Fristlose Kündigung Untermietvertrag

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Untervermietung

Details siehe >>> Kündigung (außerordentlich). Der Mieter A und der Untermieter B haben eine unbefristete Untervermietung. Sie verstehen sich nicht mehr. Seit wann haben Sie das Rücktrittsgesuch? Wenn Sie die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters vermieten, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen.

In einer Wohngemeinschaft von 3 Wohnungen bin ich die Hauptmieterin und habe im Jänner einen weiteren neuen Mitbewohner (mit Untermietvertrag) eingezogen ich habe bereits im Jänner echten Mietdruck gemacht, um die proportionale Pauschale sowie den Quartalskautionsbetrag überhaupt zu erwirtschaften.

In einer Wohngemeinschaft von 3 Wohnungen bin ich die Hauptmieterin und habe im Jänner einen weiteren neuen Mitbewohner (mit Untermietvertrag) eingezogen ich habe bereits im Jänner echten Mietdruck gemacht, um die proportionale Pauschale sowie den Quartalskautionsbetrag überhaupt zu erwirtschaften. Sie sagte sofort anfangs Feber, dass sie die Mieten nicht zahlen kann.

In der vergangenen Handelswoche erhielt sie eine Mahnung, die Zahlung der Mietsumme bis zum gestrigen Tag vorzunehmen, ansonsten ohne weitere Mahnung. Mit der fristlosen Kündigung habe ich mich ein wenig im Mietrecht umgeschaut und fühle mich klar im Recht.... im Untervermietungsrecht möglich, wenn eindeutig mehr als eine Monatsgebühr in Verzug ist.... was hier durch die offene Kautionssumme der Fall ist oder?

Ich habe, wie auch ich, nun wieder einen Brief geschrieben, der mit sofortiger Wirkung als reine Vorsichtsmaßnahme beendet, den Vertrag zum 31.05. 05. beendet und eine Kündigungsfrist bis zum 20.02. 05 gewährt. Generell gilt: 1) Wenn jemand zur Untervermietung lebt, bedeutet das nicht, dass er weniger Rechte hat als der Generalmieter.

2 ) Eine fristlose Kündigung erfordert zwei unbezahlte monatliche Mieten oder dauerhafte (d.h. mehrere Monate) nicht fristgerechte Mieten. 3 ) Für eine ordnungsgemäße Kündigung ist ein rechtlich anerkannter Kündigungsgrund erforderlich, der im Schreiben aufzuführen ist. 5 ) Eine Aussperrung des Leasingnehmers durch Ersetzen der Schleusen ist nicht gestattet; darüber hinaus kann ein unbefugtes Eindringen in die Räumlichkeiten des Leasingnehmers eine Ruhestörung sein.

6 ) Es ist möglich (Vermietung von möblierten Zimmern in der Ferienwohnung des Vermieters), dass eine kurzfristige Kündigung möglich ist. Dank für die Beantwortung, aber in einigen Fällen habe ich andere Informationen: 2) Eine fristlose Kündigung im Mietrecht bedeutet einen Verzug, der "deutlich über der Monatsmiete" liegt 5) Außerdem beabsichtige ich nicht, den Raum zu betritt, wenn ich so verfahren will.

Kein Wunder aber auch, dass Vermieter so äußerst umsichtig sind. Auch hier gibt es kein eigenes "Untermietrecht", und ein Untervermieter ist kein Pächter mit weniger Rechten. bis 2): Wurde etwas schmal formuliert. Die Kündigung kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen, wenn die Mietzahlung für zwei aufeinander folgende Kalendermonate nicht oder nur zum Teil erfolgt ist, so dass der Mietzinsrückstand wenigstens einen Monat ausmacht.

Dabei erlischt diese Kündigung (in gekürzter Form) bei späterer Zahlung sofort. bis 3): Natürlich sind rechtlich erkennbare Kündigungsgründe erforderlich. Allerdings sollte man in der Tat überprüfen, ob die Bedingungen für eine befristete Kündigung ohne Angabe von Gründen gegeben sind (möblierter Wohnbereich in der Mietwohnung des Vermieters). bis 5):

Selbst wenn der Raum des Submieters nicht betritt und "nur" das Türschloss ersetzt wird, ist dies nicht legal. In einem solchen Falle erhält der Untervermieter unverzüglich eine gerichtliche Anordnung, die ihm wiederum den Zugang zur Immobilie ermöglicht und dem Vermieter/Hauptmieter das weitere Verfahren unterlässt.

Wahrscheinlich kann der Mieter mich erfolgreich vor Gericht verklagen.... ist wirklich ein Scherz. In der Mietvereinbarung ist die gegenseitige Kündigung von 3 Monate festgeschrieben....die Härtefallklausel gilt auch für sie nicht, also habe ich keine Vorbehalte dagegen. Übrigens kann ich nicht ganz fassen, dass mit dem "Es gibt kein eigenes Untermietrecht"....warum listen die Mieterschutzverbände dies dann separat auf?

Lediglich die Position der Bewohner in Deutschland ist sehr stark und vor allem eine kurzfristige "Räumung" gegen den Wunsch des Pächters ist nicht möglich (in jedem Falle ist eine gerichtliche Räumungsanordnung erforderlich, die monatelang andauern kann). Das eigene Pachtrecht vertraglich abzuschaffen, geht in der Regel auch nicht, da nicht alles, aber vieles rechtlich geregelt ist und davon abwies.

Sehen Sie das berühmte Beispiel mit den fixen Renovierungsterminen, die jetzt wirkungslos sind. okay......Ihre eigene Meinung....interessant...Ich habe seit Jahren dreimal so hohe Mieten gezahlt wie im Vormonat...und meine Ansicht ist, dass ich mich im Erdboden schäme, wenn ich das nicht tun würde. Mieten und untervermieten ist definitiv etwas anderes.... aber selbst wenn mein Hauswirt mich nicht so sehen kann, würde ich in einer ähnlichen Lage immer noch Geld und Zeit mitnehmen.

"Außerdem kann ich nicht ganz fassen, dass es kein eigenes Untermietgesetz gibt." "In den §§ 535 - 580a BGB ist das Mieterrecht reglementiert, für die "Untervermietung" gibt es kein eigenes Unter-Kapitel. "Die Kündigungsfrist verkürzt sich bei eingerichteten oder teilmöblierten Mieträumen ohne Begründung (!) auf 2 Wochen (!) " Dazu muss der Mietraum vorwiegend mit der Einrichtung des Generalmieters (als Vermieter) ausgestattet sein; §§ 549, 573c BGB.

Ist das Zimmer nicht eingerichtet, kann der Generalmieter den Untervermieter gemäß 573a BGB auflösen, auch hier ist kein berechtigtes Interesse erforderlich, sondern nur die Frist wird um weitere 3 weitere Kalendermonate verlängern. "Die offenen Kautionsansprüche werden bei der Ermittlung eines Mietrückstandes, der nach 543 BGB zur außerplanmäßigen Kündigung berechtigen würde, nicht mitberücksichtigt.

"Ich habe nun wie ich einen Brief geschrieben, mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 31.05. 05 als reine Vorsichtsmaßnahme und mit einer Kündigungsfrist von bis zum 20.02. 05. "In der Regel hat der Pächter eine Nachfrist von 2 Monate nach Ablieferung der Klage auf Räumung, um die ausserordentliche Kündigung durch nachträgliche Zahlung des Mietrückstandes zu unterlaufen.

In einem kürzlich ergangenen Beschluss hat der BGH jedoch festgestellt, dass trotz der Nachzahlung - die zur Nichtigkeit der außerordentlichen Kündigung führen wird - die ordnungsgemäße Kündigung fortbesteht, wenn der Pächter den Verzug in erheblichem Umfang selbst zu vertreten hat; BGH-Urteil vom 26. August 2008 (Bundesgerichtshof). ZR 6/04 Die Untermiete ist für den Generalmieter nicht risikolos, da er in der Regel der externe Vertragspartei (Wohnung, Elektrizität, Telephon, etc.) ist und zur Bezahlung des Mietzinses unabhängig davon ist, ob er die Mieten von seinem Submieter hat.

In jedem Fall sollten Sie die Mietforderung z.B. nach dem Mieterauszug über eine Mahnung betiteln lassen. Ansonsten lese ich, dass der Mieter ohne Vertrag den Unterpächter direkt vor die Haustür stellen kann. Umgekehrt wird es aber auch möglich sein, ohne rechtswidrige Maßnahmen auszuziehen. Hallo! "....und ich kann im Monat Mai ohne Vorankündigung eine weitere Kündigung aussenden....

"Der Untermieter ist, wie ich Sie verstehe, bereits am 20.02.05 wegen Zahlungsverzuges kündigt worden, alternativ (zusätzlich) auch fristgerecht am 31.05.2005. Bei Vorliegen der Kündigungsgründe (Mietrückstände gemäß 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ist die Kündigung rechtskräftig, eine nochmalige Kündigung ist in jedem Fall nicht erforderlich.

Der BGH hat für Sie den Vorzug, dass der Vertrag bis zum 31.05.2005 ausläuft, auch wenn der Mieter den Verzug begleicht. Anwalts- und Gerichtsgebühren gehen zu Lasten der Unterlegenden. "Ich habe übrigens gehört, dass der Mieter ohne Pachtvertrag abreisen kann.

"Es kann auch ein mündlicher Vertrag abgeschlossen werden oder durch schlüssiges Handeln, die Vertragsparteien müssen nur die wesentlichen Eigenschaften nach dem Urteil des BGH (WM 76,26) vereinbaren: - Beginn der Vermietung; - Zweck der Vermietung; - Mieten; - Dauer der Vermietung. Wenn der Untermieter Ihnen also eine Zahlung mit dem von Ihnen implizit akzeptierten Zweck "Miete" oder dergleichen nachweist, ist auch ein (BGB-)Mietvertrag abgeschlossen.

Unglücklicherweise hat sie jetzt einen Pachtvertrag mit mir, ich dachte nur an die Zukunft mit der Fragestellung und fand die am besten ausgestattete Variante. "In der Regel kann der Untervermieter nur dann einen mündlichen Mietabschluss nachweisen, wenn das Vermietungsverhältnis bereits längere Zeit gedauert hat. Die Tatsache, dass die Bewohner einen Mietervertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben, ist zu ihrem Nutzen, da alle geschriebenen Verträge darauf abzielen, dem Eigentümer eine bessere Rechtslage zu bieten.

Wir haben uns mündlich darauf verständigt, dass er die Hälfte der Mietsumme zahlen wird, wenn kein neuer Mieter so rasch gefunden wird. Mein noch hier leben könnte auch nach monatelanger verspäteter Zahlung der Mieten kommen und nur ein kleines Dilemma haben.....das ich bestimmt nicht sofort aufgeben möchte.

Falls Sie schon vor der Unterschrift ein ungutes Gespür haben, wird es nach der Unterschrift kaum besser, ich habe so viel erlernt. Sofern im Vertrag nichts für die Übergabe oder gemeinsame Benutzung von Keller und Balkon festgelegt ist, können Sie von ihm innerhalb kurzer Zeit die Evakuierung des Weinkellers fordern und/oder die Benutzung des Balkon unverzüglich unterlassen.

Kündigung, Sanierung, Nebenkosten, Mietzinserhöhung und mehr - die häufigste Problematik zwischen Mietern und Vermietern / Das Mieterrecht reguliert die Vermietung vom Vertrag bis zur Kündigung und den Umzug. Die Vermieterin überträgt "ihr Eigentum" an den Pächter....

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