Internetkauf Rückgabe

Rückgabe im Internet

Laut Presseberichten liegt die durchschnittliche Rücklaufquote bei etwa "Jeder Käufer hat das Recht, gekaufte Ware aus dem Internet zurückzugeben. Wenn Ihnen die Ware nicht gefällt, senden Sie sie innerhalb von zwei Wochen zurück. Der Verkauf über das Internet, sei es über Auktionshäuser oder andere Internetplattformen, ist keine Seltenheit mehr. In der Berufsschule hatten wir heute eine Diskussion über die Rückgabe von Waren, insbesondere Kleidung.

Widerrufsrecht bei Online-Einkäufen: Wesentliche Regelungen

Jeder, der im Netz bestellen möchte, muss das Widerrufsrecht nicht einschränken. Für den Online-Einkauf gilt das Gleiche wie im örtlichen Warenhaus, in mancher Beziehung haben Sie auch Rechte, die über die normalen Vorschriften hinaus gehen. Manche Menschen nehmen von der Schnäppchensuche im Netz Abstand, weil sie fürchten, sie könnten sie nicht zurücksenden, wenn sie sie nicht mögen.

Im umgekehrten Fall: Das Widerrufsrecht bei Online-Einkäufen ermöglicht es Ihnen, die Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen an den Einzelhändler zurückzusenden, laut "PC Welt" - bei einem Auftragswert von mehr als 40 EUR, auch auf Rechnung des Einzelhändlers. Die Frist beginnt nicht mit dem Tag, an dem der Verkäufer die Waren an Sie sendet, sondern mit dem Tag, an dem Sie sie abnehmen.

Versäumt er, Sie auf dieses Rücktrittsrecht hinzuweisen, verlängern sich die Rückgaberechte gemäß "PC Welt" auf einen weiteren Zeitraum von einem Jahr.

Widerrufsrecht bei Internetbestellungen

Bereits heute ist der Staatsrat bestrebt, dies im Schweizerischen Obligationenrecht durchzusetzen. Der Kunde kann über das Netz georderte Ware zurückgeben. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorzusehen. Derjenige, der heute im Netz kauft, kann die Ware bei vielen Providern ohne Kostenfolge zurückgeben. Allerdings ist ein solches Recht auf Rückgabe heute gesetzlich nicht erforderlich.

Das wollte eine Minorität im Staatsrat am kommenden Donnerstag beibehalten. Für Felix Gutzwiller (Zürich, fdp.), der selbst viel im Netz einkauft und nie irgendwelche Retourenprobleme hatte, ist eine Regelung nicht vonnöten. Sowohl die großen international tätigen als auch die kleinen Lieferanten nehmen in der Regel die bestellten Waren unproblematisch zurück.

Bundesjustizministerin Simonetta Sommaruga zufolge ist das Rücktrittsrecht für Unternehmen kein Hindernis und kann daher auch rechtlich durchgesetzt werden. Die Ständeratin hat mit 23 gegen 17 Stimme ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für den Versandhandel und den Online-Handel beschlossen. Das Rücktrittsrecht für den Haustürverkauf solle auf den telefonischen Verkauf ausgedehnt werden.

Der Rechtsausschuss beschloss, über den Text der Gesetzesinitiative hinaus zu gehen und den Versandhandel und den Online-Handel in die Erarbeitung des Gesetzes einzubeziehen, was auf Ablehnung durch die besiegte Minorität stieß. Damit wird der Kunde tätig, und so ist ein überraschender Effekt wie beim Haustürengeschäft oder Telefonvertrieb unmöglich. In dem Bestreben, einen Ausgleich zwischen den Belangen des Verbraucherschutzes und denen des Versandhandels zu finden, hat sich der Beirat auf verschiedene Ausnahmeregelungen zum Rücktrittsrecht geeinigt.

Die Rückgabemöglichkeit besteht nur bei einem Bestellwert über CHF 100. Bei Büchern besteht ein Umtauschrecht. Hat die Verkäuferin den Käufer nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht unterrichtet, verfällt dieses nach drei Monate. Ein Jahr lang waren der Nationalrat und eine Minorität dafür.

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