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Datenschutz Newsletter Versand
Newsletter-Versand zum Thema DatenschutzGesetzliche Bestimmungen für den Versand von Newslettern hinsichtlich des Datenschutzes
Der Versand von Newslettern ohne Zustimmung ist heute bekanntlich nicht erlaubt und gilt als " Spam ". Wichtigste gesetzliche Vorschriften im Rahmen des Newsletterversands ergeben sich aus dem UWG ( "Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb", 3 Abs. 3 Bst. o UWG) und dem Datenschutz.
Vor dem ersten Versand eines Newsletter ist es ratsam, eine Zustimmung zu erwirken. Ein Double -Opt-In-Verfahren wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nur empfohlen, sondern ist bei der DSGVO (für Sendungen innerhalb der EU) auch erforderlich. Erst durch ein Double -Opt-In-Verfahren findet eine Zustimmung zum Erhalt von Newslettern statt, die die Voraussetzungen nach DSGVO einhält.
Darüber hinaus muss jeder Newsletter einen klaren Vermerk über die Möglichkeiten der Abbestellung enthalten, damit die Zustimmung zu jedem Zeitpunkt wiederrufen werden kann. Sollten Sie bei der ersten Datenerhebung keine Zustimmung von Bestandskunden oder Empfängern einholen, kann das Recht eine Ausnahmeregelung vorgeben. Die Zusendung ist erlaubt, wenn: der Adressat der Verwendung des Newsletter-Dienstes zu jeder Zeit widersprechen kann und eine Abmeldeoption gegeben ist; die E-Mail-Adresse im Rahmen des Verkaufs von Waren oder Leistungen des Anbieters empfangen wurde; nur Angaben über vergleichbare Waren oder Leistungen an den Adressaten gesendet wurden; der Adressat bereits zum Kundenkreis des Anbieters zählend ist.
Unter datenschutzrechtlichen Aspekten ist die Zustimmung zur Aufbewahrung und Nutzung der Adressdaten stets erforderlich. Diese muss auch auf vorhandene Kundendateien geprüft werden. Im Besonderen ist zu überprüfen, ob die Verarbeitung der Angaben für den Versand eines Newsletters zugelassen ist. Ein Einverständnis zur Datenverarbeitung, das sich aus der vorhandenen Kundendatei ergeben hat, heißt nicht zwangsläufig, dass diese auch für den Newsletter mitverwendet wird.
Wenn Sie personenbezogene Daten für den Newsletter erfassen, sind die geltenden Datenschutz-Grundsätze zu berücksichtigen. Sie muss über den Verwendungszweck der Verarbeitung personenbezogener Daten offen sein, und es muss eine Begründung für die Verarbeitung geben. Vielfach besteht eine ausdrückliche Zustimmung, so dass sich der Grund für die Rechtfertigung in der Regel aus dieser Zustimmung ergebe.