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Büro RauchverbotRaucher am Arbeitsplatz: Welche Vorschriften gelten in Ihrem Unternehmen?
Nach den Plänen der Landeskrankenhäuser Salzburg und der Landeskrankenkasse Niederösterreich soll die Rauchpause eingebaut oder nicht mehr zugelassen werden. Welche Regelungen gibt es für Raucherpausen in Ihrem Unternehmen? Die Thematik des Rauchens emotionalisierte sich. Ob es um das Rauchverbot in der Gemeinschaftsverpflegung und das damit einhergehende Referendum "Rauchen verboten" geht, oder um Pausen am Arbeitplatz, die der Leiter der Landeskrankenhäuser Salzburg durch Ausrottung trainieren will.
Die Landeskrankenkasse Niederösterreich (NÖGKK) will auch das Thema Raucherentwöhnung einordnen. Dort sollte während der Hauptarbeitszeit nicht mehr geraucht werden.
Arbeitsgesetz von Anfang bis Ende (III): Raucher bei der Arbeit - Frage und Antwort
In vielen Unternehmen ist "Rauchen am Arbeitsplatz" oft eine Konfliktquelle. Früher gab es am Arbeitplatz nur wenige Beschwerden über Rauch, doch die Unternehmer lehnen ihn neben den Nichtrauchern zunehmend ab. In den vergangenen Jahren sind sich die Unternehmer der wirtschaftlichen Probleme der Raucher durch den gestiegenen Kostendruck zunehmend bewusst geworden.
Aus wissenschaftlichen Studien geht hervor, dass bei Nichtrauchern im Schnitt 2,5 Tage weniger Krankenstand pro Jahr als bei Rauchern besteht. Zudem wird der Arbeitsablauf der Mitarbeiter beim Rauchen laufend durchbrochen. Wer sich 20 Stück pro Tag erlaubt, konsumiert im Schnitt 20 min, indem er die Kippe herausholt, anzündet und handhabt.
Hinzu kommen die permanenten Absenzen von der Arbeit, soweit Angestellte in Raucherzimmer, auf die Strasse etc. gehen. Klar ist, dass der Rauchende weniger ertragreich ist. Außerdem herrscht zwischen Rauchenden und Nicht Rauchenden Streit, was die Leistungsbereitschaft dämpft. Zu guter Letzt verursacht das Thema Rauch am Arbeitplatz auch hohe Reinigungs- und Sanierungskosten, gestiegene Heizungskosten durch verstärkte Belüftung und das gestiegene Risiko von Bränden.
Anlass genug, das Themenfeld "Rauchen am Arbeitsplatz" aus rechtlicher Sicht zu betrachten. Das Rauchverbot besteht seit einiger Zeit in unterschiedlichen Lebensbereichen. Gleiches trifft auf der Grundlage der Anlagenverordnung für die Aufbewahrung und den Transport entzündbarer Stoffe zu. Mit dem 03.10. 2002 hat der Gesetzgeber für alle anderen Lebensbereiche eine Rauchverordnung aufgesetzt.
Gemäß 5 ArbStättV hat der Unternehmer die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Nichtraucher am Arbeitsplatz wirkungsvoll vor den gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchs zu schützen. Nach § 5 Abs. 2 ArbStättV kann eine Ausnahmeregelung für öffentlich zugängliche Arbeitsplätze, z.B. für die Gastronomie, bestehen.
Gleichwohl nur insoweit, als auch die entsprechenden Gesetze zum Nichtraucherschutz der Länder der Bundesrepublik beibehalten werden. Die individuellen Massnahmen, die ein Unternehmer zum Nichtraucherschutz ergreifen muss, sind jedoch noch nicht in 5 ArbStättV oder dessen Anlage festgelegt. Sicher ist, dass der Unternehmer einen Nichtraucherarbeitsplatz garantieren muss, unabhängig von der Tabakrauchkonzentration.
Das ist in erster Linie der vom Auftraggeber vorgesehene Platz, an dem sich der Mitarbeiter befinden muss, um die von ihm zu leisten. Dies kann beispielsweise zu der Verpflichtung führen, separate Arbeitsstätten für Raucher und Nichtraucher zu organisieren. Auf der anderen Seite sind bei der Verhängung eines Rauchverbots auch auf Seiten des Arbeitgebers bestimmte Beschränkungen zu berücksichtigen.
Weil die Verhängung von Raucherverboten und -beschränkungen die allgemeine Ordnung und das Verhalten der Beschäftigten im Sinn von 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG berührt, muss der Beirat in mitbestimmte Betriebe einbezogen werden. Insofern wäre ein allgemeines Rauchverbot auf dem gesamten Firmengelände, zum Beispiel auch im Außenbereich, unangemessen.
Weil auch das Recht der Nichtraucher auf kostenlose Persönlichkeitsentwicklung aus Artikel 2 des Grundgesetzes beachtet werden muss. Im Zweifelsfall sollte der Unternehmer den Raucherinnen und -gängern eine Rauchmöglichkeit bieten, bei der eine Belästigung anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeiter unterbleibt. Im Jahr 1999 entschied das BAG, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird, wenn das Rauchen nur außerhalb des Betriebsgeländes und nur auf einem Teil des Außenbereichs in einem gedeckten Schutzraum erlaubt ist (BAG, Entscheidung vom 19.01.1999, Az.: 1 AZR 499/98).
Das Gleiche trifft auch auf Unternehmer in einem Betrieb ohne Betriebsrat zu, die aufgrund ihrer Weisung und Hausordnung unilateral Vorschriften zum Thema Tabakkonsum erlassen können. Wenn Sie mit dem Tabakkonsum Schluss machen wollen, brauchen Sie motivierende Hilfe. Allein über die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu sprechen, ist sinnlos. Du solltest dich besser damit beschäftigen, wie viel davon du bekommst, wenn du aufhörst zu rauchen.
Manche Firmen bieten ihren Unternehmern auch Bargeldprämien für ein erfolgreiches Rauchverbot an. Erzählen Sie all Ihren Kolleginnen und Kollegen, Bekannten und Ihrer ganzen Verwandtschaft, dass Sie anhalten wollen. Die meisten Rauchern haben die Befürchtung, ihre soziale Bindung an das Geschäft zu vernachlässigen. Wer nicht in den Raucherbereich gehen will - was am Beginn besonders schwer ist - kann sich auch anderswo zum Kaffeetrinken einfinden.
Wenn Sie die ersten paar Tage überlebt haben, können Sie für ein paar Gehminuten in den Raucherbereich kommen. Entscheidend ist die Förderung durch die Kolleginnen und Kollegen, um Sie weiterhin miteinzubeziehen. Finden Sie einen Ort, an dem Sie sich entspannen und Ihre Mitarbeiter kennen lernen können. Sag deinem Boss auch, dass du anhalten willst.
Denn mit dem Rauchen aufzuhören ist eine große Herausforderung und mit Ihrer Zusatzenergie sind Sie für das gesamte Rauchen noch viel mehr wert. Die Chefin sollte dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter in die Kaffeeecke gehen oder tief einatmen. "Schlecht ist, dass in vielen Betrieben die Rauchpause zwar angenommen wird, aber keine Unterbrechung für einen gewöhnlichen Atemzug", sagt Rüther.
Der Vorgesetzte kann viel verändern und ein Vorbild sein. Ab und zu nimmt sich jeder Rauchende eine Kippe. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sollten sich darüber erfreuen, dass Sie so lange durchhalten. Hör wieder auf zu qualmen. Sie sind rauchfreier, hübscher und gesundheitsfördernder! Wenn man raucht, wird die Gesichtshaut runzlig und gesundheitsgefährdend.
Smoke Stop unterstützt die Blutzirkulation, Sie wirken frisch und munter. Wer raucht, wird muede! Eine Raucherin muss eigentlich mit einer Zigarette wach bleiben. Dies ist jedoch nicht auf einen kaffeeähnlichen Einfluss zurückzuführen, sondern darauf, dass Rauchende schlimmer einschlafen als Nichtrauchende. Benutze das rauchende Telefon. Beispielsweise das Rauchtelefon im DKFZ, Tel.: 06221 424200, Montag bis Freitag von 15 bis 19 Uhr.
Außerdem ist es keine blöde Gewohnheit, der sich Rauchende hinzugeben: "Rauchen ist eine Krankheit, die in der Regel in ihrer Jugend auftritt. "Die meisten Rauchenden sind zweideutig, sie wollen sogar kündigen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften in einem Unternehmen über das Rauchverbot kann der Mitarbeiter verwarnt und - im Falle einer Wiederholung - entlassen werden.
Dieser musste z.B. einen Lagermitarbeiter in einem Entlassungsschutzverfahren vor dem Landarbeitsgericht Köln ermitteln, nachdem er sich nicht mehrmals bei seinem Auftraggeber an das dort geltende Betriebsverbot gehalten hatte, also bereits einschlägige Ermahnungen ausgesprochen hatte und dann nach einem weiteren Verstoss gegen das Rauchverbot schließlich eingestellt wurde (LAG Köln, Urteile vom 01.08.2008, Az.: 4 Sa 590/08).
Dagegen hat jeder Nichtraucher, der sich verärgert und um seine eigene Person besorgt ist, einen durchsetzbaren Nichtraucherschutzanspruch nach § 618 BGB i.V.m. § 5 ArbStättV. Das BAG hat beispielsweise der von einem Croupier erhobenen Forderung stattgegeben, dass sein Auftraggeber - ein Casino in Berlin - einen Nichtraucherarbeitsplatz an seinem Roulette-Tisch einrichtet, obwohl das Rauchen im Spielzimmer und in der benachbarten Kneipe vorher erlaubt war (BAG, Urteile vom 19. Mai 2009, Az.: 9 AZR 241/08).
In diesem Zusammenhang könnte es auch möglich sein, eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Bevor ein Arbeitnehmer jedoch solche Maßnahmen ergreift, sollte der Arbeitnehmer darüber in schriftlicher Form unterrichtet werden und die Möglichkeit erhalten, die Situation zu beheben, um ein sonst unversehrtes Beschäftigungsverhältnis nicht unnötigerweise zu beeinträchtigen.