Wettbewerbsrecht Uwg

Kartellrecht Uwg

Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Sie wird auch als Wettbewerbsrecht im engeren Sinne bezeichnet. Der Verbraucher wird jedoch im neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausdrücklich genannt. Ein Spezialgebiet von GKD Rechtsanwälte ist die wettbewerbsrechtliche Beratung. Der funktionale Unterschied zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs (ieS, Kartellrecht):.

Kartellrecht - Deutsche Industrie- und Handelskammertage

Faire Wettbewerbsbedingungen, keine irreführenden oder aggressiven Werbemaßnahmen und keine missbräuchlichen Warnungen - das sind die Wettbewerbsregeln, die Teil des Gesetzes gegen den freien Warenverkehr ("UWG") sind oder sein sollten. Über Veränderungen im Wettbewerbsrecht wird von der Industrie- und Handelskammer berichtet. Er wird Sie bei der Entscheidung beraten, ob bestimmte Werbemaßnahmen erlaubt oder nicht sind.

Außerdem werden Sie bei der Entscheidung über die Vorgehensweise im Falle einer Warnung vor Werbeeinblendungen beraten. Sie prüft vor allem, ob Hinweise auf einen Missbrauch einer Verwarnung bestehen. Erkennt sie Verstöße gegen das Gesetz, kann sie Verwarnungen erteilen und auch rechtliche Schritte gegen den Täter einleiten. In vielen Fällen wird die Zentralstelle zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb eingesetzt (siehe auch Schiedsgerichtsbarkeit).

Um Rechtsstreitigkeiten in Wettbewerbsfragen zu vermeiden, bietet die IHK eine raschere und vor allem günstigere Lösung: die Schlichtungsstellen zur Schlichtung von wettbewerbsrechtlichen Streits. Sie können informell aufgerufen werden, wenn Sie eine Verwarnung bekommen haben, die Sie für unberechtigt erachten, oder wenn ein von Ihnen gewarntes Untätigkeitsunternehmen keine Erklärung über die Unterlassung ausspricht.

Zusammen mit neun weiteren Fachverbänden und dem Fachausschuss für Wettbewerbsangelegenheiten entwickelte er zur Jahresmitte 2017 Lösungsansätze.

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Sie sind die Nr. 1 in Ihrer Industrie, Ihr Angebot ist "deutlich besser" als das Ihrer Wettbewerber - und die Kosten sind "unschlagbar niedrig, aber nur für einen kurzen Zeitraum"? Starkes Aufsehen - teilweise von Wettbewerbern, Wettbewerbsverbänden und Verbraucherschützer. Und: Der geschäftsführende Gesellschafter begründet sein eigenes Spin-off, bringt die bedeutendsten Mitarbeitenden und gleichzeitig die besten Kundinnen und Kunden mit.

Wer nicht reagiert, muss mit einer "UWG-Klage" auf Unterlassungsanspruch und Schadensersatz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gerechnet werden. Egal ob sie gegen unfairen Konkurrenzkampf kämpfen wollen oder beschuldigt werden - wir sind auf Ihrer Seite. Für Sie.

Wettbewerbsverzerrungen

Das Wettbewerbsrecht ist ein fairer Wettkampf. Sie schützen vor unfairen Geschäftspraktiken aller Arten, vor allem in der Öffentlichkeit. Die Regelungen des UWG decken fast alle Aussagen und Maßnahmen ab, die ein Unternehmen im Geschäftsverkehr treffen kann. Das Wettbewerbsrecht ist daher von großer Wichtigkeit für die unternehmerische Tätigkeit.

Sämtliche Geschäftsaktivitäten eines Betriebes können wettbewerbsrelevant sein. Das Wettbewerbsrecht schützt vor allem Wettbewerber, Konsumenten und andere Marktbeteiligte vor unfairem Mitbewerb. Die Öffentlichkeit hat auch ein großes öffentliches Bedürfnis nach einem unverfälschten und somit auch wettbewerbsrechtlichen Schutz. Das Recht gegen unfairen Wettbewerb legt fest und verbietet es.

Schadensersatzforderungen und sonstige Forderungen sind ebenfalls möglich und gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind strafrechtliche Bestimmungen mit speziellen Bestimmungen zu kriminellen (Wettbewerbs-)Handlungen enthalten. Unlauteres Geschäftsgebaren ist als unfairer Konkurrenzkampf regelmässig verboten. Mit dem UWG wird ein besonderes System zur Bestimmung des unfairen Wettbewerbes eingeführt.

Zu unterscheiden sind Vorschriften über den Kundenschutz, den Schutz von Wettbewerbern, Rechtsverstöße, Irreführungen, vergleichende Werbeaussagen und unzumutbare Belästigungen. Überblick über unfaire Taten / unlauterer Wettbewerb.... Weiterlesen Nach §§ 5, 5 a UWG untersagt das Wettbewerbsrecht irreführendes geschäftliches Handeln, besonders missbräuchliche werbliche Maßnahmen. Ein Betrug gilt als gegeben, wenn falsche Aussagen gemacht werden oder wenn eine Betrügerei über gewisse in der Richtlinie genannte Sachverhalte erwünscht ist.

Zusätzlich zur aktiver Täuschung ist auch eine Täuschung durch Unterlassen, z.B. durch Verheimlichung von wichtigen Umständen, möglich. Mehr Details zur Täuschung.... Auf jeden Fall sollte auf eine solche Gegenüberstellung verzichtet werden. Zusätzlich zum Abgleich von "Äpfeln mit Birnen" reglementiert das Recht weitere für die vergleichende Reklame übliche (Problem-)Konstellationen.

Zu diesem Zweck legt die Richtlinie individuelle Anforderungen in Form einer Checkliste fest, die in der Vergleichswerbung zu beachten sind. Nähere Informationen zur vergleichbaren Reklame.... Mehr Wettbewerbsrecht....

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