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Minijob neben Vollzeitjob
Neben dem Vollzeitjob MinijobVollzeitbeschäftigung und Minijob: Welche Abschläge muss ich machen?
Leseranfrage Mein wichtigster Arbeitgeber stellt mich hauptberuflich ein. Jetzt habe ich die Gelegenheit, an einem Wochenende etwa acht Wochenstunden an einer Tankstation zu verbringen. Handelt es sich um einen Minijob mit allen Vorzügen, von denen ich bisher hörte, oder muss ich mit großen Abschlägen auf meine Nebentätigkeit gerechnet werden? Bei Ihrem Teilzeiteinkommen unterschreiten Sie die Einkommensgrenze von 450 EUR pro Monat.
Es handelt sich um einen sogenannten Minijob, der steuer- und versicherungsrechtlich besonders vorteilhaft ist. Sie können Ihr Zusatzeinkommen, das Sie an der Tanke erwirtschaften, für den Nettobetrag bezahlen lassen, da Ihr Teilzeitarbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % für Ihr Gehalt abzieht (es sei denn, Sie haben eine Steuer auf der Einkommenssteuerkarte beschlossen, die für Sie jedoch einen ungünstigen Steuereffekt haben würde).
Die Lohnzusatzkosten für Ihr Gehalt werden zu einem großen Teil von Ihrem Dienstgeber getragen: 15 % werden von der Pensionsversicherung getragen, 13 % von den Krankenkassenbeiträgen - und die maximale Erhöhung Ihres Rentenversicherungsbeitrags bis zum Rentenversicherungsbeitragssatz.
Mini-Job neben hauptberuflich (Arbeitsrecht)
Sie müssen Ihre AG über Ihre Nebenaktivität unterrichten. Sie sollten auch darauf achten, dass das Gesetz über die Arbeitszeiten sowohl hinsichtlich der Arbeits- als auch der Ruhezeit einhalten wird. Ihre Arbeitsgruppe kann Ihnen nur in wenigen Ausnahmefällen eine Teilzeitbeschäftigung untersagen, z.B. wenn Sie für den Wettbewerb arbeiten oder wenn Sie Ihre Aufgaben in Ihrer Haupttätigkeit nicht mehr erfüllen können.
Beim Minijob der AG werden Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge als Pauschalbetrag gezahlt. Ab diesem Jahr werden die Rentenbeiträge bei Nicht-Befreiung des Versicherten in Abzug gebracht. Bei den Urlaubsansprüchen gibt es auch einen Urlaub in dem Minijob. Für alle Mitarbeiter, ob Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Minijobs, gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.
Für eine Vollzeitstelle benötigen Sie immer die Einwilligung Ihres Arbeitsgebers, daher heißt es Vollzeitstelle in Deutschland! Mini-Jobs sind ebenfalls mitversichert, aber in der Regel mit einer Pauschalsumme, die der Auftraggeber zahlt.......