Stellungnahme zur Abmahnung

Erklärung zur Warnung

Ab wann ist eine Gegenerklärung zur Warnung sinnvoll? Im Falle des Rechts eines Arbeitnehmers, im Zusammenhang mit einer Abmahnung gehört zu werden, sind zwei Fragen zu unterscheiden: Mitarbeiter über das Fehlverhalten zu hören, d.h. ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Vorfall zu äußern (vielleicht sogar ihre Kommentare einzuholen). Nach einer Abmahnung kann der Mitarbeiter eine eigene schriftliche Erklärung mit Erläuterungen abgeben.

Erklärung zur Warnung | kritischerkollegiate

Bei der Warnung, die Sie mir am 11.11. 2013 übergeben haben, geht es um einige wenige Dinge. Zunächst einmal haben Sie meine Kritiken an der Wehrmacht erwähnt, vor allem die an der Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Arbeit und der Wehrmacht. Sie sind die Mitwirkenden in Deutschland. Die Tätigkeit des Arbeitsamtes muss prinzipiell im Sinne der Beitragszahler sein.

Liegt es in ihrem lnteresse, dass über 100 Zivilisten in Kunduz umkommen, weil Colonel Klein den Auftrag gab? Liegt es im Sinne der Beitragszahler, dass das Arbeitsämter mit einer für solche Straftaten zuständigen Einrichtung (Bundeswehr) mitarbeitet? Dann zitierst du, dass ich Mitarbeiter dazu bringe, keine Strafen zu erlassen und die Zielsetzungen ihrer jeweiligen Führungskräfte zu mißachten.

In dieser Hinsicht sind die Strafen bis hin zur Wohnungslosigkeit natürlich völlig fair und korrespondieren mit dem "gesellschaftspolitischen Auftrag", den Sie auch in der Warnung anführen. Die " Privatnutzung des Internets ausserhalb der BA stellt somit kein Rechtsvakuum dar ". Man schreibt, dass die Unternehmenspolitik "politisch neutral" ist. Damit sind die daraus abgeleiteten Massnahmen völlig unabhängig, ebenso wie die beteiligten Seiten.

Deshalb ist es ja auch egal, wenn ich als Linksextremist auftrete. Und ich benutze die Warnung, die du mir gabst.

Warnung und Personalien I - Welche Rechte haben Sie als Mitarbeiter?

Aus diesem Grund können Leistungsfehler und Pflichtenverstöße im Anstellungsverhältnis nicht ausgeschlossen werden. Das betrifft sowohl Angestellte als auch Unternehmer. Verstößt der Unternehmer gegen seine Verpflichtungen aus dem Beschäftigungsverhältnis mit dem Mitarbeiter, muss dies vom Mitarbeiter nicht akzeptiert werden. Sie kann bei einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers wie der Auftraggeber vorgehen. Möchte der Mitarbeiter das Anstellungsverhältnis nicht kündigen, kann er den Auftraggeber verwarnen.

Andererseits sind Warnungen der Unternehmen an die Beschäftigten an der Reihe. Wurde eine Warnung zu unrecht ausgegeben, z.B. weil der Vorwurf einer Warnung nicht vorliegt, kann der Mitarbeiter die Warnung aussprechen. Die Erklärung / Gegenerklärung muss schriftlich sein. Dies kann dem Auftraggeber mit der Bitte mitgeteilt werden, die Gegenerklärung in die Akte aufzunehmen.

Als Beweismittel sollte eine Erklärung für Ihre eigenen Aufzeichnungen vervielfältigt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber das Antwortschreiben zur Akte nimmt und dort belässt, sofern sich die der Antwort zugrunde liegenden Warnungen in der Akte befinden! Als weitere Option besteht die Option, die Zurückziehung einer Abmahnung und die Streichung des Abmahnschreibens aus der Belegschaftsakte zu beantragen.

Eine solche Forderung wird erkannt, weil die Personendatei ein "richtiges" Abbild des Beschäftigungsverhältnisses vermitteln muss und falsche Warnungen die Rechte des Mitarbeiters beeinträchtigen. Man sollte zum Beispiel bedenken, dass Warnungen durchaus dazu dienen, eine Beförderungschance zu vereiteln. Das Arbeitsverhältnis wird nach mehreren Verwarnungen voraussichtlich beendet.

Reagiert der Dienstgeber nicht auf den Antrag eines Mitarbeiters auf Rücknahme und Entlassung, kann vor dem Gericht für Arbeit geklagt werden. Ein solches Vorgehen scheint immer Sinn zu machen, auch wenn in einer Abmahnung diverse Pflichtverstöße getadelt werden (sog. Sammelmahnung), aber nur Einzelvorwürfe können ungerechtfertigt sein. Teilinvalidität bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes die Unwirksamkeit der ganzen Abmahnung!

Neben Arbeitsverträgen und Änderungen enthalten sie regelmässig weitere Dokumente und Aktennotizen, die für das Beschäftigungsverhältnis wichtig sind. Zu guter Letzt werden dort alle Warnungen hinterlegt. Oftmals hat der Mitarbeiter keine Kenntnisse über den spezifischen Gehalt der Personalien und über eventuelle Negativaussagen des Arbeitsgebers oder anderer Beteiligter. Hierfür ist eine Einsichtnahme in die Personalien notwendig.

Bei Unternehmen mit gewählten Betriebsräten garantiert 83 Abs. 1 BetrVG jedem Mitarbeiter das Recht auf Einsichtnahme in die über ihn geführt werden. Verweigert der Unternehmer einen Antrag auf Akteneinsicht, ist grundsätzlich das Arbeitsamt beizuziehen.

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