Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Xhamster
Warnung vor Xhamstercom oder www.xhamster. in Form von Konsum durch Streaming von xhamster.
x-Hamster: Viel Erotisches im Strom
Streamen von Medieninhalten ist nicht nur für Filme, Reihen oder Musiktitel populär. Die bekannteste Streamingplattform dieser Sorte ist wahrscheinlich x-Hamster (oder xHamster). Nicht ein süßes Tier, sondern eine Bühne für die Erwachsenenunterhaltung: x-Hamster. x-Hamster ist eine freie Website, die erotische Videos als Videostream bereitstellt.
Die Verwendung von x-Hamster kann unter gewissen Voraussetzungen zu einer Warnung führen. x-Hamster stellt sowohl Amateurvideos als auch gesicherte Arbeiten im Bereich des Streamings zur Verfügung. Registrierte Benutzer stellen die Daten größtenteils selbst hoch, so dass andere Benutzer sie im Internet auf der Website einsehen können.
Während des Streamings werden die Daten nicht auf den Computer geladen, sondern im Internet betrachtet. Allerdings sollten Anwender von x-Hamster in Deutschland hier aufpassen. Auch x-Hamster hat ein großes soziales Netz in seiner Rolle. Diese werden mit einem Bild ausgestattet und die Benutzer können selbst bestimmen, wie publik umswirksam ihr eigenes Bild sein soll.
Gibt es Warndrohungen bei x-Hamster? Ein Warnhinweis kann x-Hamster z.B. bedrohen, wenn die geschützten Arbeiten herunter geladen werden. nicht schwer. Wird jedoch Content upgeloadet, an dem der Anbieter nicht die Rechte hat, befindet sich das Streamen noch in einer grauen Zone für die Zuschauer. Weil das illegale Angebot von geschützten Werken (auch erotischer Natur) gesetzlich geahndet wird.
Ein Warnhinweis für x-Hamster-Benutzer ist dann nicht auszuschließen. Generell führt das Betrachten der Daten per Datenstrom nicht zu einer Warnung. 1. Frage: Ist der Datenstrom auf x-Hamster ehrenamtlich? 2. Frage: Ist eine Warnung bei x-Hamster denkbar? Wenn der Datenstrom auf x-Hamster nur zur Ansicht verwendet wird, ist dies in der Regel nicht strafbar.
Das Herunterladen der Daten ist jedoch rechtlich geahndet. Auch hier ist eine Warnung mit x-Hamster möglich.
Warnung vor Streaming - U+C warnt vor vermeintlichem Herunterladen auf der Redtube-Plattform
Bereits seit einigen Tagen warnt die Rechtsanwaltskanzlei Regensburg im Auftrag der "The Archive AG" vor angeblichen Downloads von erotischen Filmen von der Redtube. Werden die Ansprüche nicht befriedigt, drohen Gerichtsverfahren und deutlich höhere Mehrkosten. Zuerst ist unklar, wie die mahnende Anwaltskanzlei zu den IP-Adressen der Nutzer gelangt sein soll.
Im Unterschied zu anderen Warnungen wird dies im Warnschreiben nicht erläutert. Zudem ist noch unklar, ob ein Datenstrom eine Verletzung des Urheberrechts im herkömmlichen Sinn darstellt. Zuerst einmal erfolgt im Unterschied zu File-Sharing-Diensten keine Dateiverteilung für einen Datenstrom.
Das Streaming der Dateien erfolgt nur für Ihre eigenen Bedürfnisse. Die Verbreitung war jedoch bisher der schärfste Verdacht mit einer Warnung, da so eine Duplizierung einer Akte in kÃ?rzester Zeit erfolgen konnte. Außerdem wird nur ein kleiner Teil einer Akte während eines Streams auf dem Rechner gecached. 44a des Urheberrechtsgesetzes heißt es auch: "Zeitweilige Vervielfältigungen, die vorübergehend oder beiläufig sind und einen untrennbaren und unverzichtbaren Bestandteil eines verfahrenstechnischen Prozesses bilden und deren einziger Sinn darin besteht, ein Werk oder einen anderen Schutzgegenstand zu schaffen, und die keine selbständige ökonomische Bedeutsamkeit haben, sind erlaubt.
Dies sollte auch in diesem Falle der Fall sein. 2. Auf den ersten und auch auf den zweiten Blick ist für den Nutzer oft nicht ersichtlich, ob ein konkretes Gebot illegal ist oder ob eine Copyright-Verletzung vorliegt. Weil eine geströmte Akte nur für den persönlichen Bedarf verwendet wird, können sich Schäden nur auf den Inhalt dieser Akte berufen.
Das wären aber nicht, wie in den Briefen angegeben, 1.080,50 EUR, sondern nur die Filmkosten (im Zweifelfall ein paar Euro) und die anfallenden Untersuchungskosten (laut Warnschreiben 80,50 EUR). Der Aufwand liegt in einem Gebiet, das im Unterschied zu vielen anderen Warnungen sehr gering ist.
Im Grunde genommen gilt es, sich mit den nun verfügbaren Warnungen zu verteidigen und die verlangte Abmahnung nicht zu machen und auch nicht den verlangten Geldbetrag zu zahlen. Sie können sich auch gern an unsere Anwaltskanzlei für diesen Fall wenden. Bitte kontaktieren Sie uns. Seit vielen Jahren betreuen und repräsentieren wir unsere Klienten im Urheberrecht und unterstützen Sie mit unserer ganzen Praxis.