Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Prüfungsschema Unmöglichkeit
Untersuchungsschema UnmöglichkeitUnmöglichkeit, § 275 BGB
Unter Unmöglichkeit versteht man die subjektive Unmöglichkeit, bei der der Leistungspflichtige die Dienstleistung nicht selber ausführen kann, und die objektive Unmöglichkeit, bei der die zu erbringende Dienstleistung nicht im Einklang mit den Gesetzen der Natur oder dem Zustand von Naturwissenschaft und Technologie steht. Lassen Sie sich das Vorhaben zur Unmöglichkeit, 275 BGB noch einmal im Detail auf Jura Online erläutern!
Wussten Sie, dass die Prüfungsstellen Prüfungen miteinander auswechseln?
Prüfungsschema: Typen der Unmöglichkeit (Übersicht)
Unterscheidung: Praktische / faktische Unmöglichkeit, § 275 II, III BGB. Es handelt sich um den Fall, dass die Erbringung von Dienstleistungen zwar prinzipiell noch möglich ist, aber einen Kostenaufwand bedeutet, der in keinem Verhältnis zum Leistungsinteresse des Zahlungsempfängers steht. Absolut festes Geschäft. Im Falle des absolut festen Geschäftes ist der Zeitpunkt der Erfüllung so bedeutend, dass nach Ablauf dieser Frist die Unmöglichkeit entsteht, weil die Erfüllung nicht nachholbar ist.
Beispiel: Das Fahrzeug startet, bevor der Auftragnehmer da ist. Beispiel: Das Fahrzeug wird explodieren, bevor der Auftragnehmer da ist. Unterscheidung: Praktische / faktische Unmöglichkeit, § 275 II, III BGB. Es handelt sich um den Fall, dass die Erbringung von Dienstleistungen zwar prinzipiell noch möglich ist, aber einen Kostenaufwand bedeutet, der in keinem Verhältnis zum Leistungsinteresse des Zahlungsempfängers steht.
Absolut festes Geschäft. Im Falle des absolut festen Geschäftes ist der Zeitpunkt der Erfüllung so bedeutend, dass nach Ablauf dieser Frist die Unmöglichkeit entsteht, weil die Erfüllung nicht nachholbar ist. Beispiel: Das Fahrzeug startet, bevor der Auftragnehmer da ist. Beispiel: Das Fahrzeug wird explodieren, bevor der Auftragnehmer da ist.
Grundlagen des Zivilrechts - Peter Bähr
Die Auswahl des Materials im Standardwerk fokussiert sich auf die Rechtstheorie des Allgemeinen Teiles des BGB, die wesentlichen Bestimmungen des Schuldrechts (insbesondere das Recht der Leistungsstörungen) und die grundlegenden Konzepte des Sachenrechts. Die Arbeit macht sich sicher fit für den "kleinen Auftritt" im Zivilrecht.
Die zwölfte Ausgabe des Werkes wurde umfangreich überarbeitet und auf den neusten Wissensstand gebracht. 2. Zielpublikum Wirtschafts- und Jurastudenten, Studenten an (technischen) Universitäten, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Berufsakademien.