Wilde Beuger Solmecke Kosten

Wild Beuger Solmecke Kosten

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Meiner Geschichte

Ich habe vor etwa einem Jahr von der Anwaltskanzlei "Negele Zimmer-Greuter Beller" eine Verwarnung (P2P-Filesharing) für 850,00 erhalten, die ich natürlich nicht bezahlen wollte, und so habe ich mich auf die Suche nach einem spezialisierten Anwalt gemacht, der mich mit Erfolg vertritt. Auf Grund der vielen guten Beurteilungen und der Präsenz in den Medien habe ich mich für die Anwaltskanzlei "Wilde Beuger Solmecke" entschlossen und gedacht, dass ich hier in guten Händen sein würde - bedauerlicherweise, wie sich im Rückblick herausstellte, war das ein Irrweg.

Während der ersten Telefonberatung erklärte mir ein junger Jurist, was los war und welche Möglichkeiten ich hatte, aus der Lage herauszukommen, ohne die verlangten 850,00 ? zu bezahlen. Um es kurz zu machen - ich habe das GesprÃ?ch unglÃ?cklicherweise nicht aufgenommen, aber ich erinnere mich, dass der liebe Gott mir sagte, dass die Anzahl derer, die am Ende bezahlen wÃ?rden, im Bereich eines Prozentsatzes liegt.

Als Laie hörte sich das für mich unbedeutend klein und alles in allem sehr viel versprechend an und so entschied ich mich, die Anwaltskanzlei zu engagieren und war sehr sicher, die 850,00 ? am Ende nicht so bezahlen zu müssen. Kurze Zeit nachdem ich den vollen Rechnungsbetrag bezahlt hatte, kam der folgende Brief des Landgerichts München (initiiert von der Anwaltskanzlei "Negele ?immel ?Greuter Beller"), in dem ich gebeten wurde, mich bei xx.xx. xx um xx Uhr im Besprechungsraum selbst vorzustellen.

Ich habe mich dann erneut an die Anwaltskanzlei "Wilde Beuger Solmecke" gewandt und nach meiner Repräsentanz vor Ort gefragt. Bei diesem erforderlichen Zwischenschritt ergaben sich erneut weitere Kosten in einem Wert von kaum 250,00 , da die Agentur vor Ort, also vor dem Landgericht München, nicht im Pauschalpreis von 595,00 Euro inbegriffen war. In den nächsten Wochen folgten Briefe von "Wilde Beuger & Solmecke" an "Negele ?Meister ?Greuter Beller" und zurück.

Infolgedessen wurde mir empfohlen, zu bezahlen, da ein Gerichtsverfahren beträchtliche Kosten verursachen würde. Und nicht zu vernachlässigen - die Originalforderung von "Negele ?Zimmel ?Greuter Beller" betrug 850,00 ?. Am Ende hätte ich von "Wilde Beuger & Solmecke" nur eine geänderte Unterlassungsverpflichtung für ca. 1.000 Euro erhalten.

Nachdem ich bei der ersten Beratung auch mehrfach darüber informiert wurde, dass die Anwaltskanzlei "Negele ?Zimmel Greuter Beller" und ihre Abläufe ausreichend bekannt waren und mehrere Mandanten bereits mit Erfolg repräsentiert waren, ist es für mich als Laien ein Rätsel, warum mir nicht empfohlen wurde, den geforderten Betrag bei der ersten Beratung zu bezahlen?

Niemand kann mir sagen, dass das Verfahren von Einzelfall zu Einzelfall so verschieden ist, wie es vorher nicht hätte sein sollen, dass "Negele Schimmel Gr. Beller" in meinem Falle (siehe Lebensumstände ) definitiv vor Gericht kommt und die geänderte Unterlassungs- bzw. Verzichtserklärung nicht darauf beruht.

Hätte man mich schon im ersten Gespräch über einen solchen theoretischen Ablauf informiert, hätte ich eine ganz andere Entscheidung getroffen und wäre mit vertretbarem Aufwand aus der Sache raus. Statt dessen fühl ich mich eindeutig fehlgeleitet! Auch sehr schlecht - man konnte nie mit einem Rechtsanwalt reden, man wurde durch den Empfang immer wieder abgeschreckt.

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