Besitzstörung Bgb

Störung Bgb

einer Verzerrung oder einem Anfall. Die BGB hingegen räumt nur Verteidigungsrechte ein und es können keine Leistungsansprüche geltend gemacht werden. Im Falle einer Beeinträchtigung d. Besitz, der keinen Entzug darstellt, kann der Eigentümer von der die Störung verursachenden Partei entfernt werden d. Hier liegt eine Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht vor.

eindringend

Beeinträchtigungen des direkten Eigentums durch unzulässige Selbstverwaltung in Gestalt eines teilweisen Entzuges der durch den Eigentumsvorbehalt eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Im Gegensatz zum Eigentumsentzug im Sinne des 861 BGB darf die Eigentumsstörung im Sinne des 862 BGB nicht zum völligen Eigentumsverlust werden. Aufnahme von Werbemitteln in einen Postkasten trotz Einspruch des Eigentümers; Betriebsbelegung bei Arbeitskampfmaßnahmen, Emissionen.

Der Unterschied zwischen Vermögensentzug und Vermögensstörung kann im Einzelnen zu Problemen führen. Beispiel: Das Abstellen auf dem Gelände eines anderen ist der Entzug des Besitzes des betreffenden Gebietes und die Störung des Besitzes des übrigen Gebietes. Bei der Abgrenzungsfrage handelt es sich nicht um eine reine wissenschaftliche, sondern um eine praktische Fragestellung aufgrund der zeitlich begrenzten Gewaltberechtigung in 859 BGB (4 Eigentumwehr; Besitzkehr).

Besitzstörung ist unzulässig, wenn sie ohne den Willen des Eigentümers erfolgt und das Recht den Eingriff nicht in Ausnahmefällen zulässt, vgl. § 858 Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf Durchführung der Störungshandlung lässt keine Selbstbefugnis zu, sondern muss gerichtlich durchgesetzt werden. In der Folge ist der Eigentümer, der im Besitze ständig durch unerlaubte Selbstgewalt beunruhigt ist, froh, vom Störenfried beunruhigt zu werden.

862 Abs. 1 Satz 1 BGB. Sollen weitere Störfälle beschafft werden, kann der Eigentümer auf einstweilige Verfügung nach § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB vorgehen. Dieses Unterlassungsrecht gilt nicht nur für künftige Unterbrechungen im Falle einer Rückfallgefahr, sondern auch für den Fall einer erstmaligen bevorstehenden Unterbrechung; natürlich muss der Eigentümer nicht darauf warten, bis er das Recht auf Verteidigung nach § 862 BGB genießt.

Die zur Behebung der Funktionsstörung notwendigen Maßnahmen hat der Störungssucher auf eigene Rechnung durchzuführen. Schutz des Besitzes. Schutz des Besitzes.

862 BGB Klage wegen Hausfriedensbruchs

864 BGB Verfall der Eigentumsansprüche 865 BGB Teileigentum 866 BGB Miteigentum 867 BGB Recht des Eigentümers auf Verfolgung 868 BGB Indirektes Eigentum 869 BGB Rechte des indirekten Eigentümers 870 BGB Übergang des indirekten Eigentums 871 BGB Mehrstufiges indirektes Eigentum 872 BGB Eigentum(1) Wird der Eigentümer durch unzulässige Eigentumsrechte beunruhigt, kann er die Behebung der Beeinträchtigung durch die Beeinträchtigung beanspruchen.

Sollen weitere Störfälle beschafft werden, kann der Eigentümer auf einstweilige Verfügung verklagen. Schadenersatzansprüche sind ausgeklammert, wenn der Eigentümer gegenüber dem Stör oder seinem Vorgänger einen Sachmangel hat und das Grundstück im vergangenen Jahr vor der Störungsursache erworben wurde.

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