Bilder ohne Copyright

Fotos ohne Copyright

Natürlich kann das Internet nicht mehr ohne Bilder auskommen. Er bietet sie auch kostenlos und unverbindlich an. ohne die Metadaten verletzt das Copyright des Fotografen. Sie dürfen das Bild ohne Genehmigung des Autors (Erstellers des Bildes) nicht selbst veröffentlichen (z.B.

Wie bekomme ich Bilder ohne Anmeldung?

Woher kann ich kostenlose Bilder ohne Copyright bekommen? Im Internet.

Hallo, wo kann ich Bilder für meine Website bekommen? Auf dieser noch recht neuen Website wird jeden Tag ein Bild publiziert. Das Bildmaterial ist sowohl für Privatpersonen als auch für Verbände, gesellschaftliche Institutionen etc. vollkommen kostenfrei, jedoch nicht für gewerbliche Nutzung. Der Internetauftritt http://foto-kiste365.blogspot.de/ wird derzeit überarbeitet. Die Bilder unterstehen jedoch dem Creative Commons CC0, auch bekannt als Public Domain und werden daher als Public Domain bezeichnet.

Auf dieser noch recht neuen Website wird jeden Tag ein Bild publiziert. Das Bildmaterial ist für den Privatgebrauch oder für Verbände etc. sowie für gesellschaftliche Institutionen frei, jedoch nicht zur kommerziellen Verwendung bestimmt.

soziales Marketing

Soziale Medienvermarktung ist in den vergangenen 12 Monate zu einer obligatorischen Disziplin für Vermarkter geworden. In der zweiten Ausgabe des Best-Sellers geht es daher noch spezifischer um die notwendigen Erfolgsstrategien für den Auftritt in sozialen Netzwerken. Darüber hinaus werden neue Angebote im Bereich der sozialen Medien und die aktuellen Tendenzen der Erfolgsmessung angesprochen.

Vorsicht bei der Verwendung von Fotos: Das Löschen von Daten kann gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen.

In einer Bilddatei enthaltene Daten sind z. B. Angaben zu Kamera-Modell, Belichtungszeit, Datum und Zeit. Außerdem können sich in den Daten Angaben über den jeweiligen Photographen selbst befinden, z.B. sein Namen oder seine Heimat. Dies soll die Suche nach Bildern erleichtern. In jüngster Zeit stellte sich jedoch die Frage, ob diese Daten gelöscht werden dürfen oder ob das Copyright des Photographen überschritten werden kann.

Bei einem Rechtsstreit, den das Oberlandesgericht Köln kürzlich zu klären hatte, stand gerade diese Fragestellung auf dem Spiel. Es handelte sich um einen Photographen, der etwa 160 Bilder für seinen Kunden gemacht hatte. Das Bildmaterial enthielt unter anderem Daten (EXIF- und IPTC-Daten), aus denen der Fotograf, seine Startseite und seine Anschrift hervorgingen.

Der Kunde hat die Bilder bearbeitet und dann die Fotografenmetadaten gelöscht oder überschrieben, bevor sie an andere weitergegeben wurden. Die Fotografin war damit nicht einverstanden und sah in der Vernichtung der Daten und deren Weiterleitung an Dritte eine Urheberrechtsverletzung. Die Rechtssache wurde vom OLG Köln entschieden (Urteil vom 20.01.2017, Az. 6 U 105/16) und dem Photographen erteilt.

Grundsätzlich stellte sich die Fragestellung, ob die verwendeten Daten für die Verbreitung der Bilder wichtig im Sinn des 95c Urheberrechtsgesetzes sind und ob sie "unbefugt" ohne die entsprechenden Daten verteilt wurden. Danach dürfen Daten, die von "Rechteinhabern für die Wahrnehmung von Rechten" stammen, nicht gelöscht oder geändert und dann "wissentlich unbefugt" ohne diese Daten wiedergegeben werden.

Der Gerichtshof vertrat die Auffassung, dass die Daten exakt solche sind. Der Kunde könne nicht darauf vertrauen, dass er die Daten vor der Weitergabe an Dritte lediglich lösche. Die Auftraggeberin hatte geltend gemacht, er habe die Bilder nicht "wissentlich unberechtigt weitergegeben".

Auch der Kunde kam aus der Werbewirtschaft und hätte wissen müssen, dass die Übertragung der Bilder ohne die entsprechenden Daten das Copyright des Photographen verletzen würde. Wenn Sie Bilder von Dritten verwenden, dürfen Sie die Daten nicht löschen. Diese können wertvolle Hinweise beinhalten.

Andererseits können Sie als Photograph gegen die Entfernung von Informationen über Sie als Mensch vorgegangen werden.

Mehr zum Thema