Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Ruhestörung durch Nachbarn
NachbarschaftsstörungWohnungsmietrecht: Ruhestörung durch Nachbarn - das sind Ihre Rechte
Sommerfeste im Park, insbesondere bei Sportveranstaltungen wie einer Europameisterschaft, werden in der Umgebung nicht immer begeistert aufgenommen. Es ist oft schwierig abzuschätzen, wann eine Party in der Umgebung ist. Fühlt sich der Nachbar jedoch durch den Lärm der Partei beunruhigt, ist es letztendlich eine Sache der Diskretion nach dem Mieterschutzrecht. Es stellt sich die Frage, ob das Volumen wirklich unvernünftig ist oder ob nur die angeblich beschädigten Nachbarn sensibel sind?
Wenn sich ein Nächster durch den Krach eines anderen beunruhigt sieht, muss die Lage einzeln betrachtet werden. Die Rechtsgrundlage dafür bilden einige Absätze. Tonabspielgeräte oder -instrumente dürfen nur so weit aufgestellt werden, dass sich die Unbeteiligten nicht stören lassen. Verletzt ein Pächter diese Absätze, so verhält er sich nach § 117 des Landordnungswidrigkeitengesetzes rechtswidrig.
Allerdings, wenn es wirklich eine Verletzung der oben genannten Absätze ist in der Regel eine Frage des Urteils. Wenn das Fest in einer Ferienwohnung stattfindet, nehmen die Verantwortlichen zuerst Kontakt mit dem Pächter auf. Es wird erst dann zum Problem, wenn die Polizeibeamten öfter mit Ihnen auf der Spielfeldmatte sitzen. Beamte können dann die Musikausrüstung mit sich führen und so die Ordnung wieder herstellen.
Im Falle eines Verdachts auf eine strafbare Handlung können die Polizeibeamten Ihre Ferienwohnung unverzüglich und ohne Hausdurchsuchungsbefehl beziehen. Sollten die Offiziere mehrfach vor Ihrer Ferienwohnung sitzen, ist das auch für Ihren Portemonnaie kostspielig. Umgebung: Welcher Geräuschpegel ist erträglich? Selbst wenn sich einige Bewohner durch Kindergeräusche in der Umgebung oder Trittschall im Stiegenhaus stören lassen:
Von jedem Bewohner wird eine bestimmte Toleranzschwelle verlangt. Weder die Pächter noch der Wirt können etwas für eine hellhörende Immobilie tun. Treten jedoch Lärmprobleme auf, zum Beispiel erst nach strukturellen Umbauten an der Immobilie, sei der Wohnungswert gesunken, so Claus Deese, geschäftsführender Gesellschafter der Mieterschutzgemeinschaft in Rekklinghausen, gegenüber der dpa.
Auch in diesem Fall ist der Vermieter zur Minderung der Mietsumme befugt.