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Arbeitsgericht Hannover
Handelsgericht HannoverInhaltverzeichnis
Die Arbeitsgerichtsbarkeit Hannover ist eines von 15 niedersächsischen Amtsgerichten und hat ihren Hauptsitz im Fachgerichtshofzentrum in der Leonhardtstrasse in Hannover. Sie ist für Arbeitsstreitigkeiten in der Metropolregion Hannover verantwortlich. Leiter des Arbeitsgerichtes ist Kilian Wucherpfennig[1]. Der Arbeitsgerichtshof Hannover ist mit 13 Rechtsanwaltskammern der grösste in Niedersachsen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist auch dem Niedersächsischen Landarbeitsgericht mit Hauptsitz in Hannover untergeordnet.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit lag bis zur Jahresmitte 2015 in der Ellernstraße im Bezirk des Zoos. Seither befindet sie sich im Fachgerichtshofzentrum Hannovermitte.
Landesarbeitsgericht Hannover - Anschrift und Aktuelles
Der materielle Zuständigkeitsbereich für das Arbeitsrecht resultiert aus den 2 bis 5 des Arbeitsgerichtes. Dementsprechend ist sie für die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftraggeber aus dem Beschäftigungsverhältnis verantwortlich. Diese werden im Rahmen des Urteilsverfahrens ausgehandelt und es findet das Submissionsprinzip Anwendung. Dies bedeutet, dass es Sache der Streitparteien ist, den Fall dem Gericht vorzubringen.
Nach der ZPO ist das Landesarbeitsgericht, in dessen Bezirk der Angeklagte seinen Sitz hat, örtlich zuständiges Gericht. Zusätzlich zu diesem so genannten Entscheidungsverfahren wird ein Berufsgericht auch in einem Entschädigungsverfahren vorgehen. Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten im Zusammenhang mit dem BVG werden derzeit erörtert. Im Gegensatz zum Entscheidungsverfahren hat das Gericht im Beschlussfassungsverfahren nach dem Prinzip der amtlichen Untersuchung von sich aus zu entscheiden.
Die Beschlussfassung wird mit einer Beschlussfassung abgeschlossen. Der Arbeitsgerichtshof ist die erste Instanz eines Dreistufenverfahrens, in dem der Prozess regelmässig eingeleitet wird, gefolgt vom jeweiligen Landarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit Hauptsitz in Erfurt. Die unterliegende Partei kann gegen ein erstes Instanzurteil beim zustaendigen staatlichen Gericht fuer Arbeit vorgehen, sofern das Gericht die Beschwerde eingeraeumt hat oder der Betrag der Streitigkeit 600 EUR uebersteigt.
Die Berufung gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts kann jederzeit beim jeweils sachlich kompetenten Bezirksarbeitsgericht eingelegt werden. Zunächst einmal gibt es keine Verpflichtung für einen Rechtsanwalt in Arbeitsrechtsverfahren. So können sich die Beteiligten selbst oder durch einen Gewerkschafts- oder Arbeitgebervertreter unentgeltlich repräsentieren bzw. repräsentieren lassen. Wenn Sie in erster Linie einen Rechtsanwalt beauftragen, haben Sie keinen Anrecht auf Rückerstattung der Anwaltsgebühren, auch wenn Sie den Fall gewinnen.