Mietrecht Kündigung Vermieter

Kündigung des Vermieters im Mietrecht

Mehr zum Kündigungs- und Mietrecht. Bestimmungen des Mietrechts zur Kündigung, Anfechtung von. Auf der Mieterseite steht eindeutig das Mietrecht. Eine fristlose Kündigung hat erhebliche Folgen. Geben Sie Kündigungsgründe an.

Mietrecht: Gelungene Kündigung des Mietvertrages durch Umnutzung und Renovierung der Wohnung des Mieters.

Wenn ein Vermieter eine Mietwohnung oder ein gemietetes Wohnhaus umgebaut oder renoviert und der Vermieter während dieser Zeit nicht in der Mietwohnung bleiben kann, muss er den Vertrag mit dem Vermieter auflösen. Es handelt sich dabei um eine so genannte Beendigung der Nutzung. Eine Beendigung der Nutzung muss zweckmäßig sein, um effektiv zu sein. Geeignet heit ist zu bestätigen, wenn die Realisierung wirtschaftlich vertretbar und vertretbar ist und nicht ausschliesslich auf Spekulation beruht.

Fakten: Der Antragsteller besaß in diesem Falle eine seit mehr als 20 Jahren nicht erneuerte Eigentumswohnung. Bei den anderen Räumen auf der Ebene waren die Renovierungsarbeiten bereits im Gang und der Pächter dieser anderen Räume wollte auch die Appartements der Angeklagten zu einem wesentlich erhöhten Mietpreis vermieten.

Wenn der Angeklagte die Immobilie nach Beendigung der Nutzung nicht verlassen hat, verklagt der Antragsteller die Rückgabe der Immobilie (Räumungsklage). Zuvor hatte die Klägerin der Angeklagten 13 Ersatz-Wohnungen im selben Haus oder in der unmittelbaren Umgebung und einen Pauschalbetrag von EUR 1.000,00 für Umzugskosten geboten. Amtsgericht Frankfurt am Main: Das Amtsgericht Frankfurt am Main schloss sich der Meinung der Klägerin an und entschied, dass die Angeklagte die Räumung der Immobilie vornehmen musste.

Die Klägerin hatte die Kündigung auf ein legitimes Recht auf eine angemessene gewerbliche Nutzung des Hauses gegründet, da sie die vom Angeklagten besetzte Wohneinheit an die Person verpachten wollte, die bereits das restliche Stockwerk nutzte. Der Angeklagte konnte auch nach der Umstrukturierung die entsprechende Miete nicht mehr bezahlen und wurde daher nicht mehr als Pächter betrachtet.

Die Klägerin wird durch das vorhandene Pachtverhältnis an einer ökonomischen Nutzung der Nutzfläche verhindert und erleidet dadurch wesentliche Benachteiligungen. Eine missbräuchliche Verwendung der Kündigung war ebenfalls ausgeschlossen, da der Angeklagten bereits 13 Ersatz-Wohnungen sowie eine Pauschale von 1.000 EUR für Umzugskosten zur Verfügung gestellt worden waren. Die Klägerin hat daher ein legitimes Recht auf Überlassung der Eigentumswohnung nach §§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Anwälte in Köln betreuen und repräsentieren Sie im Mietrecht.

Mehr zum Thema