Krankmeldung Urlaub

Karenz

Sprung nach Krank im Urlaub - Gibt es noch andere Voraussetzungen für den Krankenstand? Springen Sie zum Krankenschein, auch wenn Sie im Urlaub sind. "In den Ferien können Sie als arbeitsunfähig" gemeldet werden, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Es gibt einige besondere Regeln, die bei Krankheit zu beachten sind. - Erkrankungsmeldung bei Urlaub - kann ich eine Erkrankungsmeldung bei Urlaub einreichen?

Truthahn

Sich im Urlaub zu erkranken ist unbequem. Unter Umständen verliert man jedoch nicht die Tage, an denen man erkrankt ist die Krankheit hält mehr als 3 Tage an, aber man muss bei der Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses eine Krankenstandsbestätigung vorweisen. Allerdings verlängern die krankheitsbedingten Unterbrechungen Ihren Urlaub nicht. Nach dem vereinbarten Urlaub oder wenn Sie wieder fit sind, müssen Sie unverzüglich wieder an die Arbeit gehen.

Ihre erkrankten Tage werden Ihrem verbleibenden Ferienguthaben gutgeschrieben. Bei Erkrankung im Ausland müssen Sie ein amtliches Attest vorweisen, aus dem ersichtlich ist, dass das Tauglichkeitszeugnis zusätzlich zum Tauglichkeitszeugnis von einem autorisierten Facharzt erteilt wurde. Sie benötigen diese Bescheinigung nicht, wenn Sie eine Behandlung in einem staatlichen Spitalnachweis haben.

Die sind dabei, in Urlaub zu fahren: Wie ist die Karte gültig? Sie müssen in der EU, Island, Liechtenstein, Makedonien, Norwegen und der Schweiz nur Ihre Krankenversichertenkarte (EHIC) Ihrem Hausarzt zur Behandlung vorlegen. Überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihre EHIC noch nicht abläuft.

Die EKVK ist auch in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro gültig (seit Juni 2016). Allerdings müssen Sie diese vor der Therapie dem jeweiligen Träger der Sozialversicherung vorweisen und einen lokalen Behandlungsnachweis einholen. Ihre Krankenkasse übernimmt nur die anfallenden Gebühren für Akutfälle im Auslande. Wenn Sie nur ins Land gehen, um sich einer gewissen Therapie zu unterziehen, müssen Sie diese selbst bezahlen.

Die E-Card oder EKVK ist in der Türkei nicht gültig. Ihr Krankenversicherer stellt Ihnen ein sogenanntes Pflegezertifikat für die Türkei aus. Den Pflegeschein sollten Sie gegen den lokalen Behandlungsnachweis eintauschen. Nur bei Inanspruchnahme durch einen Sozialversicherungsvertragspartner im Inland werden die Behandlungskosten erstattet.

Bei allen anderen Staaten müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen. Die Krankenversicherung erstattet Ihnen in Österreich 80 prozentig die Ausgaben, die bei gleicher Versorgung durch einen Arzt in Österreich angefallen wären. Mussten Sie für Ihre Behandlungen im In- und Ausland aufkommen? Fordern Sie dazu eine Abrechnung mit einer detaillierten Auflistung der angebotenen Dienstleistungen an, z.B. Injektionen, Wundnähte, etc.

Die Krankenkassen können umso mehr zurückerstatten, je mehr es oben steht. Legen Sie Ihre Rechnungen und Zahlungsnachweise bei Ihrer Krankenversicherung vor und nennen Sie Ihre Bankdaten. Er erhält 80% der Ausgaben, die ein Österreichischer Partner für die angebotenen Dienstleistungen hätte zahlen müssen.

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