Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Was muss in einer Mahnung Stehen
Woran muss man sich erinnern?Praktisches Wissen auf den Punkt gebracht: die richtigen Erinnerungen - die 4 Hauptfragen
Sie haben Ihren Kundinnen und Kunden einen qualitativ hochwertigen Service termingerecht zur Verfügung gestellt und Ihr Kundin oder Ihr Kund Nun kommt das Mahnen. 1 Muss ich eine Erinnerung verfassen, bevor ich eine Erinnerung verschicke? Dies ist jedoch deshalb zweckmäßig, weil die Mahnung ein gutes Kundenverhältnis pflegt. Ein Mahnbrief ist ein freundschaftlicher Tipp - in einem freundlichen Farbton verfasst.
Das Mahnschreiben bringt Ihren Auftraggeber nicht in Zahlungsverzug und hat daher keine Rechtsrelevanz. 2 Was muss die Mahnung ausdrücken? Der Begriff "Erinnerung" muss eindeutig identifizierbar sein. Er muss sich auf eine Faktura und damit auch auf die Fakturanummer und das Fakturadatum bezogen sein. Mit der Mahnung setzen sie eine angemessene Nachfrist und kündigen eine Klage an, falls der Besteller dennoch in Zahlungsverzug gerät.
Mahnungsdatum, Anzeige der Rechnungsnummer, Anzeige eines neuen Zahlungszieles, Mahnungskosten, wenn Ihr Debitor bereits in Zahlungsverzug ist. Wird auf der Faktura kein Zahlungstermin vermerkt, tritt nach 30 Tagen Zahlungsverzug ein. Wenn Sie dagegen ein bestimmtes Zahlungstermin angeben, z.B. eine 14-tägige Fälligkeit mit genauem Termin, kommt Ihr Debitor bei Überschreitung der 14-tägigen Fälligkeit sofort in Zahlungsverzug.
Benachrichtigung über die Konsequenzen, wenn Ihr Auftraggeber die Mahnung auslaufen läss. 3 Wie oft muss ich Erinnerungen senden? Praktisch haben sich jedoch nach der Zahlungsaufforderung drei Mahnschwellen etabliert: Dies ist jedoch ein Goodwill gegenüber dem Debitor. Bei einmaliger Mahnung können Sie nach Ablauf der Frist gerichtlich vorgehen.
4 Der Auftraggeber bezahlt trotz Mahnung nicht, was passiert als nächstes? Bezahlt Ihr Debitor nicht, erfolgt das Mahnungsverfahren.
Default des Partners - FAQ' s
Ab wann ist die Zahlung im Rückstand? Inwieweit muss ich Mahnungen versenden, bevor ich die Klage einreichen kann? Muß eine Mahnung bestimmten formalen Anforderungen genügen? Ist es möglich, einen Verzugszins zu berechnen, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug ist? Inwieweit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinssätze hoch? Ist es möglich, Mahn- oder Inkassospesen zu fordern, wenn der Vertragspartner in Rückstand ist? Müssen Mahn- und Inkassospesen erstattet werden?
Brauche ich einen Anwalt, wenn ich die Klage vor Gericht geltend machen will? Ab wann erlischt ein Anspruch? Wann kommt es zu einem Zahlungsrückstand? Die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist bedeutet, dass der Zahlungsempfänger (Auftragnehmer, Verkäufer) seine Vertragspflichten eingehalten hat und der Zahlungspflichtige (Kunde, Käufer) die vertragliche oder gesetzliche Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Bezahlung in der Regel nach der vertragsgemäßen Anlieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung oder - sofern vereinbart - nach Abnahme/Prüfung der Dienstleistung oder nach Erhalt der Abrechnung zu leisten, sofern die Forderungshöhe noch nicht festgestellt ist.
Dies darf dem Kreditgeber jedoch bei unternehmerischen Transaktionen nicht abträglich sein. Wird eine Geldforderung durch Überweisung beglichen, muss der Zahlungspflichtige, sofern das Fälligkeitsdatum bereits im Voraus festgelegt wurde (z.B. "am 31. Mai 2017", Oster-Montag 2017"), den Zahlungsauftrag so fristgerecht ausstellen, dass der fällige Rechnungsbetrag dem Kreditorenkonto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben ist (d.h. dem Zahlungsempfänger gutzuschreiben und ihm zur Verfügung steht).
Ist das Fälligkeitsdatum jedoch nicht bereits im Vorfeld festgelegt, sondern resultiert z.B. nur aus der Bereitstellung der Leistung oder der Rechnungsstellung (weil z.B. der geschuldete Betrag nur daraus ermittelt werden kann), muss der Transportauftrag ohne unnötige Verzögerung (d.h. in der Regel innerhalb von 2-4 Tagen) nach Eintreten des für das Fälligkeitsdatum relevanten Umstandes (z.B. Rechnungseingang) oder am Ende einer in einer Abrechnung oder auf einem Einzahlungsschein eingeräumten Zeitspanne ausgeführt werden.
Sie können entweder weiter auf Vertragserfüllung beharren oder nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrage zurücktreten. 3. Der Auftragnehmer/Verkäufer hat ein primäres Leistungsinteresse, so dass bei Zahlungsverzug in einem ersten Anlauf eine außergerichtliche Einigung durch ein Erinnerungsschreiben des Auftragnehmers empfohlen wird. Alternativ zu einer selbstschriftlichen Mahnung - oder - wenn sie nicht den angestrebten Effekt bringt - kann auch ein Inkassounternehmen oder ein Anwalt mit der aussergerichtlichen Beitreibung der Forderungen betraut werden.
Gelingt das außergerichtliche Vorgehen nicht, verbleibt nur die juristische Durchsetzung der Inanspruchnahme. Wie oft muss ich anmahnen, bevor ich die Klage einreichen kann? Ist der Schuldner in Verzug, ist eine Mahnung nicht erforderlich, um die Klage durchzusetzen. Muss eine Mahnung bestimmten formalen Anforderungen genügen?
Nein. Zu Beweissicherungszwecken wird jedoch eine Mahnung per Einschreiben dringend empfohlen. Kann ich bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners Zinsen berechnen? Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, d.h. er bezahlt trotz des Fälligkeitstermins nicht, so ist der Zahlungsempfänger ab dem auf den Fälligkeitstermin folgende Tag zur Geltendmachung von Fälligkeitszinsen ermächtigt.
Wurden keine Vertragsverzugszinsen festgelegt, können die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen berechnet werden. Wie hoch sind die gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinssätze? Diese erhöhten Zinssätze gelten jedoch nur bei von uns zu vertretendem Zahlungsrückstand. Soweit der Verzugsschuldner den Lieferverzug nicht zu vertreten hat, betragen die gesetzlich vorgeschriebenen Fälligkeitszinsen auch im Geschäftsverkehr nur 4% pro Jahr. Kann ich bei Nichterfüllung des Vertrages Mahn- oder Inkassospesen einfordern?
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist der Zahlungsempfänger - soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - im Falle des Zahlungsverzuges nach dem Verzugsgesetz befugt, vom Zahlungspflichtigen einen pauschalen Betrag von EUR 40,00 für allfällige Inkassokosten (d.h. vor allem Mahn- und Mahngebühren) zu verlangen. Im Übrigen (oder bei Konsumentengeschäften überhaupt) ist gesetzlich vorgesehen, dass der Kreditgeber bei Verzug des Geschäftspartners neben den Zinsen auch den ihm entstandenen sonstigen Schaden, vor allem die Aufwendungen für außergerichtliche Inkasso- oder Inkassomaßnahmen, einfordern kann.
Dies bedeutet, dass bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Zahlungspflichtigen Mahn- und Inkassospesen (z.B. durch Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes) einforderbar sind. Diese müssen jedoch in einem vernünftigen Rahmen zu dem geltend gemachten Anspruch stehen und müssen erforderlich und angemessen sein. Müssen Mahn- und Inkassospesen erstattet werden?
Der Rechtsanspruch auf Erstattung von Mahn- und Einziehungskosten setzt - neben einer Pauschale von EUR 40,00 im Geschäftsverkehr - den Schadennachweis und den Beweis eines schuldhaften Zahlungsverzuges des Schuldners für den Zahlungsempfänger voraus, so könnte eine vertraglich vereinbarte Mahnung und Einziehung der Kosten als Sicherheit gelten. Braucht man einen Anwalt, wenn man die Klage vor Gericht geltend machen will?
Bei Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Wert von EUR 5.000,- ist die anwaltliche Beratung nicht zwingend vorgeschrieben, aber der Zahlungsempfänger kann das Mahnverfahren selbst vorlegen. Übersteigt der Betrag der Streitigkeit 5.000 Euro, ist ein Anwalt vonnöten. Erfolgt die Klage auf Zahlung ohne Anwalt, kann diese auch beim jeweils sachlich kompetenten Richter im Wege eines Bürotages - der auch unentgeltliche rechtliche Auskünfte erteilt - beigelegt werden.
Sofern nicht anders geregelt, ist die örtliche Zuständigkeit im Prinzip das zuständige Amtsgericht am Geschäftssitz des Antragsgegners (Sitz oder -domizil des Verbrauchers). Wann erlischt ein Anspruch? Bei Verjährung kann die Geltendmachung der Ansprüche durch den Kreditgeber nicht mehr durchgesetzt werden.