Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Urheberrecht Textvorlage
Copyright-VorlageTextdiebstahl: Diese Rechte haben Autoren gegen Rechtsverletzer.
Die unaufgeforderte Übertragung von Inhalten kommt im Netz vor. Die Autoren müssen dies nicht akzeptieren. In diesem Beitrag erläutern wir, wann ein Rechtstext gesetzlich geschÃ?tzt ist, wie man herausfinden kann, ob ein solcher angenommen wurde und wie man seine Autorschaft nachweisen kann und welche AnsprÃ?che gegen den Rechtsverletzer geltend gemacht werden können. Ab wann ist ein Beitrag durch das Urheberrecht geschÃ?tzt? Vor der Behandlung von Klagen gegen den Rechtsverletzer ist zunächst die grundsätzliche Fragestellung, ob der angenommene Wortlaut überhaupt durch das Urheberrecht abgesichert ist.
Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine hohe Kreation handelt. Höhe der Erschaffung bedeutet, dass der Wortlaut eine "persönliche geistliche Erschaffung" ist ( "persönliche geistliche Erschaffung") (§ 2 Abs. 2 UrhG). Im Falle von schriftlichen Werken muss die Schutzfrist gering sein ("kleine Münze" des Urheberrechts). Nur der Durchschnitt, das "Handwerk, alltäglich und banal" sollte vom Urheberschutz auszunehmen sein.
In Literaturwerken wie einem Buch ist die Schöpfungsebene tatsächlich immer präsent. Außerdem genießt der Tweet kaum einen urheberrechtlichen Schutz. Im Falle von Allgemeinen Bedingungen kann die einzelne Wahl der Einzelklauseln, deren Gestaltung und Wortlaut zum Schutz des Urheberrechts beitragen. Das Problem der Schützbarkeit tritt insbesondere dann auf, wenn nur ein Teil eines Schutztextes angenommen wurde.
Werden geringfügig geänderte Fassungen veröffentlicht, ist zu prüfen, ob es sich um eine Anpassung ( 23 UrhG) oder eine unentgeltliche Verwendung (" 24 UrhG") handelts. Nachbearbeitung ist nur mit Einverständnis des Autors gestattet, eine kostenlose Nutzung auch ohne dessen Einverständnis. Hinweis: Da das Urheberrecht an Dokumenten im Unterschied zu Markenzeichen oder Patente nicht durch die Registrierung in Registern oder anderen formalen Akten entsteht, sondern allein durch die Gestaltung des Texts, bleiben in der Regel Unklarheiten darüber bestehen, ob der betreffende Wortlaut einen Gestaltungsgrad hat.
Die Autoren sollten sich davon jedoch nicht abhalten, sondern eine fachliche Einzelbewertung erwirken. Wenn ein Wettbewerber Ihren Wortlaut angenommen hat, können im Einzelnen auch wettbewerbsrechtliche Forderungen vorliegen (§ 8 Abs. 1 UWG in Verbindung mit §§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 9 UWG). Was ist der Beweis Ihrer Autorschaft?
Bei Textdiebstahl ist der eigene Urhebernachweis besonders aussagekräftig. Soweit der Inhalt des Dokuments mit einem Urheberrechtsvermerk versehen ist, wird davon ausgegangen, dass es sich um den Verfasser des dort genannten Dokuments handelt (§ 10 UrhG). Liegt kein "Copyright-Vermerk" vor, muss der Autor seine Urheberrechte vollständig nachweisen. Beispielsweise können Zeitzeugen, aber auch Protokolldateien, veraltete Textausdrucke oder Way-Back-Maschinen verifiziert werden.
Hinweis: Ansprüche auf urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch können nur vom Eigentümer der exklusiven Nutzungs- und Auswertungsrechte des betreffenden Textes durchgesetzt werden. Wenn Sie einen absichtlich auf einer Webseite Dritter veröffentlichten Beitrag geschrieben haben (z.B. als Gastbeitrag in einem freundlichen Blog), sollten Sie darauf achten, dass dem Webseitenbetreiber nur ein einfaches Nutzungsrecht an dem Beitrag zuerkannt wird.
Bekommt der Webseitenbetreiber dagegen ein ausschließliches Recht zur Publikation des Texts (Stichwort "unique content"), kann der Autor nicht mehr gegen Textdiebstahl durch Dritte vorgegangen werden. Weshalb ist die Annahme von Texten durch Dritte von Nachteil? Ob und wo sein Beitrag publiziert wird, kann allein der Autor per Gesetz nachprüfen.
Dies schließt das Recht ein, den Inhalt kommerziell zu nutzen. Dubletten können zu doppelten Inhalten führen, so dass der "autorisierte" Inhalt im Google-Ranking an Wichtigkeit einbüßt. Beim Eingeben der URL mit Ihrem eigenen Suchbegriff in den Such-Slot stellt die Anwendung innerhalb weniger Augenblicke fest, ob der eingegebene Begriff noch auf anderen Websites zu sehen ist und wenn ja, auf welchen.
Sie können auch die genaue Suche bei Google verwenden, indem Sie den Suchbegriff in Hochkommata bei Google eingeben. Mit Hilfe von CSS und Java-Script kann man Texte "unselektierbar" machen oder mit Markern + rechtem Mausklick ein Popup aufrufen, um anzuzeigen, dass sie nicht mitkopierbar sind. Der Schutz ist jedoch eingeschränkt, da der Inhalt über den Ausgangstext der Webseite übernommen werden kann.
Wenn der Autor feststellt, dass sein Text unberechtigt übernommen wurde, sollte er sich zunächst den Nachweis verschaffen, da Internet-Seiten zu jeder Zeit geändert werden können. Keiner ist dazu gezwungen, gegen die Annahme von Inhalten zu vorgehen. Beantworte ganz normal alle Anfragen im Bereich "Copyright und andere Rechtsprobleme ", dann kümmert sich die Suche um die andere Seite.
Als Erinnerung ist eine E-Mail an den ausländischen Websitebetreiber mit der Aufforderung, den Text zu entfernen, ebenso möglich. Letzteres ist jedoch nicht risikofrei, wenn der Autor seine Forderungen später von einem Anwalt geltend machen will, wenn keine willkürliche Streichung eintritt. Durch eine Verwarnung kann der Rechtsverletzer zur Einstellung des Verfahrens auffordert werden.
Die Urheberin kann den Rechtsverletzer auffordern, eine strafrechtliche Abmahnung abzugeben, in der sich der Rechtsverletzer verpflichtet, den Wortlaut zu löschen und in Zukunft nicht mehr zu nutzen. Legt der Autor die erforderliche Abmahnung vor, hat er in wiederholten Fällen Anspruch auf eine Konventionalstrafe, die in der Regel mehrere tausend EUR pro Schadensfall ausmacht.
Der Beschwerdeführer kann für die Klage gegen den Rechtsverletzer direkt einen Anwalt hinzuziehen, dessen Gebühren vom Rechtsverletzer zu erstatten sind. Darüber hinaus kann der Autor Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzung einfordern. Die Zahlung hat nach dem zu erfolgen, was ein angemessener Konzessionsgeber bei der Vergabe der Benutzungsrechte im Vertrag gefordert hat und was ein angemessener Entrepreneur eingeräumt hat.
Der Geschädigte hat unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei vorsätzlicher Verfälschung der Urheberschaft) nicht nur Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch auf Ersatz von Schmerzen und Leiden (OLG Frankfurt, Urteile vom 4. Mai 2004, Rs. 11 U 6/02, 11 U 11/03). Benutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Erstgespräch bei der Firma Texklau.