Kein Krankengeld weil Krankmeldung zu Spät

Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, weil der Krankenstand zu spät ist

Gesundheitsfürsorge und Rente ? Krankenversicherung: Krankenmeldung nicht erhalten? Die Verbraucher verlieren immer wieder Geld, weil ihre Krankenkasse behauptet, sie hätten kein wichtiges Dokument per Post erhalten. Die Krankmeldung muss fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht werden. Er kann zwar nicht mehr arbeiten, erhält aber kein Krankengeld.

Eine kleine Störung in der Krankheitsmeldung war sein Schicksal.

Zu spät eingereichter Krankenschein: Die Versicherung bezahlt nicht.

Nördstemmen - Tatsächlich handelte es sich nur um eine formelle Angelegenheit: Eine 50-jährige Frau aus der Gemeinschaft war seit einiger Zeit wegen Rückenschmerzen erkrankt. Eine Ärztin hat den Krankenstand verlängert. Weil die Patienten jedoch nicht beweisen konnten, dass sie den Arztbericht an ihre Krankenkasse gesendet hatten, erhielt sie kein Krankengeld mehr. Das ist kein isolierter Fall.

In diesem Jahr erhielt die Dame aus dem nördlichen Bezirk, die ihren Name nicht veröffentlichen will, am 28. Mai eine neue gelbe Note von ihrem Doktor, die offizielle Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Nach eigenen Aussagen sandte sie diesen zusammen mit einem Behandlungs- und Behandlungsplan für den Zahnprothesenersatz am Samstag, den 14. Mai, an ihre Krankenversicherung, die kappen.

Die 50-Jährige erhielt kurz darauf auch ihren Heilungs- und Kostplan zurück. Aber das Krankengeld wurde ihr nicht gezahlt. Deshalb hat sie am dreizehnten Tag die Krankenversicherung angerufen und gefragt, warum das Guthaben nicht mehr ausbezahlt wird. Anschliessend liess sich die Kasse die Bestätigung wieder unmittelbar vom behandelnden Arzt aushändigen.

Die 50-Jährige ging auch selbst in die Bezirksdirektion und überreichte ihre Kopie der Urkunde. Nichtsdestotrotz erhielt sie einen Abweisungsschein. Daher wurde der Anspruch auf Krankengeld für den Zeitraum vom ersten bis zum zweiten Quartal ausgesetzt. Sie hat keinen Grund bekommen. Das Sozialversicherungsgesetz schreibt vor, dass die Krankmeldung innerhalb von sieben Tagen nach ihrer medizinischen Abklärung eingehen muss.

Sie hätte diese Fristen erfüllt, wenn das Zertifikat zusammen mit dem Behandlungs- und Behandlungsplan vorlag. "Ich habe es wirklich rechtzeitig geschickt", sagt der 50-Jährige. Verärgert ist sie über die Krankenversicherung, die ihrer Ansicht nach die Notiz einbüßt. Problematisch ist jedoch, dass der Betroffene den Nachweis erbringen muss, dass er das Zertifikat mitgeschickt hat.

"Die Beweislast liegt bei uns", sagt Heike Morris, Legal Director der Independent Patient Consultancy Germany (UPD). Es kommt häufig vor, dass jemand kein Krankengeld erhält, weil die Dokumente - angeblich oder eigentlich - nicht fristgerecht bei der Krankenversicherung eintreffen. Denn wenn Sie krank sind, haben Sie oft andere Probleme als den Umgang mit Papieren.

"Wenn Sie sich schlecht fühlen, ist das eine Hürde", sagt Morris. Nach Morris hat die Krankenversicherung ohnehin kein Ermessen, das Krankengeld zu zahlen. Nur wenn ein Pflegebedürftiger überhaupt nicht mehr in der Lage ist zu handeln, weil er z.B. im Wachkoma ist, ist eine Ausnahme möglich.

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