Abmahnung Musik

Warnung Musik

Herzlich Willkommen auf unserem Homepage-Portal für die Suchbegriffe aahnung musik tauschboerse ! Darf man bei der Arbeit überhaupt Musik oder Radio hören? Ist der bloße Konsum von Filmen und Musik im Internet nicht verboten? Die Kunden fliehen vor der Musik- und Filmindustrie. Warnung Urheberrechtsverletzung Musik, Warnung vor Urheberrechtsverletzung erhalten?

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Ein Abmahnschreiben haben Sie bekommen und benötigen schnelle Rechtshilfe, weil Ihnen von den Anwälten eine knappe Deadline, eine große Klage und weitere Klagen drohen? Benutzen Sie dann unser "Warnhilfeformular": Schicken Sie uns Ihre Angaben und wir werden Sie zurückrufen. Ihr Antrag ist kostenfrei.

Ja:Nein:Vielleicht: Zahl der empfangenen Warnungen: Von welcher Kanzlei wurde die Abmahnung versandt? Sie können uns die Abmahnung auch gern per Fax an 0751 36 33 133 senden. Wir nutzen Ihre Angaben ausschliesslich zur Behandlung und Behandlung Ihrer Anfragen. Eine Weitergabe Ihrer Angaben an Dritte erfolgt nicht. Durch die Absendung Ihrer Anforderung stimmen Sie der Datenverarbeitung zum Zwecke der Erledigung zu.

Vorsicht wegen angeblicher Downloads von Musik- oder Filmen in Internet-Filesharing-Diensten

Sie haben ein Mahnschreiben von einer der üblichen Kanzleien wie Rasch Anwälte oder Waldorf frommer Anwälte bekommen? Da die Abmahnungskosten wegen einer Lizenzverletzung ganz unterschiedlich nummeriert sein können, empfehlen wir Ihnen bereits bei der Zahlung dieser Entschädigung, sowie bei der damit zusammenhängenden Auslassungserklärung jeweils mit uns Kontakt aufzunehmen.

Wir empfehlen Ihnen vor allem, die Ihnen vorgelegte Abmahnung nicht zu unterzeichnen, ohne zuvor mit uns geredet zu haben. In Deutschland gibt es mehrere Anwaltskanzleien, die sich ausschliesslich auf dieses Themengebiet "Warnungen im Internet" und oft auch auf sogenannte "Massenwarnungen" ausrichten. Beliebt sind hier Warnungen an Menschen, die Musikstücke oder Spielfilme aus dem Netz herunterladen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen sollen.

Die Kanzleien führen als Anlass für solche Massenwarnungen den Kampf gegen Urheberrechtsverstöße an, die sich aus den Filesharing-Diensten der Musikbranche ergeben. Die Medien Gmbh haben in der Regel so genannte Anti-Piraterie-Programme, mit denen sie die üblichen Peer-to-Peer-Filesharing-Sites wie z. B. E-Mail, eDonkey, Bitarent, Bärenshare oder Kasaa durchlaufen und fast jeden unrechtmäßigen Abruf aufzeichnen.

Beispielsweise beruht unsere Unterstützung darauf, dass nach einem Gerichtsurteil (z.B. des Oberlandesgerichts Frankfurt) die Bestimmung einer IP-Adresse aus einem so genannten Datenspeicher extrem falsch ist. Laut einigen Gerichten (z.B. Landgericht Köln) sollte die Fehlerrate bei der Vergabe von IP-Adressen an den betreffenden Teilnehmer nach Bewertung der Untersuchungen im Rahmen der oben genannten Urheberrechtsverstöße 50% übersteigen.

Eine weitere wichtige Angriffsstelle ist die Einstellung mit einer einschneidenden Konventionalstrafe. Die Aussagen sind extrem riskant und sollten auf keinen fall von Ihnen ohne fachliche Unterstützung unterfertigt werden. Wenn Sie eine solche Aussage nicht ändern, müssen Sie für jeden Verstoss eine überzogene Konventionalstrafe für die kommenden 30 Jahre zahlen!

Doch auch diese störende Natur, die immer von den Warnanwälten angenommen wird, ist juristisch verwundbar.

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