Black Friday Geschützt

Schwarzer Freitag Geschützt

Bitte beachten Sie: Der Begriff Black Friday ist markenrechtlich geschützt! Aber Vorsicht im Geschäft: Die Bedingungen sind rechtlich geschützt! Aber der Name ist geschützt. kann teuer werden, weil der Begriff markenrechtlich geschützt ist. Der Ausdruck "Schwarzer Freitag" ist geschützt.

Was passiert als nächstes mit der Handelsmarke "Black Friday"?

Gut ein halbes Jahr ist der "Schwarze Freitag" schon vorüber, aber der "Einkaufsurlaub" ist auch sechs Jahre später noch eine Quelle der Inspiration. Hongkong, dem seit Ende 2013 die Black Friday Brand gehört. Aber was passiert jetzt? Sind die Warnungen erfolgreich und wie sehen die Zukunftsaussichten der Marken aus?

Kurz nach Black Friday hat der Markeninhaber, ein Hong Kong-Konzern, die ersten Verwarnungen ausgesprochen. Sie fordert die Firmen auf, den Begriff "Schwarzer Freitag" nicht zu verwenden. Davon scheint in Deutschland vor allem ein einziges Mitglied zu profitieren: die Black Friday GmbH mit Sitz in München.

Das Münchner Unternehmen, das auch blackfridaysale.de betreibt, lobt sich im Beitrag als "Original" und präsentiert den abgeschlossenen Nutzungsvertrag (siehe Screenshot; zum Vergrössern anklicken). Eine weitere Frage sind Domains mit der Endung".blackfriday". com",". net",". info" oder auch für etwas Besonderes, wie".blackfriday".

Die Thematik " Domains " nimmt bei Markenverletzungen eine immer größere Ausprägung ein. Allerdings kennen wir (noch) keine".blackfriday" Domain-Warnung. Weil das DPMA und die Rechtsprechung noch nicht Stellung genommen haben, ist der Vorgang als "gewöhnlich" zu betrachten. Entlassene Personen sollten die Buchstaben ernst genommen werden, da die Schutzmarke beim DPMA registriert und geschützt ist und Sie mit "Black Friday" gültige Schutzrechte verletzten oder verletzten würden.

Ist der zwischen der Münchner Gesellschaft und der Gesellschaft in Hongkong abgeschlossene Nutzungsvertrag wirklich gültig, sollten Sie von einer Nutzung des Begriffes Abstand nehmen. Daran wird vorerst nichts geändert, dass der Vertragsschluss unverzüglich nach Rücknahme eines Löschungsantrags erfolgte. Selbst die beträchtliche Zahl von 14 (!) Löschanträgen, die darauf hinweisen, dass die Eintragung der Schutzmarke wegen der absoluten Eintragungshindernisse nicht hätte erfolgen dürfen, hilft Ihnen jetzt nicht weiter (17.05. 2017).

Bereits in der Vergangenheit ist es vielen "klugen" Anmeldern gelungen, allgemeine oder generische Bezeichnungen zu verteidigen, um anschließend eine Welle von Verwarnungen wegen Markenverletzungen auszulösen. Anscheinend ist das auch bei "Black Friday" der Fall, denn der Markeninhaber will einen allgemein gebräuchlichen Terminus einnehmen.

Anecdote: Da der Schwarze Freitag eine Urlaubsart für Käufer ist, kann man ihn mit dem Cybermontag oder dem Müttertag gleichsetzen. Hinweise für die nächsten Schritte: Sie sollten den Ausdruck "Schwarzer Freitag" in diesem Jahr (vorerst) nicht für irgendwelche Werbemaßnahmen benutzen. Obwohl die Ende 2013 getroffene Vereinbarung des Patent- und Markenamtes zur Eintragung der Schutzmarke kontrovers ist, ist der Ausdruck wie jede andere Schutzmarke derzeit eintragungsfähig.

Vielmehr sollten Sie die Warnung von einem Fachanwalt überprüfen und Ihre persönliche Lage zum Themenkreis "Schwarzer Freitag" besprechen. Warst du Teil einer Warnung am Schwarzen Freitag? Was? Im Jahr 2016 gab es wieder den "Schwarzen Freitag", den die Konsumenten liebten, und in einigen Fällen auch eine ganze "Schwarze Woche". Die Ursache: Die Marken.... In der nächsten Freitagwoche ist es wieder soweit - der "Schwarze Freitag" ist da.

In Deutschland ist die Handelsmarke jedoch seit Ende 2013 als Handelsmarke eintragungsfähig. Der Schwarze Freitag 2017 wird in wenigen Tagen wieder beginnen Unter diesem Motto bietet der Handel vor allem im Online-Verkauf an wenigen Tagen oder auch nur an einem Tag deutlich weniger Waren an. Doch in Deutschland wurde dieser Ausdruck für....

Derzeit ist ein Rechtsstreit über den oft gebrauchten Ausdruck "kugelsicheres Glas" entstanden.

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