Nebenklage Muster

zufällige Aktionsprobe

Gesuch um Zulassung der Nebenklage. Nebenklage: Antrag auf Zulassung der Nebenklage. Diese können sich dem Strafverfahren gegen Angeklagte als Opfer einer Straftat mit einem Sympathiearbeitskampf anschließen. - Entscheidung über einen Antrag auf Vorurteil (Modell). eines Richters wegen Vorurteils (Modell).

39 Strafprozessrecht / III. Muster: Anwendung in Teilverfahren à Deutsche Anwaltskanzlei Prämie| Recht

der Geschädigte __________________________________________________________ erklaert, dass er sich dem Strafprozess gegen den Beschuldigten als Gesamtkläger anschliesst. Im Namen und im Auftrag meines Mandanten: Erlauben Sie die Vorladung. Rechtsbeistand für den Kläger für die Darstellung des Sympathiearbeitskampfes in erster Linie zu gewähren. den Unterzeichneten als Anwalt des gemeinsamen Klägers für die Erstvertretung der gemeinsamen Klage zu bestellen.

Grund: 10 ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ (Darstellung der Tatsachen, die zu einem Sympathiearbeitskampf führen). Auflistung der personellen und finanziellen Situation. Aufzeigen der zu koordinierenden Sachverhalte.

Rechte des Geschädigten im Strafverfahren - Klaus Schroth

Die neue Ausgabe des Standardwerkes über die Rechte der Opfer Die neue Ausgabe trägt besonders auch den vielen Neuerungen des zweiten Opferrechtsreformgesetzes Rechnung. - Opferschutzrechtsentwicklung - Aufgabe und Tätigkeit des Opferbetreuers - Rechte der Zeugen mit Rechtsbeistand - Rechte des Verletzten und der Täter-Opfer-Vermittlung - Vollstreckungsverfahren, Sympathiearbeitskämpfe, Haftpflichtverfahren, Privatrechtsstreit - Opferentschädigungen und andere Rechte des Geschädigten außerhalb des Strafverfahrens - Anlage mit Modellen und einer Prüfliste für das Klientengespräch Dieses Buch ist nicht nur eine Hilfestellung für Anwälte, die überwiegend Opferberechtigungen ausüben, sondern auch für Strafrechtsanwälte, die hier viele Ansatzpunkte für eine angemessene Rechtsverteidigung vorfinden.

name="Voraussetzungen_für_sekundäre_Aktion">2. Voraussetzungen_für_sekundäre_Aktion

Sie als Geschädigter oder, wenn ein direkter Angehöriger oder Lebensgefährte durch eine unerlaubte Handlung ums Leben gekommen ist, können auf Gesuch im Strafprozess neben dem Generalstaatsanwalt als Gesamtkläger erscheinen und eigene verfahrensrechtliche Rechte ( 397 - 401 StPO) einfordern.

Das Gesuch (Absatz 6) für die Aufnahme der Nebenklage ist hier zu lesen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns unter 040/ 39 14 08, im Ernstfall unter 0177/ 447 40 40 oder über das Formular kontaktieren! Erkundigen Sie sich nach den Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen. Vorraussetzung für den Sympathiearbeitskampf nach 395 Abs. 1 und 3 ist, dass Sie bei einem der im Verzeichnis des 395 Statutenverzeichnisses aufgelisteten Sympathiearbeitskämpfe verletzt werden:

Vor allem bei Ordnungswidrigkeiten ( 185 bis 189 SGB, (Beleidigung, Diffamierung o.ä.), fahrlässiger Verletzung (§ 229 SGB, z.B. Verkehrsunfälle), Einbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 1). 249 - 259 StGB), Raubüberfall auf einen Autofahrer ( 316 a StGB) und andere Handlungen, wenn dies aus besonderem Grund, vor allem wegen der schwerwiegenden Konsequenzen des Gesetzes, zur Wahrung Ihrer Belange erforderlich ist.

Darüber hinaus sind nach 395 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) diejenigen zur Klageerhebung berechtigt, die die öffentliche Hand mit einem Klageantrag (§ 172 = Klageerzwingung) befasst haben. Im Falle eines Jugendstrafverfahrens ist der Sympathiearbeitskampf nach 80 Abs. 3 JGG nur für Straftaten gegen Leib und Leben, Körperlichkeit, Sexualität, Freiheitsentzug, Entführung, Geiselnahmen, Raubüberfälle mit Tod, Raubdiebstahl und Erpressungen zugelassen.

Wurde durch die unerlaubte Handlung jemand ermordet, haben die Erziehungsberechtigten, Kinder, Geschwister und der Ehegatte oder Lebensgefährte das Recht, nach § 395 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung zu klagen. Wir als Mitkläger übernehmen die Vertretung in strafrechtlichen Verfahren gegen die Beschuldigten. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns unter 040/ 39 14 08, im Ernstfall unter 0177/ 447 40 40 oder über das Formular kontaktieren!

Erkundigen Sie sich nach den Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen.

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