Email Adressen Verkaufen Legal

E-Mail-Adressen verkaufen Legal

Springen Sie, um Adressen zu kaufen und zu verkaufen: Der Verkauf von Kundenadressen ist daher nicht verboten. Gesetzliche E-Mail-Kampagnen sind jedoch nicht ausgeschlossen. Kurzfrage, können Sie legale E-Mail-Adressen von Facebook, Hotmal e.c. verkaufen?

Ob die Daten legal erworben wurden, kann ich nicht wissen.

Strafanzeigen für den Vertrieb von 33 Mio. E-Mail-Adressen?

Die Süddeutsche. de hat bereits am vergangenen Mittwoch berichtet, dass die Unbekannten 33 Mio. E-Mail-Adressen zum Kauf angeboten haben. Weil die vermeintlich deutschsprachige E-Mail-Adresse wieder per E-Mail versendet wird. Hier geht es um das Senden von Mitteilungen mit folgendem Kaufangebot: "Hallo, ich kann Ihnen folgende Angebote machen: 5,5 Mio. @gmx. de Emails.

5,8 Mio. @t-online.de E-Mails. 3,4 Mio. @web. de E-Mails. 1,2 Mio. @freenet. de E-Mails. 3,8 Mio. @yahoo. de Mails. 3,2 Mio. @hotmail. Com-E-Mails. 3,6 Mio. @googlemail. de / gmail. Com-E-Mails. Nach Heise sind dies "nur" E-Mail-Adressen, aber ohne die notwendigen Passwort. E-Mail-Adressen sind jedoch bereits persönliche Angaben, da eine bestimmte Persönlichkeit durch sie ersichtlich ist.

Jeder, der unberechtigte, nicht öffentlich zugängliche Personendaten sammelt oder bearbeitet (= an Dritte weiterleitet, 3 Abs. 4 BDSG) und diese absichtlich entgeltlich oder mit der Intention, sich selbst oder eine andere Person zu veredeln oder einer anderen Person Schaden zuzufügen, hat eine Straftat nach § 43 Abs. 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 BDSG zu erfüllen.

Die zum Kauf angebotene E-Mail -Adressen sind zweifellos persönliche Angaben, die unter Umständen nicht generell abrufbar waren und die auch ohne Zustimmung oder sonstige rechtliche Grundlage und damit ohne Genehmigung weitergeleitet wurden. Natürlich gibt es auch unterschiedliche Wege, auf denen Informationen gekauft und verkauft werden können.

Weil das gebotene Adresspaket Adressen vieler Anbieter beinhaltet, bei denen Sie auch Ihre E-Mail-Konten haben, ist es nicht auszuschließen, dass auch Sie davon berührt werden. Möglicherweise gehört auch Ihre E-Mail-Adresse zu den hier angegebenen. Auf der Grundlage des in Deutschland geltenden Legalitätsgrundsatzes aus 152 Abs. 2 StPO ist dann auch die Bundesanwaltschaft - mit Unterstützung der verantwortlichen Polizeidienste ( 161, 163 StPO) - zur Untersuchung herangezogen.

Inwieweit die jetzt angebotene Adresse mit dem Raub der 18 Mio. Kennwörter im Monat Mai dieses Jahr zusammenhängt oder nicht, ist noch offen. Sicher ist jedoch, dass der illegale Austausch von E-Mail-Adressen nicht nur akzeptiert werden darf.

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