Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mustertext Mahnung
Beispieltext zur ErinnerungAchtung: Wenn Sie Ihrem Auftraggeber im Auftrag oder auf der Faktura eine andere Zahlungsfrist gewährt haben (z.B. "Bitte Überweisen Sie den Betrag ohne Abzug bis zum Stichtag 30. Juni 2017"), wird die Zahlungsfrist natürlich dementsprechend verschoben. Für die restlichen 40% reicht es nicht aus, dass eine fällige Forderung fällig wird: Der Ausfall des Zahlungspflichtigen ist ausschlaggebend für effektive Gegenmaßnahmen.
Hier kommt die Erinnerung ins Spiel. Ja. Darin steht: "Reagiert der Gläubiger nach dem Fälligkeitsdatum nicht auf eine Mahnung des Schuldners, gerät er durch die Mahnung in Zahlungsverzug. "Eine Mahnung hat daher den Sinn, den Partner in Zahlungsverzug zu bringen. "Mahnung", "1. Mahnung", "3. (und letzte) Mahnung".
Zur Inverzugsetzung eines Schuldners ist höchstens eine Mahnung (!) gesetzlich vorgeschrieben. Damit ein Kunde in Zahlungsrückstand gerät, ist oft gar keine Mahnung notwendig! Haben Sie eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung vorgenommen, können Sie Ihre Firmenkunden problemlos einen Monat nach Erhalt der Rechnungsstellung eine gerichtliche Verfügung erteilen lassen! Gegenüber Kaufleuten besteht die Verzugsregelung des 286 BGB: "Der Zahlungspflichtige kommt längstens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt einer entsprechenden Abrechnung oder eines entsprechenden Zahlungsbelegs zahlt.
"Achtung: Für Privatpersonen wird die automatische Standardfunktion nur dann wirksam, wenn Sie den Auftraggeber in Ihrer Abrechnung auf die automatische Standardfunktion explizit hinweisen. Andernfalls ist eine besondere Mahnung notwendig, um säumigen Schuldnern den Zahlungsrückstand aufzuerlegen. Wenn Sie diese nicht innerhalb der kommenden 30 Tage bezahlen, sind Sie sofort in der Rückstand.
Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, wenn Sie mit Verzögerungen bei der Bezahlung rechnen. "Unabhängig davon, ob eine explizite Mahnung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nur höflich erfolgt. Es gibt keine besonderen formalen Anforderungen für die Mahnung. Prinzipiell sind auch verbale Erinnerungen möglich. Die Bezeichnung "Mahnung" muss darin nicht zwingend vorkommen - eine "Zahlungserinnerung" dient auch dem Zweck der Mahnung.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen sollten folgende Hinweise schriftlich festgehalten werden: Rechnungsnummer und -datum der Transaktion, Debitorennummer, Fälligkeit, fehlender Zahlungsbeleg. Bei Zahlungsverzug Ihrer Firmenkunden können Sie umgehend die gesetzlichen Mahnkosten in Höhe von 40 EUR in Anspruch nehmen. Für alle anderen Kundinnen und Kunden können Sie günstige und anteilige Mahnspesen berechnen.
In der Regel werden Mahnspesen zwischen 2,50 und 5 EUR als sinnvoll angesehen. 10 Gebote, Ihre erste Rechnung: von 0 auf 100 in 60 Sek., Wareneingangsliste.