Rauchmelder Wartung

Wartung von Rauchmeldern

Rauchmelderwartung ist Teil der Rauchmelderpflicht. Gehe zu Wer trägt die Kosten der Wartung? Überprüfung und Wartung von Rauchmeldern - Rauchmelder sind lebensrettend

In der Rauchauslöseeinrichtung DIN 14676 sind die Bestimmungen für die Wartung von Rauchmeldern festgelegt. Der Rauchmelder sollte gemäß den Anweisungen des Herstellers regelmässig, spätestens jedoch alle 12 Monaten, überprüft und gewartet werden. Aber bevor Sie die Rauchmelder überprüfen, sollten Sie nachweisen, wann Sie Ihre Rauchmelder überprüft haben und was Sie darüber hinaus getan haben (Staub, Batteriewechsel, etc.).

Beachten Sie immer die Angaben des Herstellers, wie oft der Test durchgeführt werden soll, spätestens jedoch alle 12 bzw. 3 Monaten. Angaben des Herstellers entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung des Brandmelders. Diese leiten Sie als Hauswirt an den Pächter weiter, sofern dieser für die Instandhaltung verantwortlich ist. Wenn Sie einen Service-Provider mit der Wartung beauftragen, leiten Sie die Anweisungen an diesen weiter.

Überprüfen Sie die folgenden 5 Punkte: Die Testtaste am Rauchmelder betätigen. Ersetzen Sie in diesem Falle die Batterien oder falls dies nicht helfen sollte, den Rauchmelder. Grundsätzlich müssen alle Rauchmelder innerhalb von 10 Jahren (plus 6 Monaten Wartezeit) nach Inbetriebsetzung ausgetauscht werden, da eine fehlerfreie Funktionsweise nach dieser Zeit nicht mehr garantiert ist.

Überprüfen Sie, ob die Rauchabzugsöffnungen z. B. staubfrei, Insektenfrei oder abgedeckt sind und ob der Rauchmelder nicht zerstört ist. Ersetzen Sie defekte oder schwer verunreinigte Rauchmelder sofort. Wenn Sie den Rauchmelder säubern wollen, befolgen Sie die Anweisungen des jeweiligen Hersteller. Überprüfen Sie, ob der Rauchmelder innerhalb eines Radius von mind. 0,5 Metern keine Hindernisse wie Wände, Raumteiler und Einrichtungsgegenstände aufweist.

Denn nur so kann gewährleistet werden, dass der Rauch in den Rauchmelder ungestört eindringt und den Rauchmelder auslöst. Überprüfen Sie, ob Rauchmelder noch da sind, wo Menschen schlafen: im Kinder-, Schlaf- und Gastzimmer. Rauchmelder in allen Schlafräumen so nachrüsten, dass sie im Falle eines Brandes gewarnt werden - denn Feuerrauch wird von schlafenden Menschen nicht wahrgenommen.

Überprüfen Sie auch, ob Rauchmelder in Flure eingebaut sind, die als Fluchtweg dienstbar sind. Wenn ein Zimmer ohne Rauchmelder in ein Schlafzimmer oder einen Kinderraum umgewandelt wird, muss dort ein Rauchmelder umgerüstet werden. Welcher Saal zumindest mit einem Rauchmelder ausgestattet sein muss, ist in der Landesbauordnung festgelegt. Um eine optimale Sicherheit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, alle Wohnzimmer (außer Küchen und Badezimmer) mit einem Rauchmelder ausstatten.

Für Rauchmelder ohne Gütezeichen "Q" muss die eingebaute Zusatzbatterie in der Regel entsprechend den Angaben des Herstellers nachgerüstet werden. Ersetzen Sie die Rauchmelderbatterie immer entsprechend den Anweisungen des Herstellers. Verwenden Sie die vom Fahrzeughersteller angegebenen Akkutypen, da eine andere Akkus die Funktionsweise des Brandmelders beeinträchtigen kann. Ersetzen Sie in diesem Falle umgehend die Batterien, da die Batterien dann entladen sind und der Rauchmelder nicht mehr funktioniert.

Ersetzen Sie in diesem Falle den Rauchmelder umgehend wieder. Wie kann man Rauchmelder erstehen? Finde die richtigen Tipps zum Kauf von Rauchmeldern mit nur einem Mausklick weitere Themen: In allen 16 Ländern besteht die Rauchmeldepflicht. Erfahren Sie, wie und wo Sie Rauchmelder richtig installieren. Einbau und Wartung von Rauchmeldern in Wohngebäuden oder Mehrfamilienhäusern.

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