Redtube Illegal

Rotschlauch Illegal

Benutzer identifiziert, nur zwischen dem Benutzer selbst und redtube.com. Darüber hinaus war die Website nicht eindeutig als illegal erkennbar. auf der Plattform www.redtube.

com, sollte nicht eingehalten werden. Die Datenausgabe war illegal, Porno-Gucker kann aufatmen! Die Urmann + Collegen wirft den Angeklagten vor, auf der amerikanischen Internetplattform Redtube illegal pornografische Videostreams angesehen zu haben.

Warnung vor Porno-Streams: Redtube-Benutzer: IP-Adressen illegal gefunden - Panorama

Wie das Technologieportal "Chip.de" mitteilte, wurden die IP-Adressen der gewarnten Benutzer von Pornodatenströmen illegal ermittelt. Muenchen - Die Welle der Warnungen vor den Nutzern der Pornoseite Redtube erscheint mir sehr l.... Die Technologieplattform "Chip.de" meldet mindestens einige Fälle, in denen nachgewiesen werden kann, dass die IP-Adressen der Benutzer illegal bezogen wurden.

Seit einiger Zeit wird vermutet, dass das Unternehmen aus Spanien, das die Rechte an den betreffenden Pornofilmen nicht besitzt und sie daher nicht rechtmäßig weiterverkaufen kann. Sogar das nÃ??chste Glieder der Rechte-Kette erscheint nicht ganz sauber: â??Hausner-Productions, das die Filmkunstrechte von SIRATO erwerben will, gibt es gar nicht.

Sollte sich der Verdacht jedoch trotz aller Beweise nicht bewahrheiten, gibt "Chip.de" weitere Anhaltspunkte, dass das Archiv, das die Rechte von Hauseigenen Produktionen übernommen haben soll, gegen geltendes Recht verstößt.

Porno im Strom ist kein Verstoß

Im Anschluss an das Potsdamer Landesgericht verurteilte das LG Hannover auch die Redtube-Warnfirma The Archive AG. Diese Warnungen sind nicht legitim - Porno-Streaming selbst ist es. Opfern der Redtube-Massenwarnungen muss kein Pfennig gezahlt werden. Mit dem Potsdamer Landesgericht hat das LG Hannover nun sein Gerichtsurteil gefällt. Die Klage wurde anfangs November von einer von der Anwaltskanzlei The Archive AG verwarnten Person eingereicht.

Der Kläger liess das Landgericht darüber befinden, ob sie die von The Archive in der Verwarnung verlangten 250 EUR bezahlen musste. Der Gerichtshof befand klar, dass die Ansprüche des Archivs ungerechtfertigt waren. Die Jury in Hannover urteilte auch, dass das Betrachten von gestreamtem Videomaterial im Internet legal ist, solange das Videomaterial nicht offenkundig aus einer unrechtmäßig vervielfältigten Quelle stammt: "Eine solche offensichtliche Verletzung von Rechten fehlt", begründen die Juroren ihre Entscheidung.

Nach Ansicht des Landgerichts kann vom Benutzer eines Streaming-Angebots nicht erwartet werden, dass er überprüft, ob ein gestreamtes Material illegal ist. Dann ist der bloße Verzehr eines illegal veröffentlichten Filmes gestattet. Bei einem Video-Stream hat der Benutzer in der Regel keinen Zugriff darauf, ob der betreffende Video-Stream legal veröffentlicht wurde.

Daher hängt es vom zufälligen Verhalten des Nutzers ab, ob er eine Verletzung des Urheberrechts vornimmt. Wird dieses Rechtsgutachten erstellt, sind Benutzer anderer Video-Streaming-Portale zunächst vor Abmahnschreiben mit Kosten geschützt. Das Urteil ist für Redtube-Anwender ein deutliches Signal: Sie brauchen keine weiteren Warnungen zu befürchten. Aber wer The Archive bereits gezahlt hat, wird seine 250 Euros wahrscheinlich nie wieder sehen:

Das Unternehmen ist bereits umgesiedelt und hat seinen Geschäftsführer wechselnd. Das Archiv ist zur Zeit nicht mehr verfügbar: Der Internetauftritt des Unternehmens ist offline, es gibt keine Nummern mehr.

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