Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Beschwerde wegen Ruhestörung an Vermieter
Klage beim Vermieter wegen RuhestörungDas Ehepaar A wohnt seit gut 4 Jahren in einem Wohnhaus mit 8 Mietern. Letzter Sommer bewegte sich Ehepaar A diagonal über Ehepaar A ( "eine Ebene höher", Appartement auf der gegenüberliegenden Seite). Das Appartement unmittelbar über dem Ehepaar A ist leer. Pärchen 2 zelebriert jedes Woche und dann, wenn es Ferien hat, verschiedene Feste, bei denen ihre 2-Zimmer-Wohnung immer als Übernachtungsmöglichkeit für mind. 4 weitere Menschen diente.
Zusätzlich zu den allgemeinen Partylauten wie Lachen, Rumpeln etc. werden auch die Wohnungstüren in unregelmässigen Intervallen durchgeschlagen. Weil die Mauern die Geräusche aussenden, kann Ehepaar Al nicht mehr in seiner eigenen Bleibe schlafen. Oft musste sie ins heimische Zimmer "umziehen", aber auch dort ist die Störung der Ruhe noch akute. Entsprechend hat sich das Ehepaar mit dem Vermieter (Genossenschaft) im Monat September in Verbindung gesetzt.
Verschiedene geschriebene Beanstandungen und die Übermittlung von Geräuschprotokollen waren erfolglos. Pärchen A wurde immer aufgeschoben. Eine Warnung wäre an Pärchen B ausgegeben worden. Es ist zu erwähnen, dass Ehepaar B zuvor im benachbarten Haus (gleicher Vermieter) gewohnt hat und dort bereits wegen Störungen des Friedens gewarnt wurde. Bereits seit geraumer Zeit lagern auch die gelbe Tasche und der sperrige Abfall vor der Wohnungstüre im Stiegenhaus, so dass das Lager nur schwer zu erreichen ist.
Weiterhin riecht der Abfall bis zur Ferienwohnung von Ehepaar B. Wieder einmal kommt eine Beschwerde von Ehepaar B gegen Ehepaar B. Ehepaar B bekommt wieder einen Schreiben des Wirtes und wird zum vierten Mal damit abspeist, Ehepaar B wurde zurechtgewiesen. Pärchen hat dem Vermieter bereits in seinem letzten Buchstaben gedroht, die Mietpreise zu mindern.
Die Vermieterin sagt, alle anderen haben nichts mitbekommen. Außerdem muss man zugeben, dass das Pärchen A von Anfang an vom "Hauspolizisten" (alte Frau, die hier schon seit vielen Jahren lebt) schikaniert wird und das mit dem Pärchen B sehr freundlich ist. Jetzt fährt der Vermieter offenbar auf der Tatsache herum, dass niemand sonst etwas mitbekommen hat.
Nur Person C, die gegenüber von Ehepaar A und damit unmittelbar unter Ehepaar B lebt, konnte einige Geräuschbelästigungen nachweisen. Und was ist von Pärchen A übrig? Die Vermieterin will mehr Vorschriften, aber sie will die Situation nicht aufhalten. Inwieweit muss Pair A Aufzeichnungen für Maßnahmen vorhalten?