Außerordentlich Fristlose Kündigung

Ausserordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist

und es gibt keine andere Möglichkeit, ist eine außerordentliche Kündigung rechtlich zulässig. Außerordentliche Kündigung wird oft als "fristlose Kündigung" bezeichnet. Die Prüfung des wichtigen Grundes der fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer dient der Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist. Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel eine fristlose Kündigung. In vielen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung auch eine "fristlose Kündigung".

der außerordentlichen fristlosen Kündigung im Anstellungsverhältnis

Die fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses erlaubt eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. In den meisten Faellen (aber nicht unbedingt) wird sie als fristlose Kündigung gewertet und kuendigt ein Arbeitsverhaeltnis an. Bei Sonderfällen (Mutterschaftsurlaub oder Kündigung von Schwerbehinderten) ist die Genehmigung der verantwortlichen Behörden (Integrationsbüro) einzuholen. Die Arbeitnehmerin muss ihren Job umgehend verlassen und untersteht einem Verbot der Gewährung von Arbeitslosenunterstützung I (§ 159 SGB III).

Weil diese Folgen einer solchen plötzlichen Kündigung sehr weit reichend sein können, muss eine solche Kündigung fundiert sein: ohne Ausnahme ist ein wesentlicher Anlass im Sinn von 626 BGB vorzusehen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung muss ferner innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen.

Er muss seine vertraglichen Verpflichtungen nicht nur unwesentlich verletzen. Ein Verstoß gegen den Auftraggeber ist insoweit oft ein Kündigungsgrund. So ist z.B. eine schwerwiegende diffamierende Beschimpfung vorstellbar, die auch im Netz oder anderweitig außerhalb des Unternehmens ablaufen kann. Verbrechen gegen den Arbeitgeber: In diesem Falle ist eine fristlose Kündigung möglich.

Erkrankung: Im Prinzip ist eine Erkrankung kein Grund zur Kündigung, solange sich die Stillstandszeiten in Grenzen bewegen. Ein außerordentlicher Austritt ist jedoch weiterhin möglich, wenn eine Erkrankung nur gefälscht ist. Selbständigkeit: Wer ohne Entschuldigung arbeitslos bleibt, kann außerordentlich entlassen werden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Februar 1998, Az.: 2 ABR 19/97). Gleiches trifft zu, wenn ein Urlaubsgesuch abgewiesen wurde und sich der Mitarbeiter noch im Arbeitsverhältnis befindet.

Im Gegenzug besteht auch für Auszubildende die Gefahr der fristlosen Kündigung (Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 11. November 2012, Az.: 3 Sa 644/12).

Wettbewerbstätigkeit: Ein Mitarbeiter eines Autohauses erwirbt die zum Tausch angebotene Ware des Käufers auf eigene Kosten und veräußert sie mit Profit an einen anderen Verkäufer (ohne Einbeziehung seines Arbeitgebers). Das Fehlen einer Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung. Einrichtung eines Betriebsrats: kein Grund zur Entlassung. Jeder, der sich bei einem Mitarbeiter darüber beklagt, dass sein Vorgesetzter ihn als "Penner" bezeichnet hat, darf nicht aus außerordentlichen Gründen entlassen werden (Landesarbeitsgericht Köln, Urteile vom 20. Jänner 1999, Az.: 8 (10) Sa 1215/98).

Die Beschäftigten sollten bedenken, dass alles, was sie von der Beschäftigung abhält, den Arbeitgeberinteressen zuwiderlaufen. Alkoholiker: Alkoholbedingtes Fernbleiben rechtfertigt je nach Stärke eine Entlassung, bei Alkoholkrankheiten ist jedoch nur eine Entlassung aus persönlichen Gründen möglich. Die fristlose Kündigung wegen zwanghaftem Trinken ist in der Regel nicht möglich, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Verwarnung und ggf. eine außerordentliche Kündigung (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 17. 05. 2010, Az.: 5 Sa 1072/09).

Entlassungen bei Dauerschuldverhältnissen gehen in beide Himmelsrichtungen, so dass es, wenn auch weniger oft, möglich ist, dass ein Mitarbeiter fristlos austritt. Aufgrund der geringen Anzahl von Beendigungsgründen sind diese Verfahren weniger verbreitet. Selbst bei einer ausserordentlichen Kündigung durch den Mitarbeiter müssen die Kündigungsvoraussetzungen erfüllt sein.

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