Vorbeugende Unterlassungserklärung

Präventive Unterlassungserklärung

Die präventive Unterlassungserklärung ist eine Art Unterlassungserklärung, die proaktiv abgegeben wird, ohne dass bereits eine Abmahnung erfolgt. Eine präventive Unterlassungserklärung ist sinnvoll oder nicht immer von Fall zu Fall zu prüfen. Warnung FAQ - Präventive Unterlassungserklärung. Verhindern Sie Mehrfachwarnungen durch präventive Unterlassungserklärungen! Derjenige, der eine Verwarnung erhält und damit zum Anwalt geht, erhält in der Regel den Rat, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Internet-Recht - präventive Unterlassungserklärung

Du möchtest eine präventive Unterlassungserklärung einreichen? Auf Fällen, in dem eine Warnung zu erwartende ist, wird oft das Schlagwort "präventiv Unterlassungserklärung" vorgebracht. Ein präventives Unterlassungserklärung ist sozusagen ein Unterlassungserklärung, das pro-aktiv geliefert wird, ohne dass bereits eine Warnung vorkommt. Damit soll eine Mahnung mit Kosten vermieden werden. Von einer solchen Vorbeugung hält man nicht viel. Unterlassungserklärungen

Einerseits schließt die Unterlassungserklärung erst dann die Repetitionsgefahr aus (die eine Verwarnung überflüssig macht würde), wenn sie genau das Delikt abdeckt, das zukünftig gewarnt werden könnte. Andererseits enthält eine Unterlassungserklärung eine Konventionalstrafe, wie auch immer formuliert. Außerdem gibt es die Gefahr, dass durch die präventive Unterlassungserklärung der vermeintliche Warner nur darauf achten wird, dass er Schadenersatzansprüche die Warnung z.B. noch Informationen und Schadenersatzansprüche gültig machen kann.

Außerdem ist eine präventive Unterlassungserklärung nicht dazu gedacht, Warnkosten zu umgehen. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, wann ein Anwalt von seinem Klienten mit einer Verwarnung betraut wurde, nicht darauf, wann diese ergangen ist. Praktisch gibt es zwei Aufstellungen, in denen das Stichwort "präventiv Unterlassungserklärung" immer wieder erwähnt wird: Zum einen zeigt die Verwendung des VeRI-Programms bei eBayd, dass etwas nicht besonders gut geklappt hat, sei es eine Markenverletzung oder eine Copyright-Verletzung.

Gerade diese Generalkonstellation macht verdeutlicht, dass es äußerst schwer ist, eine präventive Unterlassungserklärung gegenüber an den richtig Betreffenden zu liefern, da oft nicht 100% eindeutig ist, wer tatsächlich der Mahner wäre ist und um den es ganz konkret geht. Bei den meisten von ihnen handelt es sich um einen derartigen Fall. Eine weitere Überlegung, bei der präventive Unterlassungserklärungen eine noch größere Bedeutung hat, sind Börsenwarnungen.

Es war und ist eine häufige Anregung, bei Urheberrechtsverstößen aufgrund der Benutzung einer Tauschbörse Unterlassungserklärungen nur präventiv zu bestreuen, um weitere Warnungen zu vermeiden. Das ist nicht nur wenig aussagekräftig (siehe oben), sondern für Ein Anwalt, der gerade unter Berufung auf eine Androhung für den Einsatz einer Börsenprävention für liefert, kann selbst wettbewerbrechtlich problematisch werden.

Als wettbewerbsschädlich hatte es das Hanseatische Landesgericht Hamburg (Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 3 W 92/11) erachtet, wenn ein Anwalt mit Börsenbenutzung präventiv Unterlassungserklärungen an eine Anwaltskanzlei sendet. Diese wurde einerseits als unzumutbar empfunden Belästigung gemäà 7 Abs. 1 UWG, ein Standard in der Regel vielmehr für Spam-Werbung einschlägig ist, bzw. auch als Verstoß gegen 823 Abs. 1 BGB, nämlich das Recht am Einrichtungsunternehmen und ausgeübten

Eine unangemessene Belästigung resultiert nach Auffassung des OLG daraus, dass der Anwalt, der dieser für seine Mandate erhält ist, diese mit der Übermittlung an Beeinträchtigung zu verfolgen bzw. wenigstens auszuschließen hat. Mit der Einreichung einer präventiven Unterlassungserklärung wird für nur den Anspruchsberechtigten klar, dass ihre Rechte hier unter Umständen verletzet wurden.

Da dies gerade im Tauschbörsenbereich geradezu unproduktiv sein kann, resultiert daraus, dass es oft nicht mit einer Unterlassungserklärung in diesem Umfang gemacht wird, sondern die Rechtsinhaber auch noch einen Vergütungsanspruch haben. Ein präventives Unterlassungserklärung Angebot gibt es daher nur in wenigen.

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