Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unentschuldigtes Fehlen Arbeit Fristlose Kündigung
Nicht entschuldigte Abwesenheit Kündigung ohne VorankündigungAlkoholismus ist keine Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung.
Für den Unternehmer ist es sicher eine schwere Aufgabe, wenn ein langjährig tätiger Arbeitnehmer ohne Entschuldigung ausfällt. Allerdings kam es seit Juli 2013 immer wieder vor, dass der Mann ohne Entschuldigung abwesend war und die betrieblichen Abläufe dadurch stark verzögert wurden. Weitere Angestellte mussten die Arbeit des Gabelstaplerfahrers zeitnah und unplanmäßig erledigen und wurden dadurch zusätzlich belasten.
Dem unzuverlässigen Angestellten wurden daher im Juli, August und August 2014 mehrere Verwarnungen wegen seiner unentschuldeten Abwesenheit zugestellt. Bereits vor einigen Jahren hatte er sich einer Kur unterziehen müssen, ohne seinen Auftraggeber zu unterrichten. Er hatte sich während der Behandlungsdauer beurlaubt. Die Mitarbeiterin war zur Bearbeitung vorübergehend erkrankt. Dazwischen gab es jedoch immer mehr unentschuldete Abwesenheitstage.
Als der Mann am 02.05.2014 wieder nicht aufgetaucht war, zunächst ohne Angabe von GrÃ?nden, am Job, hatte der Auftraggeber schlieÃ?lich die Schnauze genug und Ã?uÃ?erte die KÃ?ndigung. Allerdings habe er fälschlicherweise davon ausgegangen, dass er an dem betreffenden Tag beurlaubt worden sei und habe sich gegen die Kündigung beschwert.
Die LAG Rheinland-Pfalz hat der Klage des Lagers auf Kündigungsschutz stattgegeben. Die unentschuldete Abwesenheit hatte der Unternehmer in der vergangenen Zeit nicht als Anlaß für eine verhaltensmäßige Entlassung gesehen, sondern nur gewarnt. Eine Rechtfertigung der Abwesenheit des Mitarbeiters am Tag der Kündigung war nicht als Schutzanspruch zu deuten.
Dies hat das Landarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 05.05.2015 (Aktenzeichen 7 Sa 641/14) festgestellt. Außerdem stellte das Landgericht fest, dass Alkoholabhängigkeit keine Verhaltensentziehung rechtfertigt. Sind jedoch die Unternehmensinteressen betroffen, kann Alkoholabhängigkeit zu einer Entlassung wegen Erkrankung führen. Aber wenn der Mitarbeiter am Arbeitplatz trocken wirkt, in der Lage ist, seine Aufgaben richtig zu erledigen und es in absehbarer Zeit eine gute Weiterentwicklung gibt, dann ist die Erkrankung auch kein Grund zur Entlassung.
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