Pausenzeiten Gesetz

Gesetzliche Pausenzeiten

Wenn Sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Sie das Recht auf eine Pause. Die Pausen am Arbeitsplatz sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Das Gesetz schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer. Was sind die Gesetze und Vorschriften, die vor allem zu beachten sind? Pausenzeiten sind keine Arbeitszeit, daher müssen sie nicht vergütet werden!

Unterbrechungen: 10 Frage und Antwort

Erlauben Sie mir eine Pause? Ja, 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) schreibt vor, dass die Arbeiten durch festgelegte Unterbrechungen von mind. 30 min bei Arbeitszeiten von mehr als sechs bis neun und 45 min bei Arbeitszeiten von mehr als neun Arbeitsstunden unterbrochen werden müssen.

Zu den Ruhezeiten nach Satz 1 können Zeiten von je 15 min eingeteilt werden. Die in § 4 ARZG vorgesehenen Unterbrechungen sind nur das Minimum und verweigern dem Unternehmer nicht das Recht, für größere Unterbrechungen zu sorgen (BAG, Entscheidung vom 16. 12. 2009 - 5 AZR 157/09 -).

Jedoch darf der Auftraggeber keine ganz absurden oder zu langen Unterbrechungen einlegen. Die Weisungsbefugnis des Unternehmers entfällt jedoch, wenn ein betrieblicher Beirat besteht, da er bei den Unterbrechungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitreden kann. Jugendliche müssen feste Arbeitspausen von 30 min im Vorhinein erhalten, wenn sie zwischen viereinhalb und sechs und 60 min arbeiten, wenn sie mehr als sechs Zeitstunden haben.

Nur eine Pause von 15 min wird als Pause betrachtet. Pausen müssen innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt werden, und zwar möglichst frühzeitig eine halbe Stunden nach Arbeitsbeginn und später eine halbe Stunden vor Ende der Arbeitszeiten. In den Pausen dürfen sich die jungen Menschen nur dann in Arbeitszimmern aufhalten, wenn während dieser Zeit die Arbeiten in diesen Räumlichkeiten unterbrochen werden und die erforderliche Ruhezeit nicht anderweitig behindert wird (§ 11 Abs. 1 bis 3 JArbSchG).

Bewilligt der Unternehmer keine Unterbrechungen, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und kann nach 22 (2) ARZG mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 EUR bestraft werden. Als Ruhezeit gelten Unterbrechungen, die nicht Teil der Arbeitszeiten sind und daher nicht zu vergüten sind. Kostenpflichtige Unterbrechungen, wie Lärm oder Bildschirmunterbrechungen, sind daher keine Unterbrechungen im Sinn dieser Bestimmung (BAG vom 29. Juni 1981 -- 1 ABR 65/79).

Eine Unterbrechung bedeutet, dass die Länge der Unterbrechung im Vorfeld festgelegt wird. Wie der Mitarbeiter diese Zeit verbringt, bleibt ihm überlassen. In jedem Falle muss der Auftraggeber jedoch verständliche Begründungen für eine solche Bruchregelung haben, da sie sonst nicht zumutbar ist. Besteht ein Konzernbetriebsrat, kann der Unternehmer nicht unilateral eine Bruchregelung zur Einschränkung der persönlichen Rechte der Beschäftigten auferlegen.

Was ist ein Bruch im Arbeitsrecht? Eine arbeitsrechtliche Unterbrechung besteht dann, wenn der Mitarbeiter voll entlassen ist, d.h. wenn er auch nicht bereit ist zu arbeiten. Wenn keine gegenteiligen Regelungen vorliegen, kann er den Arbeitgeber und auch das Unternehmen scheiden.

Wer bestimmt die Pausenzeiten? Den genauen Ort der Unterbrechungen kann der Unternehmer im Zuge seines Führungsrechts vorgeben. Bei den in Paragraph 5 AZR 157/09 (BAG, Entscheidung vom 6. November 2009 - 5 AZR 157/09 -) vorgesehenen Unterbrechungen handelt es sich nur um das Minimum und verweigert dem Unternehmer nicht das Recht, für eine Verlängerung der Unterbrechung zu sorgen.

Jedoch darf der Auftraggeber keine ganz absurden oder zu langen Unterbrechungen einlegen. Besteht ein Konzernbetriebsrat, hat er ein Mitspracherecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Situation der Unterbrüche. In diesem Fall ist es nicht möglich, Unterbrechungen aufgrund des Richtungsrechts zu definieren. Kann ich die Unterbrechungen nach meinen Bedürfnissen planen?

Nein. Durch die Pflicht des Unternehmers, die Unterbrechungen im Voraus zu bestimmen, wollte der Arbeitgeber verhindern, dass der Unternehmer den Mitarbeiter so deckt, dass er seine Unterbrechungen nicht machen kann. Existieren jedoch Pausenvorschriften, die einen Zeitraum für die Arbeitspausen festlegen, z.B. eine halbe Stunde Pausenzeit zwischen 12:30 und 13:30 Uhr, kann der Mitarbeiter seine halbe Stunde Pausenzeit innerhalb des angegebenen Zeitraums einlegen.

Kann ich für die Pausenzeiten bezahlen? Nein. Feste Pausen werden nicht ausbezahlt. Die Zahlung von Pausen kann jedoch in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt werden. 8. darf der Unternehmer die feste oder nur die tatsächliche Unterbrechung in Abzug bringen? 8. der Unternehmer ist dazu angehalten, seinen Mitarbeitern die Gelegenheit einer Unterbrechung zu erteilen.

Sind die Mitarbeiter aber auch dazu gezwungen? Die Arbeitgeberin ist zur Überwachung der Compliance angehalten. Gibt es ein Recht auf Rauchpausen? Es gibt auch keine gesetzliche Regelung für Rauchen. Die Forderungen der Mitarbeiter können sich auch aus der allgemeinen Unternehmenspraxis oder aus Gleichbehandlungsaspekten ergaben.

Mehr zum Thema