Vertragsstrafe Hamburger Brauch Muster

Penalty Hamburg Sonderanfertigung

Fixe Strafe oder "Hamburger Zoll"? D. h., die Höhe der Vertragsstrafe ist nicht festgelegt. ger custom ist keine bestimmte Summe als Vertragsstrafe.

Dies wird als "Neuer Hamburger Brauch" bezeichnet. Erklärung des Unterlassungsanspruchs oder das sogenannte Verletzungsmuster.

Internet-Recht - Vertragsstrafe-Hamburger Zoll

Bei einer Verwarnung wird immer eine strafbare Unterlassungserklärung verlangt. Andererseits muss er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe an für im Falle eines Verstoßes gegen Unterlassungserklärung verpflichtet haben. Um die so genannte Gefahr der Wiederholung auszuschließen, muss die Vertragsstrafe angemessen sein. Einfach ausgedrückt heißt das, dass die Strafe so schmerzlich sein muss, dass sie für diejenigen, die davor gewarnt wurden, gegen Unterlassungserklärung verstößt.

Bei der Formulierung der Vertragsstrafe gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Unterlassungserklärung zu gestalten. Was Warner immer gerne tun, ist, dass eine fixe Vertragsstrafe ist eingeräumt Beispielsweise sollte sich der Mahner dazu verpflichtet haben, an für eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00?, z.B. im Falle eines Verstoßes, zu leisten. â??Wer im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe von 25.000â'' Euro zahltâ??, so der BGH.

Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen besteht keine Pflicht, dem Mahner eine Unterlassungserklärung mit einer fixen Vertragsstrafe zu erteilen. Eher gibt es eine günstigere Variante, nämlich den so genannten "Hamburger Brauch". Hamburgs Brauch heißt, dass obwohl für der Verstoß gegen die Unterlassungspflicht eine Vertragsstrafe wird. Bei dieser Vertragsstrafe handelt es sich jedoch nicht um einen Pauschalbetrag, sondern um einen vom Sicherheitsbeauftragten nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmenden und von der Person überprüft vor Gericht zu bringenden Geldbetrag.

Solch eine Ausgestaltung einer Vertragsstrafe in einem Unterlassungserklärung ist in der Praxis meist die beste. Für für den Falle, dass gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wird, hat der gewarnte Aushandlungsspielraum. Anders sieht es bei einer fixen Vertragsstrafe von eingeräumten aus. Jetzt könnte man meinen, dass die Gestaltung eines Unterlassungserklärung tatsächlich unbedeutend ist, wenn der Ermahnte die Meinung ist, er würde sowieso nicht und nicht gegen die Unterlassungserklärung Garantien verstößt.

Vorstellbar ist es in den unmöglichsten Aufstellungen Fälle, in denen plötzlich doch gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wird. Fälle sind z.B. technische Fehler von Plattformen, Darstellungsfehler bei Software-Updates oder einfach neue Mitarbeiter, die keine bestimmten Verpflichtungen auf dem Bildschirm haben. Wir sind aus unserer langjährigen Unternehmensberatung im Kontext der wettbewerbspolitischen Beratung einige Fälle bekannt, in denen plötzlich die Anforderung einer Vertragsstrafe im Zimmer war.

Teilweise war es nur eine Verknüpfung unglücklicher Zufälle, die plötzlich zu einer Vertragsstrafe führte verlangte. Diesbezüglich ist es daher vorher grundsätzlich von Bedeutung, dass eine Unterlassungserklärung für möglichst an die Ermahnten als günstig geschrieben wird. Deshalb senden wir unseren Kunden bei der Erstellung eines Warnschreibens in der Regel stets eine umformulierte Unterlassungserklärung

Dieses geänderte Unterlassungserklärung ist zwar genügend, aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle enthält Fällen für die gewarnten Personen merklich günstiger. Was ist die Vertragsstrafe für einen Hamburger Brauch im Falle eines Verstoßes? Der Verhandlungsspielraum ist immer gegeben, da die Höhe der Vertragsstrafe vom Abmahnenden nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt wird. Ein groÃ?er Pluspunkt ist, dass es hier in der Regel ein  "VerhandlungsmassÂ" gibt.

Rechtssprechung berücksichtigt in diesem Sinne, wenn die Vertragsstrafe geltend gemacht wird, sowie Entschädigungsaspekt. Darin ist oft schon ein Hamburger Brauch vorgefertigt. Somit könnte man beispielsweise behaupten, dass die Vertragsstrafe zumindest in Höhe von EUR 5.001,00 beträgt, wenn in der Webpage des Unternehmens gesagt wird, dass die Angemessenheit der Vertragsstrafe durch ein Landesschulgericht zu entscheiden ist.

Aber auch weiterhin können auf den ersten Blick unverdächtig anmutende Formulierungen im Falle der Vertragsstrafenpflicht später bei einem Hamburger Brauch zu einem Problem werden.

Mehr zum Thema