Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Mietvertrag wegen Störung des Hausfriedens
Beendigung des Mietvertrages wegen Störung des häuslichen FriedensKündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Störung des Hausfriedens
Ich habe eine Anfrage zur Kündigung einer gemieteten Ferienwohnung gemäß 543 Abs 2 BGB. Mein Partner und ich mieteten die Dachwohnung, unter uns im ersten Stock lebt eine ältere Frau (nachstehend "Tante" genannt), die das Gebäude zusammen mit ihrem Mann gebaut hat, ihr Enkel lebt im Erdgeschoss.
Inzwischen ist das Wohnhaus an den Neugeborenen übergeben worden, der laut Mietvertrag unser Grundbesitzer ist. Wir zahlen jedoch die Pacht an die Frau, die ein Leben lang das Recht hat, in diesem Hause zu leben. Zusätzlich lebt ein anderer Pächter in einem Außengebäude auf dem Anwesen (seit 12 Jahren, so die Tante).
Ich habe jetzt das Gefühl, dass wir seit einiger Zeit (mittlerweile 1 Jahr und 4 Monate) von dieser Frau schikaniert werden. Jedes Mal, wenn ich oder mein Partner sie im Stiegenhaus oder vor dem Hause treffen, beleidigt sie uns, macht uns abstrus, haarsträubende Anschuldigungen und macht echte Bedrohungen gegen uns.
Kürzlich hat sie uns angedroht, unsere Ferienwohnung zu jeder Zeit zu besuchen, wenn sie Lust hat, hat sie uns schon mehrfach als die schlechtesten und frechsten Pächter bezeichne. Ich weiss von meiner Mama, die ein paar Häusern entfernt lebt, dass ihre Frau uns auch in der Gegend diffamiert und diffamiert.
In der Zwischenzeit wird ihre Mutter uns gegenüber immer auffälliger. lch habe wirklich große Furcht, unsere Ferienwohnung zu verlassen, weil ich meine alte Frau nicht mehr treffen will. Selbst Kopfschmerzen und Bauchschmerzen habe ich wegen dieser Vorfälle. Jetzt ist es so, dass die Lage mich an meine Grenze führt und mich für Tage und Phasen unfähig macht zu handeln, die Schmutzwäsche verbleibt im Warenkorb, der Wocheneinkauf wird auf den letzten möglichen Zeitpunkt vertagt, um die Ferienwohnung nicht allein lassen zu müssen.
Unterwegs stelle ich vor dem Auszug aus der Ferienwohnung sicher, dass niemand im Flur ist. Mehrfach haben wir unseren Wirt auf das Benehmen seiner Mutter aufmerksam gemacht und ihn aufgefordert, seine Mutter zur Besinnung zu bewegen. Aber er war nicht bereit oder in der Lage, uns von seiner geliebten Frau in Frieden zu lassen.
Die Unterhaltungen laufen inzwischen in wunderschöner Regelmässigkeit alle 6-8 Wochen ab, danach bin ich für Tage in meinem Schauspiel geblockt, kann an nichts anderes als nicht zu lauter zu gehen denke, wenn ich dann über den Kopfhörern musiziere, den TV einstelle ich so, dass ich gerade noch etwas um die Tante herum begreife ja alles richtig, um mich in meiner Behausung wie in einem Gefaengnis fühlen zu lassen und das jahrelang.
Während des letzen Gesprächs mit dem Hausherrn haben wir uns bereit erklärt, die Treppe von unserer Ferienwohnung zur Ferienwohnung der Mutter, entgegen den Bestimmungen des Mietvertrages, zu säubern, um bei der Mutter Punkte zu erspielen. Auch wenn es mir nicht leicht fallen sollte, lange im Stiegenhaus zu bleiben, weil ich mich immer wieder vor einer Auseinandersetzung mit meiner Mutter fürchte.
Das hätte ich aber nie gemacht, da sie zu dieser Einsicht kam, die ich nicht kenne, da sie zu keinem der Daten im Flur war. Auf dem Weg zu einem kleinen Rundgang am vergangenen Sonntagabend haben wir die Frau im Flur wieder getroffen und sie hat uns vorgeworfen, die Uhr in der Wäscherei und in ihrem Fernsehgerät (sie hat eine verschließbare Wohnungstür) eingestellt zu haben.
Jetzt hatten wir durch einen Freund die Gelegenheit, in eine andere Ferienwohnung im selben Teil der Stadt zu ziehen, der nur ein paar Strassen vom Haus meiner Eltern entfernt ist, was für mich wegen meiner Autismus-Krankheit von Bedeutung sein würde. Deshalb wollte ich jetzt wissen, ob wir die Ferienwohnung wegen der Störung des Hausfriedens zum 31.05.2015 ohne Einhaltung der dreimonatigen Frist auflösen können.
Lieber Frager, ich möchte Ihre Frage anhand der Angaben wie folgt antworten: Die ausserordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist ist in 543 BGB festgelegt. Dementsprechend können Androhungen und Beschimpfungen des Leasingnehmers seitens des Leasinggebers auch eine Kündigung durch den Leasingnehmer begründen. Die Schikanierung, Beschimpfung oder Drohung des Pächters durch andere Pächter oder deren Verwandte ohne Zutun des Verpächters (vgl. Staudinger/Volker Emmerich 2014 BGB § 543 Rn. 10).
Sie haben als Kündigungsberechtigter nicht zu lange gewartet, andernfalls verfällt das Recht zur Kündigung, z.B. wenn die Vertragsbrüche des anderen Teiles zunächst für Jahre akzeptiert werden, ohne gegen sie einzugreifen, bevor sie plötzlich beendet werden (siehe Staudinger/Volker Emmerich (2014) BGB § 543 Rn. 12). Nachdem Sie den Eigentümer bereits mehrfach auf die Verhältnisse hingewiesen haben und erst seit 1,4 Jahren in der Ferienwohnung wohnen, kann ich keinen Verfall dieses Rechtes erkennen.
Einer Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß 543 Abs. 1 BGB muss die erfolglose Fristsetzung unter den Bedingungen des 543 Abs. 3 Satz 1 BGB vorangestellt werden. Es wird empfohlen, dem Hauswirt zunächst die Verhältnisse in schriftlicher Form darzulegen und eine Nachfrist von 14 Tagen zu vereinbaren.
Wenn sich die Geschehnisse wiederholt haben, verkünden Sie eine Kündigung ohne Vorankündigung. Wenn Sie beide den Mietvertrag als Pächter unterzeichnet haben, müssen Sie natürlich beide die Kündigungsfrist festlegen und beide die Kündigung einreichen. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass, wenn der Hauswirt die Kündigung nicht annimmt, Sie die Gründe für die Kündigung nachweisen müssen.
Überlegen Sie sich daher genau, welche Zeuginnen und Zeuginnen Sie die angeblichen Argumente mit Ihrer "Tante" nachweisen.