Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Klassenkonferenz Niedersachsen
Fachtagung NiedersachsenErziehung and disciplinary measures - Lower Saxony Education Authority
Bei Pflichtverstößen von Kindern reagieren die Schulen mit erzieherischen Mitteln oder Disziplinarmaßnahmen. Rechtsgrundlage hierfür ist 61 des Nieders. Die Bildungsressourcen können von einem einzigen Lehrer oder von der Klassenkonferenz genutzt werden. Der pädagogische Schwerpunkt der erzieherischen Mittel liegt in der Intention, einen Lernenden zur nachhaltigen Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermutigen, wenn die Lehr- und Bildungsarbeit durch einen erkennbaren Denkimpuls beeinträchtigt wird.
Im Unterschied zu Disziplinarmaßnahmen beeinträchtigen Bildungsmittel nicht direkt die Rechtslage der Lernenden und sind daher keine administrativen Handlungen, die durch ein Widerspruchsverfahren überprüft werden könnten. Im niedersächsischen Schulengesetz sind folgende abschließende Massnahmen vorgesehen: Ausschluß vom Unterrichtsbetrieb in einem oder mehreren Unterrichtsfächern oder ganz oder zum Teil von zusätzlichen Förder- oder Freizeitaktivitäten bis zu einem Jahr, Wechsel in eine parallele Klasse (Genehmigung der Schulleitung!).
Ausweisung aus der Schulzeit sowie aus den zusätzlichen Betreuungs- und Freizeitaktivitäten bis zu drei Monate, Wechsel in eine andere gleichartige oder, wenn eine solche nicht zu angemessenen Konditionen erreichbar ist, in eine andere Sprachschule mit einem der vorherigen Schulzeit des Kindes angepassten Schulangebot (Genehmigung der Schulleitung!), Schulausschluss (Genehmigung der Schulleitung !), Ausweisung aus allen Sprachschulen (Genehmigung der Schulleitung!).
Disziplinarmaßnahmen setzen eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht oder eine dauerhafte Störung des Unterrichts voraus; Disziplinarmaßnahmen sind auch möglich, wenn ein Student die von ihm oder einem Studenten verlangten Errungenschaften ablehnt oder den Unterrichtsbetrieb unterlässt. Dann wird eine Klassenkonferenz unter dem Vorsitzenden der Schulleitung über die Einführung einer Disziplinarmaßnahme entscheiden.
Der Student und sein Erziehungsberechtigter haben die Möglichkeit, zu den angeblichen Pflichtverletzungen Stellung zu nehmen. Der Student kann von einem anderen Studenten oder von einem Lehrer, dem er vertraut, unterstützt werden. Auch ein erwachsener Student kann von seinen Erziehungsberechtigten oder einer anderen erwachsenen Persönlichkeit seines Selbstvertrauens unterstützt werden.
Wenn die Klassenkonferenz über eine Disziplinarmaßnahme entscheidet, trifft die Schulleitung eine Entscheidung, die die Disziplinarmaßnahme informiert und begründe. Ein Rechtsbehelf kann gegen diese Entscheidung eingelegt werden. Die Einrede und etwaige spätere Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Hochschule über Disziplinarmaßnahmen der obigen 3 - 6 haben keine aufschiebende Wirkung; die Hochschule hat daher die sofortige Durchsetzung der beschlossenen Disziplinarmaßnahmen.