Abmahnung Erteilen

warnen

Die Form der Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt. Es muss nicht unbedingt eine schriftliche Mahnung erfolgen. Eine solche Warnung können Sie auch im Rahmen einer Diskussion aussprechen, z.B. dem Abteilungsleiter oder den Referenten.

Der Warnhinweis muss von einer zur Verwarnung berechtigten Person erteilt werden.

Die 10 wertvollen Hinweise zur Warnung im Arbeitsgesetz

Der Warnhinweis ist in 314 Abs. 2 BGB als verbindliche Bedingung für eine außerplanmäßige (= fristlose) Beendigung aufgeführt und muss daher im Sinn des Last Resort Prinzips der Beendigung erfolgen. Mit den nachfolgenden 10 Warnhinweisen sollen nicht nur die Mitarbeiter vor Warnungen geschützt, sondern auch aufgezeigt werden, was der Arbeitgeber bei Warnungen einzuhalten hat.

Wer darf überhaupt warnen? In der Regel erfolgt die Warnung durch den Auftraggeber. Arbeitgeberseitig können diese aber auch eine Warnung ausgeben, die dem gemahnten Mitarbeiter Anweisungen geben kann. Der Mitarbeiter kann jedoch auch seinem Vorgesetzten eine Verwarnung erteilen, wenn die relevanten Bedingungen für eine Verwarnung erfüllt sind.

Wann kann eine Verwarnung ergehen? Die Verwarnung kann immer dann erfolgen, wenn eine der Parteien eine vertragliche Verpflichtung verletzt. Der Warnhinweis kann daher sowohl vom Auftraggeber als auch vom Mitarbeiter erfolgen. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn der Mitarbeiter wegen Krankheit abwesend ist, da er in der Regel nichts dagegen tun kann.

Kleinigkeiten begründen daher prinzipiell keinen Anspruch auf eine Verwarnung. Erfolgt eine verhaltensbedingte Kündigung nach vorheriger Abmahnung und damit ein Kündigungsschutzverfahren, muss der Unternehmer den tatsächlichen Anlass der Abmahnung erläutern und ggf. nachweisen. Dürfen auch solche Mitarbeiter, die einen speziellen Entlassungsschutz haben, gewarnt werden?

Das Kündigungsschutzrecht (KSchG) sieht im ersten Teil einen allgemeinen Entlassungsschutz vor. Eine Verhaltenskündigung kann danach nur noch unter den oben angeführten Bedingungen erfolgen. Eine Abmahnung ist ausdrÃ??cklich nicht beabsichtigt, aber gerade wegen des speziellen KÃ?ndigungsschutzes fordern die Gerichte auch in diesen FÃ?llen fÃ?r die verhaltensbedingten Abmahnungen eine vorherige Abmahnung durch den Arbeitgeber.

Im Prinzip ist es nicht notwendig, den ermahnten Mitarbeiter vorher anzuhören. Ein anderes trifft jedoch nach § 82 Abs. 1 BetrVG zu, wenn der Unternehmer die Abmahnung in die Belegschaftsakte aufnimmt. Erfolgt keine Vernehmung und ist die Verwarnung in der Belegschaftsakte enthalten, hat der betreffende Mitarbeiter das Recht, die Verwarnung aus der Belegschaftsakte entfernen zu lassen. 5.

Die Abmahnung bedarf keiner schriftlichen Form. Allerdings sollte aus Gründen der Beweisführung eine schriftliche Mahnung mit folgendem Wortlaut erfolgen: Die Aushändigung der Abmahnung sollte aus Nachweisgründen auch personenbezogen sein. Gibt es eine Zeitbegrenzung für eine Verwarnung? Daher gibt es keine Fristen für das Datum, an dem eine Verwarnung auszusprechen ist.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Beschluss vom 16. September 2004 (Az.: 2 AZR 406/03) entschieden, dass sich ein Unternehmer im Falle einer Entlassung wegen eines neuen Fehlers nicht auf ein bereits zwei bis drei Jahre zurückliegendes Verhalten berufen kann. In der Regel reicht eine Abmahnung aus, um in wiederholten Fällen kündigen zu können.

Allerdings nur, wenn der Vertrags-partner nach (richtiger) Abmahnung die gleiche Pflichtverletzung erlitten hat. Außerdem kann eine Warnung ihre Stärke einbüßen, wenn längere Zeit kein neuer Zwischenfall gleicher Natur eintritt. Gibt es eine vorläufige Warnstufe? Als ersten Schritt zur Warnung gibt es z.B. eine Warnung.

Dies ist weniger intensiv als die Warnung, soll aber auch der anderen Seite deutlich machen, dass das Benehmen abgelehnt wird. Auch die Abmahnung erfordert keine schriftliche Form, aber aus Gründen des Nachweises ist auch hier die schriftliche Form mit dem oben erwähnten Gehalt angemessen. Eine eventuelle Änderung des Verhaltens ist in absehbarer Zeit nicht zu befürchten, das Verhältnis des Vertrauens zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber wurde durch das Missverhalten so stark beeinträchtigt, dass es nicht einmal durch eine Abmahnung wieder hergestellt werden kann.

Was kann ein Mitarbeiter im Fall einer Verwarnung tun oder was sollte ein Unternehmer entsprechend beachten? Ein Warnhinweis ist eine sehr ernsthafte Sache, vor allem, wenn er nicht gerechtfertigt ist. Daher hat der Arbeitgeber einige Abwehrmöglichkeiten für den Mitarbeiter geschaffen: Aufnahme einer Gegenpräsentation in die Belegschaftsakte gemäß § 83 Abs. 2 BetrVG.

Antrag an den Auftraggeber, die Abmahnung gemäß 1004 BGB aus der Belegschaftsakte zu streichen; falls der Auftraggeber dieser Bitte nicht nachkommt, kann die Abmahnung gerichtlich aus der Belegschaftsakte entfernt werden (siehe BAG mit Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 2 AZR 675/07). Das Gleiche trifft übrigens auch zu, wenn die Abmahnung durch Zeitverzögerung nicht mehr wirksam ist.

Darüber hinaus hat der Mitarbeiter die Option, die Personalien gemäß 83 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG einzusehen, um die Gegenerklärung, Berichtigung oder Streichung zu überprüfen. Es wäre auch möglich, zunächst gar nichts zu tun, aber dann in einem möglichen Entlassungsschutzverfahren festzustellen, dass die (damalige) Warnung ungerechtfertigt war.

Sind Sie Angestellter und haben eine Abmahnung bekommen? Und dann sollten Sie auch unseren Leitfaden lesen: Eine Warnung bekommen - was tun als Mitarbeiter?

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