Vergleichsgebühr Berechnen

Abrechnungsgebühr berechnen

kann er eine weitere Vergleichsgebühr verlangen. Ein Entgelt nach dem RVG kann nicht erhoben werden. Das Entgelt für bestehende Verträge, Wetten oder Wechsel muss vom Kunden berechnet werden. Der Ausgangspunkt für die Berechnung des Anwaltshonorars ist der Wert des Objektes oder der Streitwert, welche Zinsen und welche Kosten und Inkassospesen Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Abrechnungsgebühr für beide Seiten berechnen: Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Es ist nicht teuer zu bitten und ist nicht verkehrt oder beschämend. Sie tun sich nichts an, weil Sie offenbar die falschen Fakten haben. Da ich so freundlich bin, möchte ich die oben genannten Fakten noch einmal erläutern. Damit es für Sie nun besser nachvollziehbar ist: Das teilweise Verfahren um das umstrittene Hausparkett wurde nun nach gut 9 Jahren von VERGÄICH beigelegt.

Der Angeklagte hat sich verpflichtet, den Klägern einen Geldbetrag von 8.500,00 zu bezahlen und die anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Aufwendungen zuzüglich Verzugszinsen zu erstatten. Der Rechtsanwalt des Klägers schickte dann seine Kostenabrechnung an den VA des Angeklagten und verlangte die Bezahlung des Vergleichsbetrags sowie seiner VGKosten.

Unter anderem beanspruchte er eine Vergleichsgebühr gemäß Nr. 1003 RVG in einer Gesamthöhe von ? 486,00. Nachdem er den Gesamtbetrag auf seinem Account erhalten hatte, sandte er ein Brief an seine Kunden - die Antragsteller - und informierte sie darüber, dass er die anfallenden Reise- und Abwesenheitsgebühren vom Abrechnungsbetrag abgezogen hat.

Zusätzlich wird eine Abwicklungsgebühr gemäß Nr. 1003 VVV RVG zuzüglich Spesen (Nr. 7002 RVG) und Mehrwertsteuer erhoben. Ich wünsche Ihnen einen schönen, guten Tag in München.

Kostenloser Prozeßkostenrechner

Der Prozesskostenkalkulator ermöglicht die Bewertung des Kostenrisikos für Gerichts- und aussergerichtliche Prozesse. Geben Sie im ersten Eingabefeld des Prozeßkostenrechners den strittigen bzw. den Gegenstandswert ein. Sie ist ausschlaggebend für die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Im Falle einer Klage auf Zahlung ist der strittige Betrag oder der Gegenstandswert recht einfach zu ermitteln.

Es ist ganz schlicht der Wert, der dabei beansprucht wird. Im gerichtlichen Verfahren wird der Streitgegenstand in der Regel vom Richter bestimmt. Die Zahl der Klienten und Kontrahenten beeinflusst auch die Kosten und damit die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Wie die anderen Parteien des Rechtsstreits steigen auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten. Deshalb müssen diese Werte auch in den Prozeßkostenrechner eingegeben werden.

Ein außergerichtlicher Vergleich ist in der Regel billiger, als wenn das Gerichtsverfahren nur mit einem Gerichtsurteil ausläuft. Daher muss im Kostenkalkulator eingetragen werden, ob es sich um ein aussergerichtliches und/oder richterliches Vorgehen und wie es ausfallen wird. Für jeden weiteren Fall, wie z.B. Rechtsmittel, können weitere Kosten anfallen.

Die Kosten der Anwälte werden vom Prozeßkostenrechner in der vom RVG vorgegebenen Höhe pauschaliert. Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und ähnliches können jedoch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten erheblich anheben. Die endgültigen Gerichtskosten hängen vom Ergebnis des Prozesses ab, können aber - falls erforderlich - auch durch eine Prozesskostenversicherung oder die staatliche Kasse im Wege der Rechtshilfe gedeckt werden.

Auf der Grundlage der Informationen im Prozeßkostenrechner ist es jedoch möglich, wenigstens abzuschätzen, wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten sein werden.

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