden-Woche soll gesetzlich werden
Die Korsetts des Arbeitsrechts sind "zu eng". Dies sagt eine Reihe von Arbeitnehmerverbänden, die mehr Arbeitszeitflexibilität wollen. Die Verletzung des Arbeitsrechts ist bei mehreren hunderttausend Stellen in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit. Maximale Wochenarbeitszeit von 45 Std.? Überstunden von nicht mehr als 2 Std. pro Tag? Täglich mind. 11 aufeinanderfolgende Arbeitsstunden?
Für viele Berufe in der heutigen Servicegesellschaft sind solche Regelungen unrealistisch. Die Flexibilisierung des Arbeitsrechts für bestimmte Führungskräfte und Spezialisten ist jedoch ein politisches Problem - auch wenn es nur um die Anpassung an die Arbeitswelt geht. Klassische Gewerkschaftsorganisationen greifen reflexiv zur Bekämpfung von Rhetorik ("Frontalangriff auf die Arbeitergesundheit "), obwohl ihre angestammte Klientel kaum in Mitleidenschaft gezogen wird.
Moderate Arbeitnehmervertretungen, die sich mehr für die Belange dieser Arbeitnehmer interessieren als die traditionellen gewerkschaftlichen Organisationen, haben sich am Montagmorgen in Bern vor den Massenmedien für ein flexibles Arbeitsrecht ausgesprochen. Die Wirtschaftsvereinigung, die Arbeitnehmer in der Schweiz, die schweizerische Führungsorganisation und die Züricher Vereinigung für Personalmanagement stellten ein Leitbild vor, das sie als Kompromiß zwischen weiterreichenden Liberalisierungsanträgen einiger Arbeitgebervertretungen und der Blockade der Gewerkschaftsklassiker nannten.
Einige Kernpunkte des Leitbildes für Mitarbeiter mit hoher Arbeitsautonomie: grundsätzlich der Wechsel von der Wochen- zur Jahrarbeitszeit. Allerdings wird die wöchentliche Arbeitszeit nicht vollständig freigeben. Wöchentliche Arbeitszeiten von bis zu 60 Std. sollten für einen begrenzten Zeitraum erlaubt sein. Der Tagesschlaf muss mind. 9 statt 11 Std. sein. Damit beträgt die Höchstarbeitszeit pro Tag 15 Std.
Der Höchstarbeitszeitraum pro Jahr liegt bei 52×45 Std. Die Gesamtüberstunden dürfen 170 Std. im Laufe eines Geschäftsjahres nicht übersteigen. Erwerbstätige sollten das Recht auf lokale Flexibilität (z.B. von zu hause aus) haben, insbesondere bei Überstunden. In der Schweiz können nach Schätzungen der Arbeitnehmervertretung rund 15 bis 20% der Mitarbeitenden von der geplanten Flexibilität profitieren.
Mit einigen Industrieverbänden haben sich die Arbeitnehmervertretungen in diesem Frühling auf das Prinzip der Arbeitsrechtsöffnung geeinigt. Der Branchenverband wollte jedoch in einigen Fragen weiter gehen als die Arbeitnehmervertretung. Sie wollte auch die Vorschriften für die sonntägliche Arbeit erleichtern, auf eine maximale Wochenarbeitszeit verzichtet und die Höchstzahl der Mehrarbeitsstunden pro Jahr als Nettobetrag (bezogen auf den Stand am Ende des Jahres) und nicht als Bruttobetrag (der niemals übertroffen werden darf) vorgeben.
Der Ständerat und der Nationalrat hatten zwei Parlamentsinitiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und deren Aufzeichnung für Führungskräfte und Spezialisten durchgesetzt. Der Gewerkschaftsklassiker ist ein rhetorischer Mobilmacher. Bereits im Frühling hat der Schweizerische Arbeitgeberverband klargestellt, dass er das Volksbegehren nutzen wird, um eine Entspannung der Arbeitsbedingungen zu erwirken.